- 1,5 bis 3,5 Mio. Euro Bundesförderung jährlich für MOTRA seit 2020
- Begriff „rechtsaußen“ laut Regierung kategorial, nicht normativ
- Nach 2028 soll MOTRA als unabhängiger Verein weitergeführt werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7501 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
MOTRA wurde 2019 gegründet und wird von drei Bundesministerien gefördert: dem Ministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, dem Innenministerium sowie dem Ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Verbund veröffentlicht jährlich einen Monitor zu religiösem und politischem Radikalismus in Deutschland. Laut früherer Antwort der Bundesregierung (Plenarprotokoll 21/76) beläuft sich die jährliche Förderung auf 1,5 bis 3,5 Millionen Euro. Der aktuelle MOTRA-Monitor 2024/25 umfasst 20 Kapitel, von denen laut Angaben der AfD-Fraktion vier den Schwerpunkt Rechtsradikalismus und drei den Islamismus behandeln.
- 1,5 bis 3,5 Mio. Euro — jährliche Bundesförderung für MOTRA seit 2020 (laut Plenarprotokoll 21/76)
- 9 Institutionen — Zahl der in den MOTRA-Verbund eingebundenen Forschungseinrichtungen, darunter das BKA
- 20 Kapitel — Umfang des MOTRA-Monitors 2024/25; davon laut Fragesteller vier zu Rechtsradikalismus, drei zu Islamismus
- März 2028 — geplantes Ende der zweiten Förderperiode; danach soll MOTRA als eigenständiger Verein (MOTRA e. V.) weitergeführt werden
Im Detail
„Eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft Staat und Gesellschaft im Ergebnis am besten dient“ (BVerfGE 127, 87 (115)).
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7501, zu Frage 9
Der staatlich geförderte Forschungsverbund MOTRA steht im Mittelpunkt einer parlamentarischen Auseinandersetzung über die Grenzen wissenschaftlicher Freiheit und staatlicher Einflussnahme auf die Sicherheitsforschung. Die Bundesregierung hat am 6. August 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7326) mit der Drucksache 21/7501 geantwortet und dabei die Förderung sowie die Methodik des MOTRA-Verbundes verteidigt.
Was ist MOTRA und wie wird es finanziert?
MOTRA — das Monitoringsystem und die Transferplattform Radikalisierung — wurde 2019 gegründet und verbindet neun Forschungsinstitutionen, darunter das Bundeskriminalamt (BKA). Drei Bundesministerien fördern den Verbund gemeinsam: das Ministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Innenministerium und das Ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Nach früheren Regierungsangaben (Plenarprotokoll 21/76, S. 9146) beläuft sich die jährliche Förderung auf 1,5 bis 3,5 Millionen Euro seit 2020. Kernprodukt ist ein jährlicher Monitor zu religiösem und politischem Radikalismus in Deutschland.
Streitpunkt: Begriff „rechtsaußen“ und Medieneinordnung
Ausgangspunkt der Anfrage ist der MOTRA-Monitor 2024/25, der 20 Kapitel umfasst. Die AfD-Fraktion kritisiert, dass sich davon nach Kapitelüberschriften vier ausschließlich mit Rechtsradikalismus befassen, drei mit Islamismus, während Linksradikalismus nach Ansicht der Fragesteller nicht explizit behandelt werde. Zudem ordnet der Monitor bestimmte Medien — darunter die „Junge Freiheit“ und „Tichys Einblick“ — mit dem Begriff „rechtsaußen“ ein. Die Fragesteller sehen darin einen möglichen Eingriff in die Pressefreiheit.
Die Bundesregierung hält dem entgegen, dass „rechtsaußen“ ein in der Sozial- und Politikwissenschaft seit Jahrzehnten etablierter Begriff sei. Er sei kategorial und nicht normativ: Er beschreibe deskriptiv Positionen am äußeren Rand des politischen Spektrums, ohne diese zu bewerten und ohne sie mit dem verfassungsschutzrechtlich relevanten Begriff „Rechtsextremismus“ gleichzusetzen. Die Bundesregierung verweist dabei auf Fachliteratur aus den Jahren 2000 und 2001 sowie auf jüngere Forschungsarbeiten zu Alternativmedien.
Wissenschaftsfreiheit als Fördergrundlage
Auf die Frage, warum der Bund einen solchen Bericht finanziere und welche staatliche Aufgabe damit erfüllt werde, beruft sich die Bundesregierung auf Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz: Aus dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit leite das Bundesverfassungsgericht eine staatliche Schutzpflicht ab. MOTRA sei ein „im Rahmen der nationalen Sicherheitsforschung finanziertes Spitzenforschungscluster mit Fokus auf gesamtgesellschaftliche Radikalisierungsphänomene“.
