- Renteneintrittsalter soll von 63 auf 64 Jahre steigen
- DIW-Studie: gesamtfiskalischer Effekt nur rund 727 Mio. Euro
- Mehrausgaben für Arbeitslosigkeit könnten 312 Mio. Euro betragen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7938 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 eine Alterssicherungskommission eingesetzt, die am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorlegte. Empfehlung 8 sieht vor, das Eintrittsalter für die Rente für langjährig Versicherte von derzeit 63 auf 64 Jahre anzuheben und es danach parallel zur Regelaltersgrenze weiter zu erhöhen. Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, alle Kommissionsvorschläge umzusetzen. Eine DIW-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung beziffert den gesamtfiskalischen Effekt dieser Maßnahme auf rund 727 Mio. Euro, warnt aber zugleich vor Mehrausgaben von rund 312 Mio. Euro durch Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit.
- 63 Jahre — Frühestmögliches Zugangsalter für die Rente für langjährig Versicherte, derzeit einheitlich für alle Geburtsjahrgänge.
- 35 Versicherungsjahre — Mindestwartezeit, um die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen zu können.
- 0,3 Prozent — Dauerhafter Rentenabzug pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts.
- 80,6 Mio. Euro — Barwertgewinn für die gesetzliche Rentenversicherung durch eine Anhebung von 63 auf 64 Jahre allein für den Jahrgang 1957, laut DIW-Studie.
- 33 Empfehlungen — Gesamtzahl der Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ihrem Bericht vom 23. Juni 2026.
Im Detail
„Die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden.“
— Empfehlung 8 der Alterssicherungskommission, zitiert in BT-Drs. 21/7938
Die Rente für langjährig Versicherte steht vor ihrer größten Veränderung seit Jahren: Die von der Bundesregierung im Dezember 2025 eingesetzte Alterssicherungskommission empfiehlt, das frühestmögliche Renteneintrittsalter für diese Rentenart von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, alle 33 Kommissionsvorschläge umzusetzen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu am 9. September 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7938 eingereicht und stellt der Bundesregierung 24 detaillierte Fragen zu den sozialen, gesundheitlichen und fiskalischen Folgen der geplanten Reform.
Was gilt aktuell?
Die Rente für langjährig Versicherte ermöglicht Personen mit mindestens 35 Beitragsjahren einen vorgezogenen Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze. Das Zugangsalter liegt für alle Geburtsjahrgänge einheitlich bei 63 Jahren und wird derzeit nicht schrittweise angehoben. Anders als die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte — umgangssprachlich als „Rente mit 63“ bekannt — ist diese Rente mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat des früheren Eintritts verbunden. Wer also zwei Jahre früher in Rente geht, verliert dauerhaft 7,2 Prozent seiner Rente.
Rente für langjährig Versicherte: Fiskalische Effekte im Fokus
Eine zentrale Rolle in der Anfrage spielen Zahlen aus einer DIW-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung. Demnach hätte eine Anhebung des frühestmöglichen Renteneintrittsalters um ein Jahr für den Jahrgang 1957 einen Barwertgewinn von rund 80,6 Mio. Euro für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ergeben. Der gesamtfiskalische Effekt der Maßnahme wird auf rund 727 Mio. Euro geschätzt. Dem gegenüber stehen laut DIW Mehrausgaben von rund 312 Mio. Euro durch Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit, weil ein erheblicher Teil der Betroffenen den verzögerten Renteneintritt nicht durch Erwerbstätigkeit überbrücken kann. Die Grünen fragen die Bundesregierung explizit, welche Schlussfolgerungen sie aus diesem Verhältnis zieht.
Zum Vergleich: Der gesamtfiskalische Effekt einer vollständigen Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte wird in der DIW-Studie auf rund 9,5 Mrd. Euro geschätzt — mehr als dreizehnmal so hoch wie der Effekt der nun geplanten Maßnahme. Die Anfrage hinterfragt, welche Bedeutung die Bundesregierung dieser deutlichen Differenz für ihre Reformüberlegungen beimisst.
Gesundheitliche Einschränkungen als Kernproblem
Ein Schwerpunkt der 24 Fragen gilt der Frage, wer die Rente für langjährig Versicherte tatsächlich in Anspruch nimmt und warum. Die Grünen fragen unter anderem, wie viele Bezieherinnen und Bezieher die Rente aus normaler Beschäftigung, aus Langzeiterkrankung, aus Arbeitslosigkeit, aus Pflegetätigkeit, aus Altersteilzeit oder aus geringfügiger Beschäftigung heraus angetreten haben. Frage 15 thematisiert direkt, ob die Bundesregierung die Einschätzung teilt, dass die Rente für langjährig Versicherte für viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht die Kriterien für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, derzeit die einzige Möglichkeit zum Renteneintritt darstellt. Frage 16 fragt nach der Zahl der Personen, die bei einer Anhebung des Eintrittsalters um ein Jahr einen aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen Renteneintritt nicht mehr realisieren könnten.
