- 43 Bürgerpetitionen vom Ausschuss abschließend bewertet
- 17 Petitionen zu Regelbedarf und Mietrecht ohne Entsprechung
- Zwei Eingaben zu Arbeitslohn und Demokratieförderung teilweise berücksichtigt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7957 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und gewährt jeder Person das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben, holt Stellungnahmen der zuständigen Ministerien ein und gibt anschließend eine Beschlussempfehlung ab. Die Sammelübersichten fassen mehrere abgeschlossene Verfahren zusammen, um die Abläufe im Plenum zu vereinfachen. Die Sammelübersicht 307 (BT-Drs. 21/7957) vom 9. September 2026 enthält 43 Petitionen aus verschiedenen Politikfeldern.
- 43 Petitionen — Gesamtzahl der in Sammelübersicht 307 behandelten Eingaben
- 12 Petitionen — Abschluss mit teilweiser Entsprechung (Beschlussempfehlung 1), darunter Themen wie Demokratieförderung, Arbeitslohn und rechtliche Aspekte der digitalen Welt
- 1 Petition — Abschluss mit überwiegender Nichtentsprechung (Beschlussempfehlung 2), Thema: Beratungshilfegesetz
- 30 Petitionen — Abschluss ohne gesonderte Begründung (Beschlussempfehlung 3), darunter 17 zu Regelbedarf und 5 zu Mietrecht
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/7957, Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 9. September 2026 seine Beschlussempfehlungen zur Sammelübersicht 307 vorgelegt (BT-Drs. 21/7957). Insgesamt 43 Bürgerpetitionen aus verschiedenen Regionen Deutschlands wurden abschließend bewertet. Die Verfahren betreffen ein breites Spektrum an Alltagsthemen: vom Regelbedarf im Sozialrecht über Mietrecht und Arbeitslohn bis hin zu Demokratieförderung und rechtlichen Aspekten der digitalen Welt.
Petitionsausschuss: Drei Kategorien des Abschlusses
Die 43 Petitionen werden in drei Beschlussempfehlungen zusammengefasst. In Beschlussempfehlung 1 empfiehlt der Ausschuss den Abschluss von 12 Verfahren, weil den Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Dazu gehören eine Petition zur Demokratieförderung aus Berlin, eine zur Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik aus Braunschweig, sechs Eingaben zum Thema Arbeitslohn aus verschiedenen Städten sowie vier Petitionen zu rechtlichen Aspekten der digitalen Welt aus Mannheim, Vörstetten, Pfungstadt und Berlin.
Beschlussempfehlung 2 betrifft eine einzelne Petition zum Beratungshilfegesetz aus Ramstein-Miesenbach. Hier konnte dem Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden. Das Beratungshilfegesetz regelt die staatlich finanzierte Rechtsberatung für einkommensschwache Personen außerhalb von Gerichtsverfahren — ein Bereich, in dem Reformbedarf von Bürgern immer wieder signalisiert wird.
Regelbedarf und Mietrecht besonders häufig Thema
Den größten Block bildet Beschlussempfehlung 3 mit 30 Petitionen, deren Verfahren ohne gesonderte Begründung abgeschlossen werden. Besonders auffällig: 17 Eingaben allein zum Thema Regelbedarf aus Städten wie Hamburg, Kassel, Köln, Plauen, Nordhausen und Ansbach zeigen, dass die Höhe der Sozialleistungen weiterhin ein zentrales Bürgeranliegen ist. Fünf weitere Petitionen betreffen das Mietrecht — eingereicht aus Johanngeorgenstadt, Erkner, Stuttgart, Bernau bei Berlin und Rheinbach. Angesichts anhaltend hoher Mieten in deutschen Städten spiegeln diese Eingaben ein gesellschaftlich relevantes Spannungsfeld wider, das auch im Bundestag regelmäßig diskutiert wird. Weitere Themen in Beschlussempfehlung 3 umfassen Arbeitnehmerüberlassung, Einkommen- und Vermögensberücksichtigung, Verfahren in Familiensachen, Schadensersatzrecht, Urlaubsregelung für Beamte, das Recht der Schuldverhältnisse, den Infrastrukturauftrag der Deutschen Post AG sowie Verwaltungsverfahren in der Sozialversicherung.
