- Bundesregierung plant Vergesellschaftungsverbot per Bundesgesetz
- GdW-Lobbybrief und Investoren-Roundtable stehen im Fokus der 29 Fragen
- 60 Prozent der Berliner stimmten 2021 für Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7572 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Beim Berliner Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ stimmten im September 2021 rund 56 Prozent der Abstimmenden für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Die Bundesregierung beschloss am 2. Juli 2026 im Koalitionsausschuss, diesen Weg durch ein Bundesgesetz dauerhaft zu versperren. Laut Angaben des Bundesfinanzministers auf der Bundespressekonferenz vom 6. Juli 2026 reagierte die Koalition damit auf Äußerungen von Investoren bei einem Roundtable-Gespräch sowie auf eine Forderung der Bauministerkonferenz. Nach Recherchen der taz wandte sich zudem der Branchenverband GdW Mitte Juni 2026 schriftlich an die Finanzminister der Länder, die diesen Brief an den Bundesfinanzminister weiterleiteten.
Im Detail
„Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“
— Koalitionsausschussbeschluss vom 2. Juli 2026, zitiert in BT-Drs. 21/7572
Das geplante Vergesellschaftungsverbot der Bundesregierung steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7572 vom 13. August 2026). In 29 Fragen fragt die Fraktion, ob und wie Immobilienlobbyisten, Investoren und Länderregierungen den Koalitionsbeschluss vom Juli 2026 beeinflusst haben, mit dem die Bundesregierung Vergesellschaftungen von privatem Wohnraum auf Länderebene per Bundesgesetz verbieten will.
Koalitionsbeschluss gegen Volksbegehren
Im September 2021 hatten rund 60 Prozent der Berliner Abstimmenden für die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen gestimmt. Diesen demokratisch legitimierten Weg soll künftig ein Bundesgesetz versperren. Der Koalitionsausschuss beschloss am 2. Juli 2026 im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, Verstaatlichungen privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene gesetzlich auszuschließen. Das geplante Vergesellschaftungsverbot richtet sich damit unmittelbar gegen den Berliner Volksentscheid.
Investoren-Roundtable im Fokus
Auf der Bundespressekonferenz am 6. Juli 2026 erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, die Koalition reagiere mit dem Vergesellschaftungsverbot auf zwei konkrete Ereignisse: die Äußerungen dreier Investoren bei einem Roundtable-Gespräch des Bundesfinanzministeriums in Frankfurt sowie eine Forderung der Bauministerkonferenz. Die Kleine Anfrage stellt insgesamt elf Fragen zu diesem Treffen: Wer nahm teil? Wer richtete das Treffen aus? Welche Investoren kündigten Investitionsrückzüge an — und wie bewertet die Bundesregierung den Wahrheitsgehalt dieser Ankündigungen? Auch die Frage, ob es sich bei dem Treffen um den sogenannten „X8-BauDialog“ handelte, bei dem Klingbeil eine Rede hielt, ist Gegenstand der Anfrage.
GdW-Lobbybrief und Länder-Koordination
Laut einer Recherche der taz wandte sich der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer (GdW) Mitte Juni 2026 schriftlich an die Finanzminister der Bundesländer und forderte diese auf, Vergesellschaftungen zu verhindern. Die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz leitete dieses Schreiben an den Bundesfinanzminister weiter. Darüber hinaus unterbreiteten die Finanzminister der Länder dem Bundesfinanzminister einen Vorschlag für ein entsprechendes Bundesgesetz. Die Linke fragt, ob der GdW-Brief, der bayerische Entschließungsantrag im Bundesrat (BR-Drs. 380/26) und der Beschluss der 148. Bauministerkonferenz vom 11. Juni 2026 die Aufnahme des Vergesellschaftungsverbots in das Koalitionsprogramm beeinflusst haben.
Berliner SPD und Hamburg: widersprüchliche Aussagen
Hochrangige Mitglieder der Berliner SPD werden in der taz-Recherche damit zitiert, von den Vorgängen rund um das Vergesellschaftungsverbot keine Kenntnis gehabt zu haben. Die Hamburger Finanzverwaltung hingegen gibt an, es habe einen Austausch mit der Berliner SPD gegeben. Die Linke erkundigt sich daher, ob die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Vergesellschaftungsverbot Kontakt zur Berliner SPD hatte und welchen Inhalt dieser hatte. Auch die Frage nach der Kommunikation zwischen dem Land Hamburg und der SPD Berlin ist Teil der Anfrage.
