- 19 Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz mit über 2,2 Mio. Euro gefördert
- Drei Partnerschaften im Wahlkreis Pirmasens im Fokus der Anfrage
- 15 Fragen zu Empfängern, Gremien und Verwendungskontrolle ab 2020
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7289 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit Jahren lokale Initiativen gegen Extremismus und für demokratische Teilhabe. Für das Jahr 2024 weist eine frühere Regierungsantwort (BT-Drs. 21/1635) für Rheinland-Pfalz insgesamt 19 Partnerschaften für Demokratie mit einem Gesamtvolumen von über 2,2 Mio. Euro aus. Die Mittel werden vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) verwaltet und über kommunale Verwaltungen als Erstempfänger an lokale NGOs als Letztempfänger weitergeleitet. Kritiker — darunter laut Drucksache ein in der F.A.Z. zitierter Jurist — stellen die bisherige Förderpraxis als verfassungsrechtlich problematisch dar.
- 19 Partnerschaften — so viele Partnerschaften für Demokratie wurden 2024 in Rheinland-Pfalz gefördert (laut BT-Drs. 21/1635).
- über 2,2 Mio. Euro — Gesamtfördersumme für diese 19 Partnerschaften in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024.
- 3 Partnerschaften — im Wahlkreis 209 Pirmasens: Landkreis Südwestpfalz, Stadt Zweibrücken, Stadt Pirmasens.
- 15 Fragen — umfasst die Anfrage zu Empfängern, Gremien, Kontrolle und Kosten ab Haushaltsjahr 2020.
Im Detail
Über die organisatorische Zusammensetzung der „Partnerschaften für die Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht derzeit keine vollständige Transparenz.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7289
Wer entscheidet darüber, welche Vereine und Initiativen in Pirmasens und Umgebung Bundesgeld aus dem Programm ‚Demokratie leben!‘ erhalten — und kontrolliert jemand, ob das Geld richtig ankommt? Diese Fragen stellen 19 Abgeordnete der AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7289 vom 23. Juli 2026.
Hintergrund ist das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘, das lokale Projekte gegen Extremismus und für demokratische Beteiligung fördert. Für Rheinland-Pfalz weist eine frühere Regierungsantwort (BT-Drs. 21/1635) für das Jahr 2024 insgesamt 19 Partnerschaften für Demokratie mit über 2,2 Mio. Euro aus. Im Bundestagswahlkreis 209 Pirmasens sind drei Partnerschaften aktiv: der Landkreis Südwestpfalz, die Stadt Zweibrücken und die Stadt Pirmasens.
NGO-Förderung durch Demokratie leben!: Wie funktioniert das System?
Das Fördersystem ist mehrstufig aufgebaut. Ein kommunales Amt fungiert als sogenannter Erstempfänger, leitet Bundesmittel an lokale NGOs als Letztempfänger weiter und setzt gemeinsam mit einer Koordinierungs- und Fachstelle — ebenfalls eine lokale NGO — ein zivilgesellschaftliches Bündnis und ein Jugendforum ein. Alle drei Strukturen sind laut Programmwebseite explizit an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt. Das zentrale Entscheidungsgremium ist ein Begleitausschuss, der laut Landesregierung Rheinland-Pfalz mehrheitlich aus Vertretern der lokalen Zivilgesellschaft besteht.
Laut Drucksache besteht über die Zusammensetzung dieser Gremien und die konkrete Förderhöhe der Letztempfänger derzeit keine vollständige Transparenz. Empfänger von Fördermitteln sind zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet — ob und wie diese Pflicht überprüft wird, ist eine der Kernfragen der Anfrage.
15 Fragen zu Transparenz und Kontrolle
Die Anfrage umfasst 15 Einzelfragen, darunter detaillierte Unterfragen zu Verwendungsnachweisen. Im Einzelnen verlangt sie Auskunft über:
Fördermittelempfänger (Frage 1): Welche Organisationen haben seit 2020 Mittel aus den drei genannten Partnerschaften erhalten, aufgeschlüsselt nach Förderhöhe, Förderanteil von Bund, Land und Kommune sowie den jeweils geförderten Projekten — in maschinenlesbarer Form.
Gremien und ihre Rollen (Fragen 2–6): Wer leitet die Partnerschaften als federführendes Amt? Aus welchen Organisationen bestehen Koordinierungs- und Fachstelle, Bündnis, Jugendforum und Begleitausschuss? Welche Regeln gelten, um Interessenkonflikte zu vermeiden, wenn Vertreter von Organisationen, die selbst Förderungen beantragen, gleichzeitig im Begleitausschuss sitzen?
Kontrollmechanismen (Fragen 7 und 11): In welchen Abständen prüft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) die Vergabe und die Verwendungsnachweise? Wie viele Nachweise gingen seit 2020 rechtzeitig oder verspätet ein, wie viele waren zu beanstanden, und welche Konsequenzen — einschließlich Rückforderungen und Mahnbescheiden — hat die Bundesregierung gezogen?
