- Stationäre Binnengrenzkontrollen in Baden-Württemberg seit Mai 2025 ausgeweitet
- Grüne fragen nach Personalkosten, Überstunden und Zurückweisungszahlen
- Mehrere Verwaltungsgerichte haben Grenzkontrollen als europarechtswidrig eingestuft
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7464 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die stationären Binnengrenzkontrollen nach seinem Amtsantritt ausgeweitet und mit Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Binnengrenzen verbunden. Die Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Österreich laufen im Rahmen einer vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen, die Deutschland gegenüber der EU-Kommission angemeldet hat. Mehrere deutsche Verwaltungsgerichte haben die Kontrollen in jüngerer Zeit als unvereinbar mit dem Schengener Grenzkodex oder europäischem Asylrecht eingestuft. Besonders Baden-Württemberg ist betroffen, weil das Bundesland über zahlreiche Grenzübergänge zu Frankreich und der Schweiz sowie wichtige internationale Bahnverbindungen verfügt.
Im Detail
Zugleich binden die dauerhaft eingerichteten Kontrollstellen erhebliche personelle Ressourcen der Bundespolizei, belasten Wirtschaft, Pendlerinnen und Pendler, sowie Grenzregionen und schaden dem freien Personenverkehr in Europa.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7464, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stationäre Binnengrenzkontrollen in Baden-Württemberg beschäftigen den Deutschen Bundestag erneut: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7464 vom 4. August 2026 insgesamt 19 Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Im Mittelpunkt stehen der genaue Umfang der Kontrollen, der damit verbundene Personalaufwand der Bundespolizei sowie die Kosten seit dem 7. Mai 2025, dem Datum der letzten Ausweitung der Kontrollen unter Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.
Grenzkontrollen in Baden-Württemberg: Was genau wird gefragt?
Die Anfrage gliedert sich in mehrere Themenkomplexe. Zunächst soll die Bundesregierung detailliert darlegen, an wie vielen und an welchen Grenzübergängen die Bundespolizei stationäre Kontrollen durchführt, seit wann die einzelnen Stellen bestehen und zu welchen Zeiten sie besetzt sind. Dabei werden namentlich Bahnhöfe wie Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hbf, Freiburg Hbf und Stuttgart Hbf erwähnt.
Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Zurückweisungszahlen: Die Grünen fragen, wie viele Personen seit dem 7. Mai 2025 kontrolliert, zurückgewiesen, zurückgeschoben und festgenommen wurden – aufgeschlüsselt nach Grenzübergang, Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht und dem Anteil unbegleiteter Minderjähriger. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, wie viele Personen ein Asylgesuch geäußert haben und dennoch zurückgewiesen wurden und in wie vielen Fällen Gerichte die Zurückweisung anschließend aufgehoben haben.
Personalkosten und Auswirkungen auf den Bahnpolizeidienst
Die Grenzkontrollen in Baden-Württemberg binden nach Einschätzung der Fragesteller erhebliche Ressourcen der Bundespolizei. Die Anfrage fragt nach der Gesamtzahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten, aufgeschlüsselt nach Bundespolizeiinspektion Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg, Weil am Rhein, Konstanz, Flughafen Stuttgart und der Bundespolizeidirektion Stuttgart. Ebenso wird gefragt, wie viele Vollzeitäquivalente täglich für die stationären Grenzkontrollen gebunden werden und wie viele Kräfte dafür aus dem Bahnpolizeidienst abgezogen wurden.
Konkret wird auch nach dem Umfang der angefallenen Überstunden und den gesamten Personaleinsatzstunden gefragt – sowie nach der Frage, wie viele Einsatzstunden rechnerisch auf eine einzige Zurückweisung entfallen. Hinzu kommen Fragen nach unbesetzten Planstellen und deren Entwicklung über die letzten fünf Jahre. Die Personal- und Sachkosten sollen nach Quartalen aufgeschlüsselt werden.
Was gilt aktuell?