Die Anfrage verweist außerdem auf den von der Kommission vorgeschlagenen erleichterten Rentenzugang für Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nachweislich nicht mehr in ihrem letzten Berufsfeld erwerbstätig sein können. Frage 17 erkundigt sich, wie viele der heutigen Antragstellenden diesen Sonderweg in Anspruch nehmen würden. Ähnliche Fragen zur sozialen Absicherung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden zuletzt auch im Zusammenhang mit dem Vorstoß der Linken zur Bürgerversicherung und Rentenreform diskutiert.
Gender Pension Gap und Verteilungswirkungen
Die Anfrage legt besonderen Wert auf geschlechtsspezifische Daten. Frage 5 verlangt für jeden der letzten zehn Jahre den Frauenanteil bei der Rente für langjährig Versicherte, der Rente für besonders langjährig Versicherte und der Regelaltersrente sowie den Gender Pension Gap innerhalb jeder dieser Rentenarten. Frage 22 thematisiert die Verteilungswirkungen einer Anhebung differenziert nach Geschlecht und nach dem Erwerbsstatus vor Renteneintritt. Die Grünen wollen wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, damit eine Anhebung der Altersgrenze nicht überproportional Personen belastet, die den verzögerten Renteneintritt nicht durch Erwerbstätigkeit überbrücken können.
Abschlagslogik und Reformrationalität
Frage 19 greift eine grundsätzliche ökonomische Überlegung des DIW auf: Solange Abschläge annähernd versicherungsmathematisch fair kalibriert sind, sei der Zeitpunkt des Renteneintritts für die GRV weitgehend neutral — frühere Rentenzahlungen sind zwar niedriger, fallen aber länger an; spätere Renten sind höher, werden aber kürzer bezogen. Die Grünen fragen die Bundesregierung, ob sie dieser Argumentation folgt und ob unter diesen Umständen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters für langjährig Versicherte rational und zielgerichtet ist. Frage 24 fragt abschließend, ob erhöhte Abschläge — die nicht Teil der Kommissionsempfehlungen sind — ausgeschlossen werden.
Über die geplante Rentenreform berichtete drucksachlich.de zuletzt auch im Überblick über die wichtigsten Drucksachen vom 10. September 2026. Zur aktuellen Haushaltsdebatte, in der Sozialausgaben ebenfalls eine zentrale Rolle spielen, liefert der Beitrag zum Tankrabatt 2026 ergänzende Zahlen zu staatlichen Entlastungsmaßnahmen.
Betroffen sind alle Versicherten mit mindestens 35 Beitragsjahren, die bislang die Möglichkeit eines Renteneintritts ab 63 Jahren nutzten oder planen. Besonders hart träfe eine Anhebung Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die keine Erwerbsminderungsrente beziehen, sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Arbeitslosigkeit oder körperlich belastenden Berufen. Auch Frauen sind überdurchschnittlich betroffen, da der Gender Pension Gap in dieser Rentenart laut Anfrage gesondert untersucht werden soll.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7938) ist am 9. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nun gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit, die 24 Fragen schriftlich zu beantworten. Erst nach der Antwort der Bundesregierung ist absehbar, wie die Koalition die geplante Rentenreform konkret ausgestalten will.
- Rente für langjährig Versicherte
- Altersrente für Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren, die einen vorzeitigen Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat ermöglicht.
- Gender Pension Gap
- Die prozentuale Differenz zwischen den durchschnittlichen Rentenansprüchen von Männern und Frauen; ein Maß für rentenbezogene Geschlechterungleichheit.
- Gesamtfiskalischer Effekt
- Die Summe aller staatlichen Einnahmen und Ausgaben, die durch eine Maßnahme ausgelöst werden — also nicht nur Einsparungen bei der Rentenversicherung, sondern auch Mehrkosten etwa bei Sozialleistungen.
Was ist die Rente für langjährig Versicherte?
Sie ermöglicht Versicherten mit mindestens 35 Beitragsjahren einen vorgezogenen Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze — allerdings mit Abzügen von 0,3 Prozent pro Monat des früheren Eintritts.
Was empfiehlt die Alterssicherungskommission konkret?
Die Kommission empfiehlt, das frühestmögliche Eintrittsalter von 63 auf 64 Jahre anzuheben und es danach parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen zu lassen.
Wie groß wäre der fiskalische Effekt laut DIW-Studie?
Laut einer DIW-Studie für die Bertelsmann-Stiftung betrüge der gesamtfiskalische Effekt einer Anhebung um ein Jahr rund 727 Mio. Euro — dem stehen jedoch Mehrausgaben für Sozialleistungen von rund 312 Mio. Euro gegenüber.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7938 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































