- 9 Fragen zu Förderauflagen des Programms Demokratie leben! in Thüringen
- Zwei Wahlkreise in Erfurt, Eisenach und Umgebung im Fokus der Anfrage
- Rechtsrahmen und Wirkungsnachweis seit 2024 unter parlamentarischer Prüfung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7536 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgelegt und fördert seit 2015 Projekte gegen Extremismus, für Demokratie und gesellschaftliche Vielfalt. Seit 2025 läuft eine neue Förderperiode, für die bislang kein Abschlussbericht des Evaluationsverbundes veröffentlicht wurde. Ein geplantes Demokratiefördergesetz, das die Förderung auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage stellen sollte, befindet sich laut Drucksache noch in der Diskussion.
Im Detail
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ knüpft die Förderung an inhaltliche Auflagen und an Anforderungen an Berichte und Nachweise.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7536
Wie transparent und wirksam ist das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ auf der lokalen Ebene? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7536 vom 10. August 2026). In neun Fragen erkundigt sich die Fraktion bei der Bundesregierung nach Förderauflagen, Wirkungsnachweisen und dem Rechtsrahmen – konkret mit Blick auf Projekte in zwei Thüringer Wahlkreisen.
Demokratie leben! in Thüringen: Was wird gefragt?
Im Fokus stehen die Wahlkreise 192 (Erfurt–Weimar–Weimarer Land II) und 189 (Eisenach–Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-Kreis). Die Anfrage will wissen, welche Auflagen zur parteipolitischen Neutralität und zum Verbot von Wahlwerbung in den Zuwendungsbescheiden verankert sind, ob Empfänger dazu schriftliche Erklärungen abgeben müssen und wie Verstöße geahndet werden. Ebenfalls thematisiert werden Vorgaben zu Gleichstellungs-, Diversitäts- und Inklusionszielen – einschließlich der Frage, ob solche Vorgaben auch die Personalauswahl der geförderten Träger betreffen.
Transparenz: Wer bekommt wie viel?
Eine weitere Frage richtet sich an die Öffentlichkeit der Förderung: Werden Zuwendungsempfänger, Fördersummen und Projektziele des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ veröffentlicht? Falls nicht, soll die Bundesregierung die Gründe dafür benennen. Darüber hinaus fragt die Anfrage, ob personelle oder organisatorische Verbindungen zwischen geförderten Trägern und den Stellen bestehen, die über die Förderung entscheiden oder sie begleiten.
Wirkungsnachweis: Selbstauskunft oder unabhängige Prüfung?
Ein zentrales Anliegen der Anfrage betrifft den Nachweis der tatsächlichen Wirkung der Projekte. Die Fragesteller wollen wissen, ob messbare Ziele und Erfolgskriterien definiert wurden und ob nach Förderende erhobene Wirkungsnachweise vorliegen – oder ob sich die Nachweise allein auf Selbstauskünfte der Träger oder auf Aussagen zu möglichen Wirkungen stützen. Gefragt wird auch, in welchem Umfang externe und unabhängige Evaluierungen stattfinden. Laut Vorbemerkung der Fragesteller liegt für die seit 2025 laufende Förderperiode bislang kein veröffentlichter Abschlussbericht des Evaluationsverbundes vor.
Was gilt aktuell?
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ besteht seit 2015 und fördert zivilgesellschaftliche Projekte gegen Extremismus und für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Förderung beruht auf Förderrichtlinien und dem Haushaltsrecht des Bundes; ein eigenständiges Demokratiefördergesetz, das die Förderung dauerhaft gesetzlich absichern sollte, ist bislang nicht in Kraft getreten. Die Anfrage fragt auch nach dem aktuellen Stand dieses Gesetzgebungsvorhabens sowie nach den Auswirkungen des Förderperiodenübergangs ab 2025 und haushaltsrechtlicher Entwicklungen auf Zahl, Umfang und Laufzeit der Projekte in den beiden Wahlkreisen.
Kontinuität der Förderung im Blick
Schließlich will die Anfrage wissen, welche Träger aus den Jahren 2020 bis 2024 in der neuen Förderperiode ab 2025 weiterhin gefördert werden – aufgeschlüsselt nach Träger, Wahlkreis, früherem und aktuellem Förderformat sowie Laufzeit und Fördersumme. Diese Frage zielt auf die Kontinuität von Förderverhältnissen und mögliche strukturelle Abhängigkeiten ab. Thematisch ähnliche parlamentarische Anfragen zu Förderprogrammen mit Transparenz- und Wirkungsfragen wurden zuletzt auch beim Gebäudemodernisierungsgesetz und im Bereich Ukraine-Forschungskooperation gestellt.
Die Bundesregierung hat nun grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung der Anfrage an das Bundeskanzleramt Zeit, schriftlich zu antworten. Eine Übersicht über weitere parlamentarische Vorgänge findet sich im Überblick der wichtigsten Drucksachen vom 14. August 2026.
Weiterlesen:
Betroffen sind zivilgesellschaftliche Träger und Projekte in den Wahlkreisen 192 (Erfurt–Weimar–Weimarer Land II) und 189 (Eisenach–Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-Kreis) in Thüringen, die im Zeitraum 2024 bis 2026 Förderungen aus dem Bundesprogramm erhalten haben oder erhalten. Mittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da das Programm aus Bundesmitteln finanziert wird.
Die Kleine Anfrage ist am 10. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus; nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Zuwendungsbescheid
- Offizieller Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde die Gewährung einer Förderung und die daran geknüpften Auflagen gegenüber dem Empfänger festlegt.
- Evaluationsverbund
- Zusammenschluss wissenschaftlicher Einrichtungen, der im Auftrag des Bundes die Wirkung von Förderprogrammen wie 'Demokratie leben!' bewertet.
- Nebenbestimmung
- Zusätzliche Bedingung oder Auflage in einem Verwaltungsakt, die der Empfänger erfüllen muss, um die Förderung zu erhalten oder zu behalten.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundes, das zivilgesellschaftliche Projekte zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus finanziell unterstützt.
Welche Wahlkreise stehen im Fokus der Anfrage?
Die Anfrage betrifft die Wahlkreise 192 (Erfurt–Weimar–Weimarer Land II) und 189 (Eisenach–Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-Kreis) in Thüringen.
Warum fragt die AfD nach Neutralitätsauflagen?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller soll geprüft werden, ob die Förderung tatsächlich parteipolitisch neutral erfolgt und ob entsprechende Auflagen kontrolliert werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7536 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