Vonovia und frühere Lobbykontakte
Die letzte der 29 Fragen knüpft an eine frühere Schriftliche Frage der Abgeordneten Caren Lay an (BT-Drs. 21/7180): Die Linke will wissen, ob bei den dort dokumentierten Gesprächen zwischen der Bundesregierung und Lobbyisten der Vonovia SE auch das Thema Vergesellschaftung von Wohnraum besprochen wurde. Vonovia ist mit über 550.000 Wohnungen das größte private Wohnungsunternehmen Deutschlands und wäre ein potenzieller Adressat eines Berliner Vergesellschaftungsgesetzes. Hintergründe zu den Lobbykontakten der Bundesregierung mit der Wohnungswirtschaft lassen sich auch in der Anfrage zum Gebäudemodernisierungsgesetz nachlesen.
Was gilt aktuell?
Nach Art. 15 des Grundgesetzes können Grund und Boden sowie Produktionsmittel durch Gesetz gegen Entschädigung in Gemeinwirtschaft überführt werden. Ein Bundesgesetz, das Vergesellschaftungen auf Länderebene ausschließt, würde diesen verfassungsrechtlichen Spielraum beschränken. Bisher existiert kein solches Bundesgesetz; das Berliner Volksbegehren ist noch nicht umgesetzt. Der konkrete Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vergesellschaftungsverbot liegt noch nicht vor. Einen aktuellen Überblick über laufende Gesetzgebungsverfahren bietet die Drucksachen-Übersicht vom 14. August 2026.
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Direkt betroffen sind Mieterinnen und Mieter in Berlin und anderen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die auf eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne gehofft haben. Darüber hinaus betrifft das geplante Bundesgesetz alle Bundesländer, die künftig keine eigenen Vergesellschaftungsregelungen mehr erlassen könnten. Große private Wohnungsunternehmen wie Vonovia SE sind als potenzielle Adressaten von Vergesellschaftungsgesetzen ebenfalls unmittelbar betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7572) ist am 13. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung muss die 29 Fragen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Das geplante Bundesgesetz zum Vergesellschaftungsverbot selbst befindet sich nach aktuellem Stand noch im Vorbereitungsstadium; ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
- Vergesellschaftung
- Überführung privaten Eigentums in Gemeinwirtschaft oder öffentliches Eigentum, in Deutschland durch Art. 15 Grundgesetz grundsätzlich möglich. In Berlin zielte ein Volksentscheid auf die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen.
- GdW
- Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer, größter Spitzenverband der deutschen Wohnungswirtschaft mit Sitz in Berlin.
- Bauministerkonferenz
- Konferenz der für Bauwesen und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Bundesländer; sie koordiniert wohnungs- und baupolitische Positionen der Länder gegenüber dem Bund.
Was ist ein Vergesellschaftungsverbot?
Ein Vergesellschaftungsverbot würde per Bundesgesetz ausschließen, dass Bundesländer Gesetze zur Überführung privater Mietwohnungsbestände in Gemeinwirtschaft erlassen. Damit wäre eine Umsetzung des Berliner Volksentscheids von 2021 dauerhaft blockiert.
Was ist der GdW?
Der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer (GdW) ist der größte Branchenverband der deutschen Wohnungswirtschaft und vertritt u. a. große private Wohnungsunternehmen.
Was war der Investoren-Roundtable des Bundesfinanzministers?
Laut Vorbemerkung der Anfrage erwähnte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil auf der Bundespressekonferenz am 6. Juli 2026 ein Treffen mit Investoren in Frankfurt, bei dem drei Investoren Investitionsrückzüge angekündigt haben sollen. Die genaue Zusammensetzung und der Ablauf dieses Treffens sind Gegenstand der Anfrage.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7572 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