Externe Beteiligte (Frage 8): Sind Personen von außerhalb an der Entscheidung über Förderanträge beteiligt? Falls ja: Welchen akademischen Hintergrund haben sie, und sind sie Mitglied in Organisationen, die selbst Bundesmittel erhalten?
Veranstaltungen und Publikationen (Fragen 12–15): Hat die Bundesregierung seit 2020 Veranstaltungen ausgerichtet, an denen Vertreter geförderter Organisationen teilnahmen, und welche Kosten wurden erstattet? Wurden gemeinsame Publikationen veröffentlicht?
Was gilt aktuell?
Das Programm ‚Demokratie leben!‘ läuft auf Grundlage des Bundeshaushalts, Kapitel 1702, Titel 684 04 (Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie). Eine gesetzliche Grundlage in Form eines Demokratiefördergesetzes ist bisher nicht verabschiedet worden. Die Fördervergabe an Letztempfänger erfolgt nach Förderrichtlinien, deren Einhaltung vom BAFzA geprüft wird. Ob und wie diese Kontrolle in der Praxis umgesetzt wird, ist Gegenstand mehrerer Unterfragen der Anfrage. Zuletzt hatte die SPD-Fraktion die inhaltliche Neuausrichtung des Programms durch Bundesbildungsministerin Karin Prien kritisiert — mehr dazu im Beitrag Zivilgesellschaft stärken.
Die Anfrage reiht sich in eine Serie parlamentarischer Initiativen der AfD-Fraktion zur NGO-Förderung ein. Bereits mit BT-Drs. 21/1635 hatte sie nach den Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz gefragt. Die nun vorliegende Drucksache 21/7289 vertieft die Fragen mit Fokus auf den Wahlkreis 209 und erweitert sie um Aspekte der Finanzkontrolle und Interessenkonflikte in den Vergabegremien. Thematisch verwandt ist auch die Anfrage zu Grenzurückweisungen 2026, die ebenfalls auf Transparenz bei staatlichem Handeln abzielt.
Weiterlesen:
- Zivilgesellschaft stärken — SPD zur Neuausrichtung von Demokratie leben!
- Grenzurückweisungen 2026: 24 Fragen zur Rechtmäßigkeit der Asylpolitik
- Bundestag 26.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind in erster Linie lokale Vereine, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen im Wahlkreis 209 Pirmasens, die Mittel aus dem Programm erhalten oder beantragt haben. Mittelbar betroffen sind Steuerzahler, da es sich um Bundeshaushaltsmittel aus Kapitel 1702 Titel 684 04 handelt.
SPD: Die SPD-Sprecherin Jasmina Hostert kritisierte zuletzt die inhaltliche Neuausrichtung des Programms ‚Demokratie leben!‘ durch Bundesbildungsministerin Karin Prien. Eine Umleitung von Fördergeldern von der engagierten Zivilgesellschaft auf die vermeintlich ’stille Mitte‘ riskiere, das demokratische Engagement zu schwächen. Pressemitteilung lesen →
Berlin, 22. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern ein Ende der Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und setzen uns stattdessen für die Einrichtung eines „Heimatfonds“ ein, der Traditionshandwerk und duale Ausbildung in Hochtechnologieberufen gezielt stärkt. Das BMAS verteilt derzeit Steuergelder an einen linksorientierten NGO-Komplex, der… …
Die Kleine Anfrage ist am 23. Juli 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischem Verfahren 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort; die Antwortfrist läuft bis zum 13. August 2026. Danach wird die Antwort als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Letztempfänger
- Organisation, die Fördermittel nicht direkt vom Bund, sondern über eine zwischengeschaltete kommunale Stelle (Erstempfänger) erhält und damit konkrete Projekte umsetzt.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die Bundesbehörde, die das Programm 'Demokratie leben!' administrativ abwickelt und die Verwendungsnachweise prüft.
- Begleitausschuss
- Zentrales Entscheidungsgremium einer Partnerschaft für Demokratie, besetzt mehrheitlich mit Vertretern der lokalen Zivilgesellschaft; entscheidet über die Vergabe von Projekten.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundes, das lokale Projekte gegen Extremismus und für demokratische Kultur finanziert. Die Mittel fließen über kommunale Ämter an lokale Organisationen als sogenannte Letztempfänger.
Welche Regionen sind konkret betroffen?
Die Anfrage bezieht sich auf drei Partnerschaften im Wahlkreis 209 Pirmasens: Landkreis Südwestpfalz, Stadt Zweibrücken und Stadt Pirmasens.
Was ist ein Begleitausschuss?
Ein Begleitausschuss ist das zentrale Gremium jeder Partnerschaft für Demokratie. Er entscheidet laut rheinland-pfälzischer Landesregierung darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, und besteht mehrheitlich aus Vertretern der lokalen Zivilgesellschaft.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7289 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