Petitionsrecht als direktes Bürgerinstrument
Das Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes ermöglicht es jeder Person, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss ist verpflichtet, jede Eingabe zu prüfen. Er holt in der Regel Stellungnahmen der zuständigen Bundesministerien ein und gibt auf dieser Grundlage eine Beschlussempfehlung ab. Sammelübersichten wie die vorliegende bündeln abgeschlossene Verfahren, damit der Bundestag effizient über viele Petitionen auf einmal abstimmen kann. Die Einsender werden nach dem Bundestagsbeschluss schriftlich über das Ergebnis informiert. Das Petitionsrecht ergänzt andere Formen der parlamentarischen Kontrolle — etwa parlamentarische Anfragen zur Behördentätigkeit oder Debatten über konkrete Gesetzgebungsvorhaben.
Die vorliegende Sammelübersicht zeigt, dass Bürgerinnen und Bürger besonders häufig bei Sozialleistungen und Wohnkosten aktiv werden. Themen wie Regelbedarf und Mietrecht betreffen Millionen Menschen direkt — entsprechend groß ist die Zahl der Eingaben. Die Frage, ob der Ausgleich zwischen Erwerbsarbeit, Sorgearbeit und staatlicher Unterstützung gerecht ausgestaltet ist, findet sich auch in den vorliegenden Petitionen wider. Der Petitionsausschuss fungiert dabei als erste Anlaufstelle für Bürger, die konkrete Missstände oder Reformwünsche adressieren möchten.
Weiterlesen:
Betroffen sind 43 Einzelpersonen aus ganz Deutschland, die Petitionen zu Themen wie Arbeitslohn, Regelbedarf, Mietrecht, Demokratieförderung, Beratungshilfegesetz, Schadensersatzrecht und rechtliche Aspekte der digitalen Welt eingereicht haben. Die Einsender kommen unter anderem aus Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Braunschweig und weiteren Städten.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlungen am 9. September 2026 vorgelegt (Protokoll Nr. 21/36). Die abschließende Abstimmung im Bundestag über die Annahme der Sammelübersicht 307 steht noch bevor. Nach einem Beschluss des Plenums werden die Petitionsverfahren offiziell geschlossen und die Einsender über das Ergebnis informiert.
- Sammelübersicht
- Eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses fasst mehrere abschließend beratene Petitionen in einem Dokument zusammen, damit der Bundestag darüber gebündelt abstimmen kann.
- Petitionsverfahren
- Das formelle Verfahren zur Bearbeitung einer Bürgerbeschwerde oder -bitte beim Deutschen Bundestag, von der Einreichung bis zum abschließenden Beschluss.
- Regelbedarf
- Der gesetzlich festgelegte monatliche Betrag für den grundlegenden Lebensunterhalt im Rahmen staatlicher Sozialleistungen wie dem Bürgergeld.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
In einer Sammelübersicht fasst der Petitionsausschuss mehrere abschließend beratene Petitionen zusammen und empfiehlt dem Bundestag, über alle enthaltenen Verfahren en bloc zu beschließen.
Was bedeutet 'teilweise entsprochen'?
Die zuständigen Stellen haben das Anliegen des Petenten zumindest in Teilen aufgegriffen oder es bestehen bereits gesetzliche Regelungen, die dem Anliegen partiell Rechnung tragen.
Was passiert nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses?
Der Bundestag stimmt im Plenum über die Beschlussempfehlung ab. Stimmt er zu, werden die Petitionsverfahren offiziell abgeschlossen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7957 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































