- Koalition verspricht 16 Mrd. Euro Entlastung durch Bürokratieabbau
- Überprüfbare Steuerung und Zwischenziele noch unklar
- 27 Fragen zu Methodik, Ressortzielen und Umsetzungsstand gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7370 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode (2025) sind konkrete quantitative Ziele für den Bürokratieabbau festgeschrieben: Die Bürokratiekosten der Wirtschaft sollen um 25 Prozent sinken, was laut Koalitionsvertrag rund 16 Mrd. Euro entspricht; der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger und Verwaltung soll um mindestens 10 Mrd. Euro sinken. Zur Koordinierung wurde das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) eingerichtet, das laut seinem Organigramm eine eigene Abteilung für Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau umfasst. Die AfD-Fraktion reichte die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7370 am 28. Juli 2026 ein und fragt nach dem bisherigen Umsetzungsstand.
- 25 Prozent — angestrebte Reduktion der Bürokratiekosten für die Wirtschaft laut Koalitionsvertrag
- 16 Mrd. Euro — Bezifferung des 25-Prozent-Abbauziels laut Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD
- 10 Mrd. Euro — Ziel zur Senkung des Erfüllungsaufwands für Unternehmen, Bürger und Verwaltung
- 27 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion zu Methodik, Umsetzung und Zwischenzielen
- 2026–2029 — Zeitraum, für den die Anfrage messbare Zwischenziele der Bundesregierung erfragt
Im Detail
Ohne eine transparente Ausgangsbasis besteht die Gefahr, dass Entlastungsziele zwar politisch kommuniziert, aber ressort- und normbezogen nicht nachprüfbar umgesetzt werden.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7370
Deutschlands Wirtschaft trägt nach Einschätzung von Ökonomen und Verbänden seit Jahren einen hohen Rucksack an Bürokratiekosten: Meldepflichten, Dokumentationspflichten, Statistikmeldungen und Genehmigungsverfahren binden in Betrieben Personal und Kapital, die andernfalls für Investitionen oder Innovation zur Verfügung stünden. Die schwarz-rote Koalition hat im Frühjahr 2025 im Koalitionsvertrag ambitionierte Zusagen gemacht — nun fragt die AfD-Fraktion nach, ob dahinter ein belastbares Steuerungsregime steht.
Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sollen die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent sinken, was die Koalition selbst mit rund 16 Mrd. Euro beziffert. Hinzu kommt das Ziel, den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro zu senken. Jedes Bundesministerium soll dabei entsprechend seinem Verursachungsbeitrag eigene Entlastungsziele tragen. Außerdem sieht der Koalitionsvertrag vor, pro Jahr mindestens ein Bürokratierückbaugesetz zu verabschieden.
Bürokratierückbau: Was gilt aktuell?
Bislang gilt die sogenannte „One in, one out“-Regel: Für jede neue bürokratische Belastung muss eine gleichwertige Entlastung an anderer Stelle geschaffen werden. Der Koalitionsvertrag kündigt eine Verschärfung zur „One in, two out“-Regel an — also doppelter Kompensation für jede Neuregelung. Darüber hinaus sind ein digitales Bürokratieportal, regelmäßige Praxischecks in jedem Bundesministerium, die Einführung des Once-Only-Prinzips und eine Registermodernisierung angekündigt. Ob und in welchem Umsetzungsstand sich diese Instrumente befinden, ist Gegenstand der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7370, die die AfD-Fraktion am 28. Juli 2026 einreichte.
Kernfragen: Methodik, Messung und Ressortverantwortung
Die 27 Fragen der Anfrage kreisen um drei zentrale Problemfelder. Erstens: Auf welcher Datenbasis beruhen die Ziele? Die Fragesteller fragen, welchen Stichtag, welche Methodik und welche Abgrenzung die Bundesregierung für die Ausgangsgröße des 25-Prozent-Ziels heranzieht. Ohne transparente Ausgangsbasis lassen sich Fortschritte nicht belastbar messen.
Zweitens: Ressortscharf und überprüfbar. Die Anfrage erkundigt sich, welche konkreten Entlastungsbeiträge die einzelnen Bundesministerien nach gegenwärtiger Planung erbringen müssen und welche Maßnahmen bereits in Kraft sind, sich im parlamentarischen Verfahren befinden oder lediglich politisch angekündigt wurden. Für Bereiche wie Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie fragen die Abgeordneten gezielt nach dem Abbau von Dokumentationspflichten.
