- 8,584 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigung für KNDS-Beteiligung
- 60 Mio. Euro außerplanmäßig für Bundeswehr-Unterbringung in Litauen
- Wechselkurse verteuern Beiträge an WHO, ILO und WIPO
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7395 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung ist die Bundesregierung verpflichtet, den Bundestag vierteljährlich über alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu unterrichten. Die Drucksache 21/7395 vom 28. Juli 2026 deckt das zweite Quartal (April bis Juni 2026) des Haushaltsjahres 2026 ab. Den dominierenden Anteil bilden Verteidigungsausgaben, darunter der Erwerb einer Beteiligung an der KNDS N.V. — einem der bedeutendsten europäischen Rüstungskonzerne — sowie Aufwendungen für den Aufbau von Unterbringungskapazitäten der deutschen Forward Land Forces in Litauen im Rahmen der NATO-Ostflankenabsicherung.
- 173 Mio. Euro — außerplanmäßige Ausgabe für den Erwerb von Anteilen an der KNDS N.V. über die KfW
- 60 Mio. Euro — außerplanmäßige Ausgabe für Unterbringungskapazitäten der Bundeswehr in Litauen (2.000 Soldaten)
- 90 Mio. Euro — überplanmäßige Ausgabe für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) durch vorgezogene Maßnahme
- 8,584 Mrd. Euro — außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für KNDS-Beteiligung, davon 7,2 Mrd. Euro in künftigen Haushaltsjahren
- 454 Mio. Euro — außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für Bundeswehr-Unterbringung in Litauen bis 2030
Im Detail
Gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 des Haushaltsgesetzes 2026 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Quartal des Haushaltsjahres 2026.
— Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, BT-Drs. 21/7395 vom 28.07.2026
Im zweiten Quartal des Haushaltsjahres 2026 hat die Bundesregierung Ausgaben bewilligt, die den ursprünglichen Haushaltsplan deutlich übersteigen. Den weitaus größten Posten bilden Rüstungs- und Verteidigungsausgaben: Allein für den Erwerb von Anteilen an der KNDS N.V. — einem führenden europäischen Panzerhersteller — wurden 173 Mio. Euro außerplanmäßig ausgegeben. Dazu kommt eine Verpflichtungsermächtigung von 8,584 Mrd. Euro, die künftige Haushaltsjahre bis weit in die 2030er Jahre hinein belastet. Das Bundesministerium der Finanzen hat den Bundestag und den Bundesrat darüber mit Schreiben vom 23. Juni 2026 informiert.
Bundeswehr außerplanmäßige Ausgaben: Litauen und KNDS im Fokus
Parallel dazu entstehen für die Unterbringung von 2.000 deutschen Soldaten der Forward Land Forces in Litauen 60 Mio. Euro an außerplanmäßigen Ausgaben sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 454 Mio. Euro bis 2030. Beide Maßnahmen sind Teil der deutschen Beiträge zur NATO-Ostflankenabsicherung. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) erhält zusätzlich 90 Mio. Euro überplanmäßig, weil eine Maßnahme vorgezogen wurde; der geplante Ansatz lag bei 302 Mio. Euro.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales meldet 521.000 Euro an überplanmäßigen Ausgaben für den Beitrag an die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in Genf. Die Ursache liegt in der Wechselkursentwicklung: Der Beitrag wird in Schweizer Franken gezahlt, und ein gestiegener Franken-Kurs verteuert den Euro-Gegenwert automatisch. Dasselbe Muster zeigt sich beim Bundesministerium für Gesundheit (431.000 Euro für den WHO-Beitrag) und beim Bundesjustizministerium (37.000 Euro für die Weltorganisation für Geistiges Eigentum, WIPO).
Neue Prüfstelle Bundestariftreue: 1,119 Mio. Euro außerplanmäßig
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist zudem 1,119 Mio. Euro außerplanmäßige Ausgaben für die Kostenerstattung an die DRV Knappschaft-Bahn-See aus. Grundlage ist § 8 Absatz 1 des Bundestariftreuegesetzes, das die Einrichtung einer neuen Prüfstelle Bundestariftreue vorschreibt. Diese Stelle soll überwachen, ob bei öffentlichen Aufträgen des Bundes tarifliche Mindeststandards eingehalten werden.
