- Bundespolizei: 2.650 Disziplinarverfahren in sechs Jahren
- Gerichtlich aufgehobene Sanktionen sind in allen Behörden die seltene Ausnahme
- BSI und Zollkriminalamt verzeichnen kaum oder keine Verfahren
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7173 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) regelt das Disziplinarrecht für Bundesbeamte. Es sieht Maßnahmen von der Missbilligung bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vor. Betroffene Beamte können verhängte Sanktionen gerichtlich anfechten. Die Anfrage der AfD-Fraktion zielte darauf ab, ein Bild der Disziplinarpraxis in zentralen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes zu erhalten — darunter BKA, Bundespolizei, Verfassungsschutz, BND, MAD, Zollkriminalamt und BSI.
- 2.650 — Disziplinarverfahren bei der Bundespolizei insgesamt (2020–2025), davon 1.402 mit Disziplinarmaßnahme beendet
- 526 — Höchstwert bei der Bundespolizei im Jahr 2024; 314 davon endeten mit einer Sanktion
- 103 — Eingeleitete Disziplinarverfahren beim BKA (2020–2025), davon 39 mit Disziplinarmaßnahme abgeschlossen
- 45 — Disziplinarverfahren beim BND im Zeitraum 2020–2025, davon 22 mit Disziplinarmaßnahme beendet
- 10 — Gerichtlich aufgehobene Sanktionen in allen sieben Behörden zusammen; sämtlich bei der Bundespolizei
Im Detail
Sämtliche der für 2023 angegebenen Verfahren sowie zwei der in 2025 angegebenen Verfahren wurden nicht ohne Sanktionen beendet, wie dies die tabellarische Darstellung nahelegen könnte, sondern wurden aufgrund von Aussetzungen noch nicht abgeschlossen.
— Fußnote zur Tabelle, BT-Drs. 21/7173
Wie konsequent gehen Bundesbehörden mit Dienstvergehen ihrer Beamten um — und halten die Entscheidungen einer gerichtlichen Überprüfung stand? Diese Fragen hat die AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6843) der Bundesregierung gestellt. Die Antwort (BT-Drs. 21/7173) vom 14. Juli 2026 liefert erstmals eine systematische Übersicht über Disziplinarverfahren in sieben Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes für den Zeitraum 2020 bis 2025.
Disziplinarverfahren in Bundesbehörden: Bundespolizei dominiert die Statistik
Das zentrale Ergebnis: Die Bundespolizei ist mit Abstand die Behörde mit den meisten Disziplinarverfahren. Zwischen 2020 und 2025 wurden dort insgesamt 2.650 Verfahren eingeleitet — im Jahr 2024 allein 526. In 1.402 Fällen endete das Verfahren mit einer Disziplinarmaßnahme. Zum Vergleich: Beim Bundeskriminalamt (BKA) waren es im selben Zeitraum 103 eingeleitete Verfahren, beim Bundesnachrichtendienst (BND) 45. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verzeichnete zwischen 2020 und 2025 lediglich ein einziges Verfahren — im Jahr 2025.
Das Zollkriminalamt weist für fast den gesamten Zeitraum keine Verfahren auf; nur 2021 wurde ein einziges eingeleitet und auch mit einer Sanktion abgeschlossen. Beim Militärischen Abschirmdienst (MAD) fehlen Detailangaben für 2021 bis 2023, weil die Daten laut Bundesregierung aufgrund der Tilgungsfristen gemäß § 16 Absatz 1 des Bundesdisziplinargesetzes (BDG) nicht mehr vorliegen.
Gerichtliche Aufhebung von Sanktionen: seltene Ausnahme
Von den insgesamt verhängten Disziplinarmaßnahmen wurden im gesamten Beobachtungszeitraum nur 10 Sanktionen durch Gerichtsurteile aufgehoben — und diese entfallen fast vollständig auf die Bundespolizei. Beim BKA, BND, Verfassungsschutz und BSI wurde in keinem einzigen Fall eine Sanktion gerichtlich kassiert. Das deutet darauf hin, dass die behördlichen Entscheidungen in der überwiegenden Mehrheit der Fälle einer rechtlichen Überprüfung standhalten.
Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verweist die Bundesregierung in einer Fußnote darauf, dass die für 2023 und teilweise für 2025 ausgewiesenen Verfahren nicht sanktionslos blieben, sondern aufgrund von Aussetzungen noch nicht abgeschlossen sind — die tabellarische Darstellung könnte hier ein falsches Bild erzeugen.
Was gilt aktuell?
Grundlage des Disziplinarrechts für Bundesbeamte ist das Bundesdisziplinargesetz (BDG). Es sieht ein abgestuftes System von Maßnahmen vor: von der einfachen Missbilligung über Geldbuße und Gehaltskürzung bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Beamte haben das Recht, verhängte Sanktionen per Widerspruch oder Klage anzufechten. Die Tilgungsfristen in § 16 BDG legen fest, nach welcher Zeit Einträge aus der Personalakte zu entfernen sind — was erklärt, warum beim MAD ältere Daten nicht mehr verfügbar sind. Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Dienst finden sich auch im Überblick Bundestag 26.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
Die Zahlen lassen keine direkten Rückschlüsse auf die Schwere einzelner Dienstvergehen zu. Die hohe Zahl bei der Bundespolizei erklärt sich auch durch die Größe der Behörde: Mit rund 50.000 Beamtinnen und Beamten ist sie die größte der sieben angefragten Stellen. Bezogen auf die Gesamtbelegschaft bleibt die absolute Verfahrenszahl auch dort im einstelligen Promillebereich. Wie sich parlamentarische Kontrolle über Sicherheitsbehörden gestaltet, zeigt auch die Anfrage zu Verfassungsschutz-Beobachtung von Abgeordneten.
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Betroffen sind Beamtinnen und Beamte in sieben Bundesbehörden im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit sowie der Informationstechnik. Der weitaus größte Teil der erfassten Verfahren betrifft Beschäftigte der Bundespolizei, die mit rund 50.000 Beamten die größte der angefragten Behörden ist.
Die Bundesregierung hat alle sieben Fragen in einer gemeinsamen Tabelle vollständig beantwortet. Für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) fehlen Detailangaben für 2021–2023 mit Verweis auf abgelaufene Tilgungsfristen gemäß § 16 Abs. 1 BDG.
Berlin, 13. Juli 2026. Zum Jahresbericht der Bundespolizei für das Jahr 2025 teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Markus Matzerath, Mitglied des Innenausschusses, mit: „Die Angriffe auf meine Kollegen bei der Bundespolizei haben im Jahr 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Das darf uns nicht ruhen lassen. Rund jeder zweite Angreifer besaß nach Angaben… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Disziplinarverfahren in Sicherheitsbehörden: BKA, BND und BSI unter Prüfung →
- Bundesdisziplinargesetz (BDG)
- Bundesgesetz, das Verfahren und Maßnahmen regelt, wenn Bundesbeamte gegen ihre Dienstpflichten verstoßen — von der Geldbuße bis zur Entfernung aus dem Dienst.
- Tilgungsfrist
- Frist, nach der Disziplinarmaßnahmen und entsprechende Aktenvermerke aus der Personalakte zu entfernen sind. Gemäß § 16 Abs. 1 BDG variieren diese je nach Schwere der Maßnahme.
- Aussetzung des Disziplinarverfahrens
- Ein Disziplinarverfahren kann ausgesetzt werden, wenn z. B. ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen denselben Beamten läuft. Das Verfahren gilt dann weder als beendet noch als sanktioniert.
Welche Behörde verzeichnet die meisten Disziplinarverfahren?
Die Bundespolizei liegt mit insgesamt 2.650 eingeleiteten Verfahren zwischen 2020 und 2025 deutlich an der Spitze. Der Höchstwert wurde 2024 mit 526 Verfahren erreicht.
Wie oft werden Sanktionen gerichtlich aufgehoben?
Gerichtlich aufgehobene Sanktionen kommen fast ausschließlich bei der Bundespolizei vor — dort wurden zwischen 2020 und 2025 insgesamt 10 Sanktionen durch Gerichtsurteile aufgehoben.
Warum fehlen beim MAD Daten für einige Jahre?
Laut Bundesregierung liegen die Daten für den Militärischen Abschirmdienst für 2021–2023 aufgrund der Tilgungsfristen gemäß § 16 Absatz 1 des Bundesdisziplinargesetzes nicht mehr vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7173 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































