- Rinderexporte sanken von 213.886 (2017) auf 6.613 Tiere (2025)
- Seit 2010 keine neuen Veterinärbescheinigungen für Schlachttiere in Drittstaaten
- MKS-Ausbruch 2025 und ASP ab 2020 verstärkten den Exportrückgang
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7484 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Lebendtiertransporte in Drittstaaten stehen seit Jahren unter tierschutzrechtlicher Kritik. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005 regelt den Schutz von Tieren beim Transport, gilt jedoch nur bis zur EU-Außengrenze. Was danach geschieht, liegt außerhalb des Durchsetzungsbereichs der EU. Ein Vorfall im Herbst 2024, bei dem 69 trächtige Rinder an der bulgarisch-türkischen Grenze verendeten, löste erneut eine breite Debatte aus. Die Europäische Kommission hat zwischenzeitlich einen Vorschlag zur Neufassung der Transportverordnung vorgelegt, der unter anderem ein Mindesttransportalter für Kälber von fünf Wochen vorsieht. Parallel hat der Bundesrat mit Drucksache 310/25 die Bundesregierung aufgefordert, den Tierschutz bei Exporten in Drittstaaten zu stärken.
- 213.886 Rinder — Exportmenge aus Deutschland in Drittstaaten im Jahr 2017 (höchster Wert im Berichtszeitraum)
- 6.613 Rinder — Exportmenge im Jahr 2025, Rückgang um rund 97 Prozent gegenüber 2017
- 1.100.754 Schweine — Höchstwert der Schweineexporte im Jahr 2019, danach starker Einbruch durch Afrikanische Schweinepest ab September 2020
- 29,5 Millionen Geflügel — Exportvolumen 2025, davon allein rund 24 Millionen nach Ukraine und Sachsen
- 2010 / 2023 — Jahreszahlen, seit denen die Bundesregierung keine neuen Veterinärbescheinigungen für Schlachttiere bzw. Zuchtwiederkäuer mehr verhandelt
Im Detail
Darüber hinaus verhandelt die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 keine neuen Veterinärbescheinigungen zur Ausfuhr von Tieren zur Mast und Schlachtung sowie seit dem Jahr 2023 keine neuen Veterinärbescheinigungen zur Ausfuhr von Zuchtwiederkäuern.
— BT-Drs. 21/7484, Antwort zu Frage 2
Der Export lebender Nutztiere aus Deutschland in Länder außerhalb der EU ist in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen. Das zeigen die Exportdaten, die die Bundesregierung am 3. August 2026 in BT-Drs. 21/7484 als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7216) vorgelegt hat. Rinderexporte in Drittstaaten sanken von 213.886 Tieren im Jahr 2017 auf nur noch 6.613 im Jahr 2025 — ein Rückgang von rund 97 Prozent binnen acht Jahren.
Tiertransporte in Drittstaaten: Ursachen des Rückgangs
Den stärksten Einfluss auf die sinkenden Tiertransport-Zahlen hatte nach Angaben der Bundesregierung eine bewusste politische Entscheidung: Seit dem Jahr 2010 verhandelt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) keine neuen Veterinärbescheinigungen für die Ausfuhr von Tieren zur Mast und Schlachtung in Drittstaaten mehr. Seit 2023 gilt dasselbe für Zuchtwiederkäuer. Da solche bilateral ausgehandelten Bescheinigungen Voraussetzung für den Lebendtierexport sind, schrumpfte der Kreis der Empfängerländer kontinuierlich. Hinzu kamen Tierseuchenausbrüche: Der deutliche Einbruch bei Schweineexporten korrespondiert laut Bundesregierung mit den ersten Nachweisen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im September 2020 in Deutschland. Der weitere Rückgang bei Rindern und Schweinen im Jahr 2025 hängt mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) zu Beginn des Jahres 2025 zusammen.
Was gilt aktuell?
Rechtliche Grundlage für Tiertransporte innerhalb und außerhalb der EU ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Sie regelt Transportbedingungen, Ruhepausen, Fütterungsintervalle und Transportmittelanforderungen. Für Transporte, die länger als acht Stunden dauern und in ein Drittland führen, ist vor dem Verladen eine amtliche Kontrolle der Transportfähigkeit der Tiere vorgeschrieben. Die Durchführung dieser Kontrollen obliegt den zuständigen Behörden der Bundesländer — bundesweit einheitliche Daten zu kontrollierten Kälbertransporten oder zu untersagten Fahrten liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor, da keine entsprechenden Meldepflichten bestehen. Für den Zeitraum 2020 bis 2024 sind Kontrollberichte öffentlich unter www.bvl.bund.de/mnkp abrufbar.
