- Ab 2027 droht einem Drittel der Wohngeldhaushalte Leistungsverlust
- 504 Mio. Euro Mehrkosten im Bürgergeld erwartet die Bundesregierung für 2029
- 74 Mio. Euro Mehrbelastung für Kommunen durch Wohngeld-Reform ab 2029
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7503 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung für einkommensschwache Haushalte, die keine Grundsicherung beziehen und deren Wohnkosten einen erheblichen Teil ihres Einkommens ausmachen. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Haushaltskonsolidierung einen Kabinettsentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes vorgelegt. Dieser sieht vor, die gesetzlich vorgesehene Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietentwicklung zum 1. Januar 2027 einmalig auszusetzen, die dauerhafte Heizkostenkomponente zu halbieren und die Berechnungsformel zu verschärfen.
- 738 Mio. Euro — Geplante Einsparung je für Bund und Länder im Jahr 2027
- 1,08 Mrd. Euro — Geplante Jahreseinsparung je für Bund und Länder ab 2029
- 504 Mio. Euro — Erwartete Mehrausgaben im SGB II für das Jahr 2029
- 254 Mio. Euro — Erwartete Mehrausgaben im SGB XII für das Jahr 2029
- 74 Mio. Euro — Davon kommunaler Anteil an den SGB-II-Mehrkosten für 2029
Im Detail
Für das Jahr 2029 werden 68 000 Haushalte genannt, die in Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wechseln, sowie 75 000 Haushalte, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7503, Bezug auf Kabinettsentwurf S. 71
Die geplante Wohngeld-Reform der Bundesregierung wirft eine haushaltspolitische Grundsatzfrage auf: Spart der Bund wirklich, wenn die Einsparungen beim Wohngeld durch Mehrausgaben in anderen Sozialsystemen und bei den Kommunen teilweise wieder aufgezehrt werden? Die AfD-Fraktion stellt dazu mit BT-Drs. 21/7503 vom 7. August 2026 insgesamt 21 Fragen an die Bundesregierung.
Wohngeld-Kürzungen: Was der Kabinettsentwurf vorsieht
Die Wohngeld-Kürzungen betreffen drei Bereiche: Erstens soll die gesetzlich vorgesehene Fortschreibung des Wohngeldes an Preis- und Mietentwicklung zum 1. Januar 2027 einmalig ausgesetzt werden. Zweitens plant der Entwurf, die dauerhafte Heizkostenkomponente zu halbieren, die 2022 als Reaktion auf gestiegene Energiepreise eingeführt wurde. Drittens soll die Wohngeldformel durch Erhöhung des Parameters „c“ verschärft werden, wodurch bei gleichem Einkommen weniger Wohngeld ausgezahlt wird. Die Bundesregierung begründet dies mit der Konsolidierung des Bundeshaushalts.
Bund und Länder sollen durch diese Maßnahmen laut Kabinettsentwurf im Jahr 2027 jeweils 738 Mio. Euro einsparen, 2028 jeweils 1,018 Mrd. Euro und ab 2029 dauerhaft jeweils 1,08 Mrd. Euro jährlich. Insgesamt beziehen derzeit rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. Presseberichten zufolge soll rund ein Drittel davon künftig keinen Anspruch mehr haben.
Kostenverlagerung in Bürgergeld und Sozialhilfe
Der Kabinettsentwurf weist selbst aus, dass die Wohngeld-Kürzungen zu Wechseln in nachrangige Sozialsysteme führen. Für das Jahr 2029 rechnet die Bundesregierung mit 68.000 Haushalten, die in das Bürgergeld (SGB II) wechseln, sowie 75.000 Haushalten mit neuem Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter (SGB XII). Das ergibt zusammen 143.000 Haushalte, die infolge der Wohngeld-Kürzungen in Grundsicherungssysteme wechseln.
Die Folgekosten sind im Entwurf beziffert: 504 Mio. Euro Mehrausgaben im SGB II für 2029, davon 74 Mio. Euro zu Lasten der Kommunen. Hinzu kommen 254 Mio. Euro Mehrausgaben im SGB XII. Diese Kostenverlagerung bildet den Kern der parlamentarischen Anfrage: Die Fraktion will wissen, ob die Einsparungen im Wohngeldetat de facto durch höhere Ausgaben an anderer Stelle erkauft werden.
Wer ist konkret betroffen?