Was gilt aktuell?
Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind im deutschen Haushaltsrecht zulässig, wenn ein unvorhergesehener und unabweisbarer Bedarf besteht. Nach § 37 Bundeshaushaltsordnung muss das Bundesfinanzministerium zustimmen und den Bundestag quartalsweise informieren. Die Ausgaben gelten als Erfüllung von Rechtsverpflichtungen — sei es aus völkerrechtlichen Verträgen, internationalen Vereinbarungen oder nationalen Gesetzen. Eine nachträgliche parlamentarische Genehmigung ist in der Regel nicht erforderlich, doch der Haushaltsausschuss kann die Vorgänge prüfen und politisch bewerten. Zur Einordnung: Die außerplanmäßigen Ausgaben des zweiten Quartals 2026 werden durch die im Jahr 2026 neu entstandenen verteidigungspolitischen Prioritäten dominiert — ein Muster, das sich seit der Zeitenwende 2022 in jedem Quartalsbericht abzeichnet.
Die vollständige Unterrichtung ist als BT-Drs. 21/7395 vom 28. Juli 2026 dokumentiert. Weitere Hintergründe zu den Mechanismen der Haushaltssteuerung bietet der Beitrag Begriff erklärt: Haushaltsverrechnungsmechanismus. Zum übergeordneten parlamentarischen Kontext des Tages siehe auch Bundestag 13.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
Weiterlesen:
- Begriff erklärt: Haushaltsverrechnungsmechanismus
- Bundestag 13.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- GKV-Immobilienfonds: 170 Mio. Euro Verlust bei Krankenkassen
Betroffen sind in erster Linie der Bundeshaushalt und damit alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Unmittelbar betroffen ist die Bundeswehr, die Mittel für den Aufbau von Kapazitäten in Litauen erhält. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Sozialversicherungsträger sind indirekt betroffen, da das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ebenfalls überplanmäßige Ausgaben für den ILO-Beitrag meldete.
Die Unterrichtung ist ein reines Informationsdokument ohne gesonderten Beschlussauftrag. Der Haushaltsausschuss des Bundestages nimmt die Meldung zur Kenntnis. Eine weitergehende parlamentarische Behandlung, etwa durch Anfragen oder Anträge, ist möglich, aber nicht zwingend vorgesehen. Das nächste Quartalsbericht (drittes Quartal 2026) wird planmäßig im Oktober 2026 erwartet.
- Außerplanmäßige Ausgabe (apl.)
- Ausgabe, für die im Haushaltsplan überhaupt kein Titel vorgesehen ist. Sie bedarf der Einwilligung des Bundesfinanzministeriums und muss dem Bundestag mitgeteilt werden.
- Verpflichtungsermächtigung (VE)
- Ermächtigung, finanzielle Verpflichtungen einzugehen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Ausgaben führen. Sie bindet künftige Haushalte.
- Überplanmäßige Ausgabe (üpl.)
- Ausgabe, die den im Haushaltsplan veranschlagten Betrag für einen bestimmten Titel überschreitet.
Was ist eine außerplanmäßige Ausgabe?
Eine außerplanmäßige Ausgabe ist eine Ausgabe, für die im Haushaltsplan kein Ansatz vorgesehen war. Sie muss vom Bundesfinanzministerium genehmigt und dem Bundestag mitgeteilt werden.
Was ist KNDS N.V.?
KNDS N.V. ist ein europäisches Rüstungsunternehmen, das u.a. Kampfpanzer herstellt. Deutschland hat über die KfW Anteile daran erworben.
Warum entstehen Mehrausgaben wegen Wechselkursen?
Beiträge an internationale Organisationen wie WHO oder ILO werden teils in Schweizer Franken gezahlt. Steigt der Franken gegenüber dem Euro, steigt der Euro-Gegenwert der Beiträge automatisch.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7395 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