Deutschland führt seit Herbst 2023 schrittweise erweiterte stationäre Kontrollen an verschiedenen Binnengrenzen durch. Diese Kontrollen sind nach dem Schengener Grenzkodex grundsätzlich nur befristet und bei nachgewiesener ernsthafter Bedrohung der öffentlichen Ordnung zulässig. Mehrere deutsche Verwaltungsgerichte haben die Kontrollen in jüngster Zeit als unvereinbar mit europäischem Recht beurteilt: Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte pauschale Zurückweisungen für unvereinbar mit dem europäischen Asylrecht, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte Verstöße gegen den Schengener Grenzkodex fest, und das Verwaltungsgericht Koblenz folgte dieser Einschätzung in einem Urteil vom 27. April 2026. Die Bundesregierung hält die Maßnahmen dennoch aufrecht.
Infrastruktur und Arbeitsbedingungen
Die Anfrage umfasst auch ungewöhnlich konkrete Fragen zu den Arbeitsbedingungen der eingesetzten Beamtinnen und Beamten: Wie viele Grenzkontrollstellen verfügen über keine Toilette oder keinen Unterstand? Wie weit ist die nächstgelegene Versorgungsmöglichkeit entfernt? Wie viel Zeit verbringen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten täglich in Transportmitteln, um von ihrer temporären Unterkunft zum Einsatzort zu gelangen? Diese Fragen deuten auf konkrete Hinweise hin, dass die Logistik der Grenzkontrolleinsätze problematisch ist.
Die Anfrage verweist auf einen bereits eingebrachten Antrag der Grünen-Fraktion, mit dem die Fraktion die Beendigung der stationären Binnengrenzkontrollen und der Zurückweisungspraxis fordert. Das parlamentarische Interesse an den konkreten Zahlen und Kosten besteht laut Drucksache auch unabhängig von dieser politischen Position, da die Daten für eine sachliche Bewertung der Sicherheitspolitik notwendig sind. Weitere relevante Hintergründe zum Thema Migrationspolitik und Grenzschutz sowie zur Debatte um Europas Außengrenzen finden sich in weiteren parlamentarischen Vorgängen.
Weiterlesen:
- 2015 darf sich nicht wiederholen
- Lage in Ceuta – Europas Außengrenzen wirksam schützen
- Der Überwachungsstaat kommt durch die Hintertür
Unmittelbar betroffen sind Pendlerinnen und Pendler sowie Unternehmen in den Grenzregionen Baden-Württembergs, die täglich die Grenzen zu Frankreich und der Schweiz überqueren. Daneben betrifft die Anfrage die bei den Kontrollen eingesetzten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, deren Arbeitsbedingungen und Personalressourcen thematisiert werden. Indirekt sind auch Schutzsuchende betroffen, die an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7464) ist am 4. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 19 Fragen schriftlich zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 25. August 2026.
- Schengener Grenzkodex
- EU-Verordnung, die die Regeln für die Freizügigkeit im Schengen-Raum festlegt und vorübergehende Binnengrenzkontrollen nur unter strengen Bedingungen erlaubt.
- Vollzeitäquivalent (VZÄ)
- Maßeinheit für den Personaleinsatz: Ein VZÄ entspricht einer vollzeitbeschäftigten Person für den betrachteten Zeitraum.
- Zurückweisung
- Maßnahme der Grenzbehörden, mit der Personen die Einreise verweigert und zur Rückkehr in den Nachbarstaat aufgefordert werden, bevor sie offiziell eingereist sind.
Seit wann gelten die verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg?
Laut Anfrage wurden die Kontrollen am 7. Mai 2025 ausgeweitet. Die Fragesteller beziehen alle Datenfragen auf diesen Stichtag.
Was wollen die Grünen konkret wissen?
Die Fraktion fragt unter anderem nach der Zahl der Kontrollstellen, den eingesetzten Vollzeitäquivalenten, entstandenen Personal- und Sachkosten, Überstunden sowie der Zahl der Zurückweisungen an jedem einzelnen Grenzübergang.
Welche rechtliche Einschätzung liegt zu den Grenzkontrollen vor?
Nach Angaben der Fragesteller haben das Verwaltungsgericht Berlin, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, das Verwaltungsgericht Koblenz und das Verwaltungsgericht München die Grenzkontrollen als unvereinbar mit dem Schengener Grenzkodex oder europäischem Asylrecht beurteilt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7464 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