Drittens: Steuerungsfähigkeit des neuen Ministeriums. Mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wurde ein eigenes Ressort für Verwaltungsdigitalisierung und Bürokratierückbau geschaffen. Die Anfrage fragt nach Planstellen, Vollzeitäquivalenten, Weisungsrechten gegenüber anderen Ressorts und dem Umsetzungsstand von Instrumenten wie dem Once-Only-Prinzip und dem digitalen Bürokratieportal.
Zwischenziele und jährliches Berichtswesen
Für die Jahre 2026 bis 2029 fragen die Abgeordneten nach messbaren Zwischenzielen — beim Bürokratiekostenabbau, bei der Digitalisierung von Bundesleistungen und bei der Fördervereinfachung. Zudem will die Fraktion wissen, ob die Bundesregierung plant, dem Bundestag jährlich einen ressortscharfen Bericht über Zielerreichung und Zielverfehlung vorzulegen. Auch die Gesamtzahl der Bundesgesetze und -verordnungen, die bürokratischen Aufwand in Unternehmen verursachen, sowie die Zahl neu eingeführter und abgeschaffter „bürokratischer Gesetze“ seit Beginn der 21. Wahlperiode sind Gegenstand der Anfrage.
Für kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Start-ups ist das Thema Bürokratieabbau eng mit Wettbewerbsfähigkeit verknüpft. Ob die Koalitionsziele tatsächlich in nachprüfbare Entlastung münden, lässt sich erst beurteilen, wenn die Bundesregierung die Methodik offenlegt — und genau das verlangt die Anfrage. Informationen zur laufenden Haushaltslage finden sich auch im Beitrag über Haushaltssperren.
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Betroffen sind vor allem Unternehmen — insbesondere Mittelständler, Handwerksbetriebe, Start-ups, Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie —, die durch Dokumentations-, Nachweis- und Meldepflichten gebunden sind. Auch Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Verwaltung selbst sind von Erfüllungsaufwand betroffen, den der Koalitionsvertrag reduzieren soll.
Berlin, 21. Juli 2026. Das EU-Parlament und der EU-Rat haben sich im Rahmen des Digital-Omnibus auf eine Verschiebung der Fristen geeignet, ab der die besonderen Pflichten für Hochrisiko-Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) gelten sollen. Für eigenständige KI-Hochrisiko-Anwendungen gelten diese nun erst ab Dezember 2027, für KI-Hochrisiko-Anwendungen, die in Produkte eingebettet… …
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7370 wurde am 28. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die Antwort ist bis zum 18. August 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion weitere parlamentarische Schritte einleiten.
- Erfüllungsaufwand
- Der Zeitaufwand und die Kosten, die Unternehmen, Bürger und Verwaltung aufwenden müssen, um gesetzliche Pflichten zu erfüllen — z. B. Dokumentationen erstellen, Formulare ausfüllen oder Nachweise erbringen.
- One in, two out
- Eine geplante Verschärfung der Bürokratiebremse: Jede neue Regulierung, die Aufwand schafft, muss durch den Abbau von zwei gleichwertigen Belastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.
- Once-Only-Prinzip
- Bürger und Unternehmen übermitteln Daten nur einmal an Behörden; diese tauschen Informationen intern aus, anstatt dieselben Daten mehrfach abzufragen.
Was verspricht der Koalitionsvertrag beim Bürokratieabbau?
CDU, CSU und SPD haben vereinbart, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent (rund 16 Mrd. Euro) zu senken und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger und Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro zu reduzieren.
Was ist die 'One in, two out'-Regel?
Sie soll die bisherige 'One in, one out'-Regel ersetzen: Für jede neue bürokratische Belastung müssen künftig zwei bestehende Belastungen abgebaut werden.
Was ist das Once-Only-Prinzip?
Bürger und Unternehmen sollen Daten nur einmal an den Staat übermitteln müssen — Behörden tauschen die Information intern aus, statt sie mehrfach abzufragen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7370 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































