- Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle löst Sicherheitsdebatte aus
- Bundespolizei-Drohneneinheit soll von 150 auf 300 Kräfte wachsen
- 23 Fragen zu Schutzlücken an Flughäfen und Kritischer Infrastruktur
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7905 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 4. August 2026 wurde am Flughafen Leipzig/Halle eine mit Sprengstoff bestückte Drohne nahe Frachtmaschinen eines ukrainischen Lufttransportunternehmens entdeckt. Der Sprengstoff detonierte nicht, da ein technischer Defekt vorlag. Ermittler fanden Hinweise auf eine dritte Drohne sowie weiteren Sprengstoff. Der Generalbundesanwalt übernahm die Ermittlungen wegen des Verdachts der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr. Die Sicherheitsbehörden gehen aufgrund der eingesetzten Mittel von einem staatlichen Akteur aus. Als institutionelle Reaktion auf zunehmende Drohnenbedrohungen hatte die Bundesregierung bereits am 17. Dezember 2025 das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) von Bund und Ländern gegründet.
- 4. August 2026 — Drohne mit Sprengstoff am Flughafen Leipzig/Halle entdeckt; Ermittlungen wegen staatlichem Akteur
- 150 Kräfte / 4 Standorte — Aktuelle Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei (Direktion 11)
- 300 Kräfte / 8 Standorte — Angekündigter Ausbau durch Bundesinnenminister Dobrindt nach Leipzig-Vorfall
- 17. Dezember 2025 — Gründungsdatum des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums (GDAZ) von Bund und Ländern
- 23 Einzelfragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7905 zu Drohnenabwehr und Sicherheitsstruktur
Im Detail
Aufgrund des verwendeten Sprengstoffs und der Professionalität des Vorgehens gehen die Sicherheitsbehörden von einem staatlichen Akteur hinter dem Anschlag aus.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7905, Fraktion Die Linke
Ein Sprengstoffanschlag mit einer Drohne auf den Flughafen Leipzig/Halle hat eine breite Debatte über die Drohnenabwehr in Deutschland ausgelöst. Am 4. August 2026 wurde auf dem Flughafengelände in unmittelbarer Nähe zu Frachtmaschinen eines ukrainischen Lufttransportunternehmens eine Drohne mit befestigtem Sprengstoff entdeckt. Nur ein technischer Defekt verhinderte die Explosion. Gleichzeitig kollidierte mutmaßlich eine weitere Drohne mit einem Frachtflugzeug in der Luft. Ermittler fanden später Hinweise auf eine dritte Drohne sowie zusätzlichen Sprengstoff. Der Generalbundesanwalt übernahm die Ermittlungen wegen des Verdachts der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr.
Drohnenabwehr in Deutschland: 150 Kräfte an vier Standorten
Die Drohnenabwehr bei der Bundespolizei umfasst derzeit eine spezialisierte Einheit mit 150 Kräften, die an vier Standorten in Deutschland stationiert sind. Diese ist der Direktion 11 der Bundespolizei in Berlin zugeordnet, unter deren Dach die Spezialkräfte der Bundespolizei gebündelt sind. Nach dem Vorfall in Leipzig kündigte Bundesinnenminister Dobrindt an, diese Einheit auf 300 Kräfte zu verdoppeln und auf acht Standorte auszuweiten. Zudem sollen KI-gestützte Störsysteme und automatische Abfangdrohnen eingesetzt werden. Bereits am 17. Dezember 2025 hatte die Bundesregierung das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) von Bund und Ländern bei der Direktion 11 in Berlin gegründet.
Dennoch zeigten nachfolgende Vorfälle bestehende Schwächen. In der Nacht zum 11. August 2026 gelang es der Bundespolizei laut einem Bericht des „Spiegel“ nicht, eine Drohne über norddeutschem Gebiet aufzuspüren — auch die Deutsche Flugsicherung konnte sie nicht orten. Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens kritisierte, dass für den Flughafen Hannover keine eigene Drohnenabwehr der Bundespolizei vorgesehen sei; in Norddeutschland gelte dies lediglich für den Flughafen Hamburg.
Schutzlücken bei Kritischer Infrastruktur
Ein strukturelles Problem benennt die Anfrage BT-Drs. 21/7905 mit Blick auf private Betreiber Kritischer Infrastruktur. Der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) betont, Seehäfen erkennten Drohnen mit eigener Sensorik zwar frühzeitig, seien aber rechtlich nicht befugt, diese selbst abzuwehren. Das staatliche Gewaltmonopol schränkt den Handlungsspielraum privater Betreiber von Häfen, Energieanlagen und Logistikzentren erheblich ein — obwohl diese seit den Privatisierungen der 1990er Jahre für den Schutz ihrer Infrastruktur verantwortlich sind. Fragen zu einer möglichen gesetzlichen Ermächtigung privater Betreiber sowie zu einer Regulierung des Sicherheitsgewerbes für Drohnenabwehr-Tätigkeiten sind Teil der Anfrage. Wie der Bundestag zuletzt in einem Antrag der Grünen zu bundeseinheitlichen Drohnenabwehrregelungen diskutiert hat, fehlt es bislang an klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen für den koordinierten Einsatz.