Gleichzeitig betont die Bundesregierung die durch Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit. Geförderte Forschung sei keine Auftragsforschung. Die Bundesregierung nehme keinen Einfluss auf die Inhalte der MOTRA-Publikationen; die Verantwortung für verwendete Begriffe liege bei den jeweiligen Autorinnen und Autoren.
„Rechtsaußen“ keine Kategorie des Verfassungsschutzes
Auf die direkte Frage, ob „rechtsaußen“ eine offizielle Bewertungskategorie des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) sei, antwortet die Bundesregierung klar: Nein. Das BfV unterteile seine Arbeit in Phänomenbereiche, einer davon sei „Rechtsextremismus / -terrorismus“. Der Begriff „rechtsaußen“ spiele in der sicherheitsbehördlichen Arbeit des BfV keine Rolle. Die Gleichsetzung beider Begriffe, wie sie in der Anfrage aufscheine, sei „weder gegeben noch intendiert“.
Zukunft: MOTRA als eigenständiger Verein ab 2028
Auf die Frage nach der geplanten „Verstetigung über das Jahr 2028 hinaus“ teilt die Bundesregierung mit: Nach Ende der zweiten Förderperiode im März 2028 soll ein unabhängiger Verein (MOTRA e. V.) gegründet werden. Dieser soll sich über Stiftungen, Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen finanzieren — ohne öffentliche Förderung. Damit würde der Verbund aus der direkten staatlichen Finanzierung herausgelöst.
Zum Phänomen eines von der AfD-Fraktion eingeführten „Regierungsradikalismus“ erklärt die Bundesregierung, dieser sei bisher weder im MOTRA-Verbund noch in der Wissenschaftsgemeinschaft Gegenstand empirischer Studien gewesen. Die wissenschaftliche Untersuchung von Radikalisierungsprozessen erfolge unabhängig von einzelnen politischen Bewertungen.
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Unmittelbar betroffen sind die am MOTRA-Verbund beteiligten Forschungseinrichtungen und das Bundeskriminalamt. Mittelbar berührt die Debatte Medien, die in MOTRA-Berichten mit dem Begriff „rechtsaußen“ eingeordnet werden, sowie alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Interesse an der Frage haben, wie staatlich geförderte Sicherheitsforschung methodisch arbeitet und wer ihre Inhalte verantwortet.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Teilfragen durch Querverweise auf andere Antworten (insbesondere auf Frage 2 und 9), ohne eigenständige Begründungen zu liefern. Inhaltlich weicht sie der Frage nach einer möglichen ideologischen Schlagseite geförderter Forschung aus, indem sie auf die verfassungsrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit verweist.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Meinungsfreiheit: UN-Kritik an § 188 StGB und Parteiverboten →
- MOTRA
- Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung — ein 2019 gegründeter, staatlich geförderter Forschungsverbund aus neun Institutionen zur Analyse von Radikalisierungsphänomenen in Deutschland.
- Rechtsaußen (kategorialer Begriff)
- In der Sozial- und Politikwissenschaft verwendeter Begriff für politische Positionen am äußeren rechten Rand des Spektrums, ohne strafrechtliche oder verfassungsschutzrechtliche Wertung.
- Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG)
- Grundgesetzlich geschütztes Recht, das Forschung und Lehre vor staatlichen Eingriffen schützt und nach Bundesverfassungsgericht auch staatlich geförderte Forschung vor politischen Vorgaben bewahrt.
Was ist MOTRA und wer finanziert den Verbund?
MOTRA ist ein Forschungsverbund zur Radikalisierungsforschung, der seit 2020 vom Bund mit jährlich 1,5 bis 3,5 Millionen Euro gefördert wird. Beteiligt sind neun Institutionen, darunter das Bundeskriminalamt.
Was bedeutet der Begriff „rechtsaußen“ im MOTRA-Kontext?
Laut Bundesregierung ist „rechtsaußen“ ein in der Sozial- und Politikwissenschaft etablierter kategorialer Begriff, der Erscheinungen am äußeren Rand des politischen Spektrums beschreibt, ohne diese normativ zu bewerten oder mit „rechtsextremistisch“ gleichzusetzen.
Wie geht es mit MOTRA nach 2028 weiter?
Nach Ende der zweiten Förderperiode im März 2028 soll ein eigenständiger Verein (MOTRA e. V.) gegründet werden, der sich über Stiftungen, Privatpersonen und Unternehmen finanziert — unabhängig von öffentlicher Förderung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7501 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































