Vollständig beantwortet
Wie werden Frauen bei geschlechtsspezifischer Verfolgung geschützt?
Hintergrund
Die Anfrage erfolgte vor dem Hintergrund, dass etwa die Hälfte der weltweit Geflüchteten Frauen sind, deren Fluchtgründe sich oft von denen männlicher Flüchtlinge unterscheiden. Mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 wurde geschlechtsspezifische Verfolgung als anerkannter Fluchtgrund etabliert. Beratungsstellen kritisieren jedoch mangelnde Identifizierung und Unterstützung Betroffener.
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion umfassende Daten zur Situation weiblicher Asylsuchender in Deutschland vorgelegt (BT-Drs. 21/5717, 4. Mai 2026). Frauen machen etwa 40 Prozent aller Asylantragsteller aus. Ihre Schutzquoten variieren je nach Herkunftsland stark.
Entwicklung der Antragszahlen
2025 stellten 74.274 Frauen einen Asylantrag in Deutschland, gegenüber 101.120 im Jahr 2023. Die wichtigsten Herkunftsländer waren Afghanistan (33.797), Syrien (9.929) und die Türkei (4.831). Besonders auffällig ist der starke Anstieg bei afghanischen Frauen, die 2025 fast die Hälfte aller weiblichen Antragsteller stellten.
Die Gesamtschutzquote für weibliche Asylsuchende lag 2025 bei 41,1 Prozent. Deutlich höhere Erfolgsquoten erreichten Frauen aus Afghanistan (91,4 Prozent) und Somalia (69,4 Prozent), während Antragstellerinnen aus der Türkei nur zu 10,2 Prozent Schutz erhalten haben.
Geschlechtsspezifische Verfolgung
Ein zentraler Aspekt der Anfrage betraf die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung. 2025 wurden 22.533 Frauen als Flüchtlinge anerkannt, weil sie aufgrund ihres Geschlechts verfolgt wurden. Dies ist bemerkenswert, da die Zahl gegenüber 4.790 im Jahr 2023 dramatisch gestiegen ist. Der Großteil dieser Fälle (77,4 Prozent) betrifft afghanische Frauen, was die dramatische Verschlechterung ihrer Situation unter Taliban-Herrschaft widerspiegelt.
Geschlechtsspezifische Verfolgung umfasst sexuelle Gewalt, Genitalverstümmelung, häusliche Gewalt, Zwangsheirat oder Bildungsverbote für Frauen und Mädchen.
Familienschutz und Sonderbeauftragte
Vom sogenannten Familienschutz haben 2025 9.652 Frauen profitiert. Hintergrund ist, dass bei dieser Regelung Angehörige von bereits anerkannten Flüchtlingen ebenfalls Schutz erhalten. Der Anteil am Gesamtschutz ist von 40,3 Prozent (2023) auf 22,2 Prozent (2025) gesunken.
Das BAMF beschäftigt deutschlandweit 405 Sonderbeauftragte, darunter 293 Frauen. Diese sind in allen Außenstellen verfügbar und speziell für den Umgang mit Betroffenen geschlechtsspezifischer Verfolgung geschult.
Die Anfrage thematisierte auch die geplante Streichung der unabhängigen Asylverfahrensberatung ab 2027. Die Bundesregierung verwies auf neue EU-rechtliche Vorgaben. Demnach wird ab Juni 2026 eine amtliche unentgeltliche Rechtsauskunft eingeführt.
Betroffen sind weibliche Asylsuchende und deren Familien, insbesondere aus Afghanistan, Syrien, der Türkei, Somalia und dem Irak. Auch Beratungsstellen und BAMF-Mitarbeiter sind durch die geplante Streichung der unabhängigen Asylverfahrensberatung betroffen.
Die Daten liegen vor und sind ausgewertet. Offen bleibt die Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung ab 2027. Mit der GEAS-Reform wird ab Juni 2026 eine amtliche unentgeltliche Rechtsauskunft eingeführt.
- Geschlechtsspezifische Verfolgung
- Verfolgung aufgrund des Geschlechts, etwa sexuelle Gewalt, Genitalverstümmelung, Zwangsheirat oder geschlechtsspezifische Bildungsverbote.
- BAMF
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – die Behörde, die über Asylanträge in Deutschland entscheidet.
- Subsidiärer Schutz
- Schutzstatus für Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, aber bei Rückkehr ernsthaften Schaden befürchten müssten.























































