- 2,42 Mio. Euro Bundesförderung an Abraham Accords Institute 2023–2025
- Prüfung 2023 abgeschlossen: Mittel zweckentsprechend verwendet
- Erfolgskontrolle für 2023 und 2024 noch nicht abgeschlossen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7576 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH erhielt seit 2023 Zuwendungen aus dem Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Zuwendungsgrundlage sind die §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die Transparenzplattform FragDenStaat veröffentlichte im Mai 2026 eine Recherche zu diesen Förderungen und verwies dabei auf die Verbindung des Instituts zum CDU-Abgeordneten Armin Laschet sowie auf Unstimmigkeiten bei Verwendungsnachweisen. Dies veranlasste die AfD-Fraktion, mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7387 Aufklärung zu verlangen.
- 720.344,40 Euro — IST-Ausgaben der ersten Förderperiode 2023; Prüfung abgeschlossen, keine Beanstandung.
- 1.450.348,30 Euro — Ausgezahlte Mittel für Förderjahr 2024; Verwendungsnachweisprüfung läuft noch.
- 249.661,12 Euro — Ausgezahlte Mittel für Förderjahr 2025; Vorlagefrist für Verwendungsnachweis bis 31. Dezember 2026.
- 3 Tage — Zeitspanne zwischen Antragstellung und Förderzusage für die dritte Runde (2025) laut Angaben der Fragesteller.
- 2 Gespräche — Dokumentierte dienstliche Kontakte zwischen BKM-Amtschef und Armin Laschet (Januar 2023, März 2024), Inhalte nicht dokumentiert.
Im Detail
Laut vorliegendem Abschlussbericht des Bundesverwaltungsamtes vom 4. Dezember 2024 wurden die Mittel zweckentsprechend verwendet.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7576, Antwort zu Frage 4
Über 2,4 Millionen Euro Bundesmittel sind zwischen 2023 und 2025 an das Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH geflossen — ein Institut, das Dialog- und Begegnungsformate im Nahen Osten fördern will und organisatorisch mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Armin Laschet verbunden ist. Die Bundesregierung hat am 11. August 2026 auf Fragen der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7576) geantwortet und die Förderhistorie sowie den Stand der Prüfungen im Detail offengelegt.
Abraham Accords Institute: Drei Förderrunden seit 2023
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bewilligte die Zuwendungen auf Grundlage von §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Antragsteller war in allen drei Runden die Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH; der gemeinnützige Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses e. V., dessen Vorstandsvorsitzender Armin Laschet ist, ist alleiniger Gesellschafter der GmbH.
In der ersten Förderrunde (Haushaltsjahr 2023) etatisierte der Haushaltsgesetzgeber bis zu 1 Mio. Euro für eine Veranstaltungsreihe zum Kulturaustausch zwischen Deutschland und den Abraham-Accords-Staaten. Tatsächlich ausgezahlt wurden 720.344,40 Euro. Das Bundesverwaltungsamt schloss die Prüfung des Verwendungsnachweises am 4. Dezember 2024 ab und stellte zweckentsprechende Verwendung fest. Einzige Beanstandung: Eine detaillierte Belegzuordnung zu den Finanzierungsplanpositionen fehlte — eine formale, keine inhaltliche Beanstandung.
Für das Haushaltsjahr 2024 etatisierte der Bundestag bis zu 1,5 Mio. Euro für Veranstaltungen zur Koexistenz und Toleranz mit Kulturvermittlern aus dem Globalen Süden. Das Abraham Accords Institute erhielt 1.450.348,30 Euro. Diese Prüfung läuft noch beim Bundesverwaltungsamt. Für 2025 wurden 249.661,12 Euro für das Projekt „Dialog für Zukunft“ ausgezahlt; die Frist für den Verwendungsnachweis läuft bis 31. Dezember 2026.
Bundesregierung: Kein Anlass für Förderstopp
Ein zentraler Kritikpunkt der Anfrage war, ob Folgeförderungen vergeben wurden, obwohl vorherige Prüfungen noch offen waren. Die Bundesregierung erklärt dazu, dass die Verwendungsnachweise für die erste Runde erst sechs Monate nach Projektende — also am 30. November 2024 — fällig waren. Die zweite Bewilligung erfolgte vor diesem Datum, sodass ein Abschlussbericht regulär noch nicht vorlag. Laut Bundesregierung bestand kein Anlass, die Bewilligung auszusetzen. Zum Zeitpunkt der dritten Förderung lag der positive Abschlussbericht für 2023 bereits vor.