Geflügel dominiert die Lebendtierausfuhren
Mengenmäßig überragen die Geflügelexporte alle anderen Tierarten bei weitem: 2017 wurden rund 26,4 Millionen Stück Geflügel aus Deutschland in Drittstaaten ausgeführt, 2025 waren es rund 29,5 Millionen. Größtes Empfängerland war über den gesamten Berichtszeitraum die Ukraine, gefolgt von Sachsen als wichtigstem Abfertigungsbundesland für Geflügel. Schweineexporte erreichten 2019 mit über 1,1 Millionen Tieren ihren Höhepunkt, brachen danach aber wegen der ASP-Situation massiv ein und lagen 2025 bei nur noch rund 24.000 Tieren.
Kälberschutz und EU-Verordnungsreform
Einen besonderen Schwerpunkt der Anfrage bildeten Kälbertransporte. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt ein Mindesttransportalter von fünf Wochen für Kälber. Die Europäische Kommission hat diese Empfehlung in ihren laufenden Vorschlag zur Neufassung der EU-Transportverordnung übernommen. Die Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz und setzt sich darüber hinaus für Verbesserungen beim Raumangebot, bei der Fütterung und bei der Höchstbeförderungsdauer für nicht abgesetzte Kälber ein. Zum sogenannten Sammelstellen-Hopping — bei dem Kälber von einer Sammelstelle zur nächsten transportiert werden, was die effektive Transportdauer erheblich verlängert — sieht der Kommissionsvorschlag laut Bundesregierung ausdrückliche Regelungen vor. Auf die Frage nach einem nationalen Verbot von Tiertransporten in Tierschutz-Hochrisikostaaten verweist die Bundesregierung auf ältere Stellungnahmen zu Bundesratsinitiativen und positioniert sich nicht eigenständig neu. Der Bund-Länder-Maßnahmenkatalog zur Vermeidung von Grenzabweisungen — entwickelt nach dem Vorfall an der bulgarisch-türkischen Grenze im Herbst 2024 — ist laut Bundesregierung ein behördeninternes Fachdokument, das nicht öffentlich zugänglich ist.
Weiterlesen:
- Ein starker Verfassungsschutz schützt Freiheit
- Fachliche Leitung in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeheimen
Betroffen sind in erster Linie Landwirte, die Nutzvieh exportieren, sowie Transportunternehmen. Mittelbar sind Verbraucher betroffen, da Exportregeln die Produktionsstrukturen in der Landwirtschaft beeinflussen. International stehen vor allem Empfängerländer in Nordafrika, dem Nahen Osten und Osteuropa im Fokus, die bisher größere Mengen lebender Tiere aus Deutschland bezogen.
Die Bundesregierung hat einen Großteil der Fragen beantwortet, bei mehreren Detailfragen — insbesondere zur Anzahl kontrollierter Kälbertransporte, zu untersagten Transporten und zur Zahl der Kälbermastplätze — verweist sie auf fehlende Daten, da keine entsprechenden nationalen Meldepflichten bestehen. Zur Frage nach einem nationalen Exportverbot verweist die Regierung auf frühere Bundesratsstellungnahmen, ohne eine eigenständige aktuelle Position zu formulieren.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Tiertransporte in Drittstaaten: 18 Fragen zum Tierschutz →
- Veterinärbescheinigung
- Amtliches Dokument, das die Gesundheit und Transportfähigkeit von Tieren bestätigt und für den Export in Drittstaaten bilateral zwischen den Ländern vereinbart werden muss.
- Tierschutz-Hochrisikostaat
- Drittstaaten, in denen EU-Tierschutzstandards nach Einschätzung von Behörden und Organisationen häufig nicht eingehalten oder nicht wirksam durchgesetzt werden können.
- Sammelstellen-Hopping
- Praxis, bei der Tiere — vor allem Kälber — von einer Sammelstelle zur nächsten transportiert werden, was die effektive Transportdauer erheblich verlängert.
Warum gehen die deutschen Tiertransporte in Drittstaaten zurück?
Laut Bundesregierung verhandelt Deutschland seit 2010 keine neuen Veterinärbescheinigungen für Schlachttiere und seit 2023 keine für Zuchtwiederkäuer mehr. Zusätzlich verringerten Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest ab 2020 und die Maul- und Klauenseuche 2025 die Exportmöglichkeiten.
Wie viele Rinder wurden 2017 und 2025 aus Deutschland exportiert?
2017 wurden laut BT-Drs. 21/7484 insgesamt 213.886 Rinder exportiert, 2025 waren es noch 6.613 — ein Rückgang um etwa 97 Prozent.
Was plant die Bundesregierung zum Schutz von Kälbern beim Transport?
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Neufassung der EU-Transportverordnung, der ein Mindesttransportalter von fünf Wochen für Kälber vorsieht, sowie Verbesserungen bei Fütterung, Raumangebot und Höchstbeförderungsdauer.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7484 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































