- Mehr als 2,7 Mio. Euro Bundesförderung an Laschets Institut seit 2023
- Laut FragDenStaat: rechnerische Unstimmigkeiten in Verwendungsnachweisen
- Folgeförderungen sollen vor Abschluss früherer Prüfungen erteilt worden sein
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7387 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Mai 2026 veröffentlichte die Transparenzplattform FragDenStaat eine Recherche zur Bundesförderung des Abraham Accords Institute. Demnach erhielt das Institut seit 2023 in drei Förderrunden Bundesmittel aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die erste Runde (2023) umfasste bis zu 1 Million Euro für sechs Maßnahmen, die zweite Runde (2024) rund 1,45 Millionen Euro für 64 geplante Aktivitäten und die dritte Runde (2025) rund 250.000 Euro — letztere soll laut Recherche nur drei Tage nach Antragstellung bewilligt worden sein. Die Recherche stellte zudem rechnerische Abweichungen in Verwendungsnachweisen fest und berichtete über Projekte, die laut Eigenangaben des Instituts nicht umgesetzt wurden, im Verwendungsnachweis aber nicht erschienen.
- mehr als 2,7 Mio. Euro — Gesamte Förderzusagen an das Abraham Accords Institute seit 2023 laut FragDenStaat-Recherche
- knapp 2,2 Mio. Euro — Tatsächlich ausgezahlte Bundesmittel laut Angaben einer BKM-Sprecherin
- bis zu 1 Mio. Euro — Erste Förderrunde 2023 für sechs Maßnahmen, darunter Holocaust-Gedenkstättenbesuche und eine Kunstinstallation für den Weltklimagipfel in Dubai
- rund 1,45 Mio. Euro — Zweite Förderrunde 2024 für geplante 64 Aktivitäten laut Antrag
- rund 250.000 Euro — Dritte Förderrunde 2025 für sechs Veranstaltungen, Zusage angeblich drei Tage nach Antragstellung
Im Detail
Mehr als 2,7 Millionen Euro Bundesförderung an ein Institut, das von einem amtierenden CDU-Bundestagsabgeordneten geleitet wird — und offenbar rechnerische Unstimmigkeiten in den Verwendungsnachweisen: Die Bundestagsdrucksache 21/7387 vom 29. Juli 2026 richtet neun detaillierte Fragen an die Bundesregierung zur Vergabe dieser Zuwendungen an das Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH und seinen Trägerverein.
Abraham Accords Institute: Wer steckt dahinter?
Das Abraham Accords Institute (AAI) versteht sich als Organisation zur Förderung des sogenannten Abraham-Prozesses und regionaler Integration im Nahen Osten durch Dialog-, Bildungs- und Begegnungsformate. Alleiniger Gesellschafter der GmbH ist der Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V., dessen Vorstandsvorsitzender der CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Laschet ist. Diese institutionelle Verflechtung zwischen einem aktiven Parlamentarier und einem Bundesförderprojekt steht im Mittelpunkt der parlamentarischen Anfrage.
2,7 Mio. Euro in drei Förderrunden
Laut einer Recherche der Transparenzplattform FragDenStaat, auf die sich die Kleine Anfrage stützt, erhielt das AAI seit 2023 Fördermittel aus dem Zuständigkeitsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Förderung verteilt sich auf drei Runden: In der ersten Förderperiode (Laufzeit 2023) bewilligte das damals von Kulturstaatsministerin Claudia Roth geleitete Haus bis zu 1 Million Euro für sechs Maßnahmen — darunter Besuche von Holocaust-Gedenkorten und eine Kunstinstallation für den Weltklimagipfel in Dubai. Im Jahr 2024 plante der Haushaltsausschuss des Bundestages weitere rund 1,45 Millionen Euro ein, mit denen das Institut laut Antrag 64 Aktivitäten umsetzen sollte. Im Jahr 2025 sagte der BKM rund 250.000 Euro für eine dritte Runde mit sechs Veranstaltungen zu — angeblich nur drei Tage nach Antragstellung. Tatsächlich ausgezahlt wurden nach BKM-Angaben knapp 2,2 Millionen Euro.
Offene Prüfungen und fehlende Projektberichte
Kern der parlamentarischen Bedenken sind Berichte über rechnerische Unstimmigkeiten in den Verwendungsnachweisen. Laut FragDenStaat-Recherche sollen von den sechs für das Jahr 2023 beantragten Maßnahmen nach eigenen Angaben des Instituts lediglich zwei tatsächlich umgesetzt worden sein, während vier der angekündigten Projekte im eingereichten Verwendungsnachweis nicht mehr auftauchen. Besonders brisant: Folgeförderungen sollen bewilligt worden sein, obwohl die Prüfung des Verwendungsnachweises der Erstförderung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war. Die Anfrage fragt konkret, welche Beanstandungen bei den Folgeentscheidungen bereits bekannt waren und aus welchen Gründen die Bundesregierung keine Aussetzung der Bewilligung veranlasste.