23 Fragen zur Drohnenabwehr — Technik, Personal und EU-Kooperation
Die 23 Fragen der Fraktion Die Linke decken das gesamte Spektrum der staatlichen Drohnenabwehr ab. Konkret fragt die Fraktion nach dem aktuellen Soll/Ist-Stand der Dienstposten bei der Bundespolizei, der Struktur und Ablauforganisation des GDAZ sowie der Abgrenzung zum Gemeinsamen Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ-Hybrid). Gefragt wird auch, welche mobilen und stationären Detektions- und Abwehrsysteme Bundespolizei, BKA und Bundeswehr einsetzen — inklusive Produkt- und Herstellerangaben. Für den Bundeshaushalt 2027 möchte die Fraktion wissen, welche Mittel im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums für Drohnentechnik und Forschung vorgesehen sind. Darüber hinaus richtet sich die Anfrage auf internationale Dimensionen: Sie fragt nach der deutschen Beteiligung am EU-Aktionsplan zur Drohnensicherheit (KOM(2026)81 final), der Haltung der Bundesregierung zur Förderung von Dual-use-Technologien in der Drohnensensorik sowie zur möglichen Nutzung von 5G-Netzen zur Drohnenerkennung und den damit verbundenen Sicherheitsrisiken. Auch eine mögliche gemeinsame EU-Beschaffung im Bereich Drohnenabwehr ist Gegenstand der Anfrage.
Drohnensichtungen an Flughäfen seit 2019
Die Anfrage erkundigt sich ferner nach der Zahl der Drohnensichtungen im 40-Kilometer-Umkreis deutscher Flughäfen seit 2019 — aufgeschlüsselt nach Jahren. Damit soll ein vollständiges Lagebild entstehen, das zeigt, wie stark die Bedrohung in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Parallel fragt die Fraktion, an welchen Flughäfen die Bundespolizei stationäre Systeme zur Drohnenabwehr betreibt und an welchen dies künftig geplant ist. Auch die Erfolgsrate bestehender Systeme — wie viele Drohnen detektiert, gestört oder abgewehrt wurden und in wie vielen Fällen kein Besitzer ermittelt werden konnte — steht auf der Frageliste. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage wird zeigen, wie transparent die Sicherheitsbehörden über bestehende Lücken bei der Drohnenabwehr Auskunft geben. Vergleichbare Fragen zur parlamentarischen Kontrolle von Sicherheitsbehörden behandelt auch der Beitrag zur parlamentarischen Kontrolle der BKA-Methoden.
Weiterlesen:
Betroffen sind Reisende und Beschäftigte an deutschen Flughäfen, Betreiber Kritischer Infrastruktur wie Seehäfen, Energieversorger und Logistikunternehmen sowie die Bundespolizei als zuständige Sicherheitsbehörde. Mittelbar sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen, die auf sichere Luft- und Versorgungsinfrastrukturen angewiesen sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7905) wurde am 8. September 2026 eingereicht und an das Bundeskanzleramt zugeleitet. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit, die Anfrage schriftlich zu beantworten. Die Antwort wird anschließend als eigene Drucksache veröffentlicht.
- GDAZ
- Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern, gegründet am 17. Dezember 2025 bei der Direktion 11 der Bundespolizei in Berlin.
- Kritische Infrastruktur
- Anlagen und Systeme, die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind, etwa Flughäfen, Seehäfen, Energieversorgung und Wasserversorgung.
- Dual-use-Technologie
- Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können, zum Beispiel Drohnensensorik.
Was geschah am Flughafen Leipzig/Halle am 4. August 2026?
Auf dem Flughafengelände wurde in unmittelbarer Nähe zu Frachtmaschinen eines ukrainischen Lufttransportunternehmens eine Drohne mit einem Sprengstoff gefunden, der wegen eines technischen Defekts nicht explodiert war. Außerdem soll eine weitere Drohne mit einem Frachtflugzeug kollidiert sein.
Was ist das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ)?
Das GDAZ wurde am 17. Dezember 2025 als gemeinsame Einrichtung von Bund und Ländern gegründet. Es ist bei der Direktion 11 der Bundespolizei in Berlin angesiedelt und koordiniert die Drohnenabwehr auf Bundesebene.
Warum können private Infrastrukturbetreiber Drohnen nicht selbst abwehren?
Private Betreiber Kritischer Infrastruktur wie Seehäfen dürfen zwar Drohnen mit Sensorik erkennen, sind aber aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols nicht befugt, selbst aktiv einzugreifen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7905 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