Besonders gefährdet sind laut Drucksache Haushalte, die bislang nur geringe Wohngeldbeträge von 50 bis 60 Euro monatlich erhalten, sowie solche mit Einkommen knapp unterhalb der Anspruchsgrenzen. Die Anfrage benennt ausdrücklich Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Renten, Familien, Alleinerziehende und Erwerbstätigenhaushalte mit niedrigem Einkommen. Eine besondere Problematik besteht für Haushalte, die nach Wegfall des Wohngelds auch keinen Anspruch auf Grundsicherung erlangen — etwa weil Vermögensgrenzen oder andere Zugangsvoraussetzungen dem entgegenstehen. Diese Gruppe würde ohne jegliche staatliche Wohnkostenunterstützung verbleiben. Wer Wohngeld verliert, verliert zudem möglicherweise gleichzeitig den Anspruch auf den Kinderzuschlag — Frage 13 der Anfrage zielt darauf ab.
Kommunale Haushalte unter Druck
Die 74 Mio. Euro kommunaler Mehrkosten im SGB II treffen Kommunen, die bereits heute vielfach unter angespannten Haushaltssituationen leiden. Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung untersucht hat, wie sich diese Mehrbelastung auf die Fähigkeit der Kommunen auswirkt, gesetzliche Pflichtaufgaben zu erfüllen. Auch die regionale Verteilung der Folgekosten — auf welche Bundesländer entfallen Leistungswegfälle und Systemwechsel in welchem Umfang — ist Gegenstand der Anfrage. Themen wie Wohnkostenbelastung und kommunale Finanzierung berühren strukturelle Fragen, die auch in Debatten über die Mietrechtskommission eine Rolle spielen.
Transparenz und Alternativen
Mehrere Fragen richten sich auf Verfahrenstransparenz: Die Fraktion erkundigt sich nach der im Kabinettsentwurf erwähnten Arbeitsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Wohngeldbehörden, deren Sitzungsprotokollen und geprüften Alternativen. Frage 18 verlangt Auskunft darüber, welche anderen Reformoptionen die Arbeitsgemeinschaft geprüft und warum sie verworfen hat. Frage 21 fragt nach Alternativen zu den drei Einschnittsmaßnahmen, die zur Haushaltskonsolidierung hätten beitragen können. Transparenz über staatliche Ausgaben und Förderstrukturen ist auch bei anderen Haushaltsfragen relevant, wie etwa den KTF-Klimaschutzausgaben oder der Rohstoffpolitik des Bundes.
Weiterlesen:
- Mietrechtskommission: Grüne fragen nach Halbzeit-Ergebnissen
- KTF plant 2026 Klimaschutzausgaben von 34,8 Milliarden Euro
- Rohstoffpolitik: Grüne fragen nach Bundesausgaben seit 2020
Betroffen sind nach Angaben der Drucksache vor allem Haushalte mit geringen Einkommen, Familien, Alleinerziehende und Rentner mit kleinen Renten. Besonders gefährdet sind Haushalte, die bislang nur geringe Wohngeldbeträge von 50 bis 60 Euro monatlich erhalten sowie solche, deren Einkommen knapp unterhalb der Anspruchsgrenzen liegt. Auch Kommunen und Landkreise sind als Kostenträger von Unterkunftsleistungen im SGB II betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7503) wurde am 7. August 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit zur Beantwortung, die Antwortfrist endet damit am 28. August 2026. Anschließend wird die Antwort als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Wohngeldfortschreibung
- Gesetzlich vorgesehene regelmäßige Anpassung der Wohngeldbeträge an die Entwicklung von Mieten und Verbraucherpreisen.
- SGB II / SGB XII
- SGB II regelt das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB XII die Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Heizkostenkomponente
- Pauschaler Zuschlag im Wohngeld zur Abdeckung gestiegener Heizkosten, 2022 als dauerhafte Komponente eingeführt.
Was ändert sich beim Wohngeld ab 2027?
Laut Kabinettsentwurf soll die jährliche Fortschreibung des Wohngeldes einmalig ausgesetzt, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert und die Wohngeldformel durch Erhöhung des Parameters 'c' angepasst werden.
Wie viele Haushalte verlieren ihr Wohngeld?
Presseberichten zufolge, auf die die Anfrage verweist, soll rund ein Drittel der derzeit 1,2 Millionen Wohngeldhaushalte künftig keinen Anspruch mehr haben.
Warum steigen die Ausgaben für Bürgergeld trotz Wohngeld-Einsparungen?
Haushalte, die kein Wohngeld mehr erhalten, können in die nachrangigen Systeme SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) wechseln, was dort Mehrkosten auslöst.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7503 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