Der Zwischennachweis für das 2024er-Projekt wurde fristgerecht zum 30. April 2025 eingereicht und ergab laut Bundesverwaltungsamt keine Beanstandungen. Dass das Dokument bei einer Informationsfreiheitsanfrage (IFG) nicht herausgegeben wurde, erklärt die Bundesregierung mit einem Büroversehen.
Kontakte zwischen BKM und Laschet dokumentiert
Zwei dokumentierte dienstliche Kontakte zwischen dem damaligen BKM-Amtschef und Armin Laschet sind aktenkundig: ein Gespräch am 19. Januar 2023 und eines am 22. März 2024. Gegenstand war nach Angaben der Bundesregierung jeweils ein allgemeiner Austausch zum Abraham Accords Institute. Die konkreten Gesprächsinhalte sind in beiden Fällen nicht dokumentiert.
Zu Zahlungsflüssen zwischen dem Trägerverein und der GmbH sowie zu möglichen Drittmitteln gibt die Bundesregierung an, hierüber keine Kenntnisse zu besitzen. Ebenso fehlen Informationen über eine Doppelfinanzierung durch andere Geldgeber.
Erfolgskontrolle noch ausstehend
Die Frage, ob die geförderten Projekte ihre messbaren Ziele — darunter Publikationseinreichungen, mediale Reichweite und neue Kooperationsvorhaben — tatsächlich erreicht haben, kann die Bundesregierung noch nicht abschließend beantworten. Die Erfolgskontrollen für 2023 und 2024 sind in Bearbeitung, der Bericht für 2025 ist bis 30. September 2026 fällig. Fragen zur Transparenz bei der Bundesförderung berühren auch andere Förderbereiche; einen weiteren Kontext bieten die Beiträge zu versicherungsfremden Leistungen in GKV und Pflegeversicherung sowie zur verfassungsrechtlichen Analyse des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
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Unmittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aus deren Mitteln die Bundesförderung stammt. Politisch relevant ist der Fall für die parlamentarische Kontrolle von Bundessubventionen im Kulturbereich und die Frage, ob Interessenverflechtungen zwischen Förderempfängern und politischen Mandatsträgern ausreichend transparent gemacht werden.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich. Bei Fragen zu Zahlungsflüssen zwischen Verein und GmbH sowie zu Drittmitteln verweist sie auf fehlende Kenntnisse. Die Gesprächsinhalte der dokumentierten Kontakte zwischen BKM-Amtschef und Armin Laschet sind nach Auskunft der Bundesregierung nicht dokumentiert.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Abraham Accords Institute: 2,7 Mio. Euro Bundesförderung unter Prüfung →
- Verwendungsnachweis
- Dokument, mit dem ein Zuwendungsempfänger nach Projektabschluss gegenüber der Bewilligungsbehörde nachweist, dass die Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt wurden.
- BHO §§ 23, 44
- Paragraphen der Bundeshaushaltsordnung, die die Vergabe von Zuwendungen (Fördergeldern) des Bundes regeln.
- Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- Bundesgesetz, das Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen ermöglicht; Grundlage der FragDenStaat-Anfragen.
Wie viel Geld erhielt das Abraham Accords Institute insgesamt?
Laut Bundesregierung wurden 2023 IST-Ausgaben von 720.344,40 Euro, 2024 rund 1,45 Mio. Euro und 2025 rund 249.661 Euro ausgezahlt — insgesamt knapp 2,42 Mio. Euro.
Wurden Fördermittel zurückgefordert?
Nein. Für die erste Förderperiode 2023 wurde die zweckentsprechende Verwendung bestätigt. Es gibt keine Rückforderungen.
Wer ist Armin Laschet in diesem Zusammenhang?
Armin Laschet (CDU) ist Vorstandsvorsitzender des Vereins zur Förderung des Abraham-Prozesses, der alleiniger Gesellschafter der geförderten GmbH ist. Er traf sich laut Bundesregierung 2023 und 2024 mit dem BKM-Amtschef.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7576 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