Neun Fragen zur Transparenz der Bundesförderung
Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (eingereicht am 23. Juni 2026, registriert als BT-Drs. 21/7387 am 29. Juli 2026) umfasst neun Fragenkomplexe: ausgezahlte Beträge und Rückforderungen aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahr und Projekt, haushaltsrechtliche Grundlagen für Mittelflüsse zwischen Verein und GmbH, Informationen über Zahlungsflüsse und Kostenumlagen zwischen den beiden Rechtseinheiten, Erklärungen zu festgestellten rechnerischen Abweichungen, Fristtreue beim Zwischennachweis für ein konkretes Projekt, messbare Projektziele und deren Erreichungsgrad sowie — besonders weitreichend — eine Aufstellung aller dokumentierten dienstlichen Kontakte zwischen Bundesbehörden und Armin Laschet oder Vertretern des Instituts seit dem 1. Januar 2022.
Steuerzahler haben ein legitimes Interesse daran, dass öffentliche Fördermittel zweckgemäß verwendet werden. Gerade wenn ein amtierender Parlamentarier als Vereinsvorsitzender eines Zuwendungsempfängers fungiert, sind haushaltsrechtliche Transparenz und eine lückenlose Prüfung der Mittelverwendung geboten. Ob die Bundesregierung alle neun Fragen vollständig beantwortet oder auf Prüfvorgänge verweist, wird die Antwort-Drucksache zeigen. Vergleichbare Transparenzfragen zu staatlichen Ausgaben behandelt auch der Beitrag zu den Kosten der Bundesregierung bei Sportevents.
Im Kontext der laufenden Debatten über staatliche Fördervergabe und parlamentarische Kontrolle ist die Anfrage Teil eines breiteren Musters: Wie die Diskussion um den Europäischen Demokratieschild zeigt, stehen staatlich finanzierte zivilgesellschaftliche Strukturen zunehmend unter parlamentarischer Beobachtung. Auch die Frage nach Mittelverteilung und deren gesellschaftlicher Wirkung gewinnt in der Haushaltsdebatte an Gewicht.
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Unmittelbar betroffen ist das Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH sowie der Trägerverein unter Vorsitz von CDU-Bundestagsabgeordnetem Armin Laschet. Mittelbar betrifft die Anfrage den Bundeshaushalt und damit alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da es um die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel geht. Zuständig auf Bundesseite ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Bundesverwaltungsamt.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7387) wurde am 29. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischer Praxis 21 Tage Zeit zur Antwort; die Frist läuft bis zum 19. August 2026. Nach Eingang der Antwort können die Fragesteller auf Basis der Regierungsantwort weitere parlamentarische Schritte einleiten.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, mit dem ein Fördermittelempfänger der Bewilligungsbehörde nachweist, dass die erhaltenen Zuwendungen zweckgemäß und ordnungsgemäß verwendet wurden.
- Zuwendung
- Freiwillige Geldleistung des Bundes an Empfänger außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks im öffentlichen Interesse, geregelt in § 23 Bundeshaushaltsordnung.
- BKM
- Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien — zuständig für Kulturpolitik des Bundes und Vergabe entsprechender Fördermittel.
Was ist das Abraham Accords Institute?
Das Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH ist laut eigener Darstellung eine Organisation, die den Abraham-Prozess sowie Frieden und regionale Integration im Nahen Osten durch Dialog-, Bildungs- und Begegnungsformate fördern will. Alleiniger Gesellschafter ist ein Verein, dessen Vorstandsvorsitzender CDU-Abgeordneter Armin Laschet ist.
Wie hoch war die Bundesförderung insgesamt?
Laut der in der Anfrage zitierten FragDenStaat-Recherche wurden dem Institut seit 2023 Förderzusagen über mehr als 2,7 Millionen Euro erteilt; davon sollen knapp 2,2 Millionen Euro tatsächlich ausgezahlt worden sein.
Was sind die konkreten Vorwürfe?
Laut Fragesteller sollen von sechs für 2023 beantragten Maßnahmen nur zwei umgesetzt worden sein, vier Projekte fehlen im Verwendungsnachweis. Zudem sollen Folgeförderungen bewilligt worden sein, obwohl die Prüfung der Erstförderung noch nicht abgeschlossen war.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7387 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































