- 65 Modellprojekt-Anträge lagen vor, keiner bis Nov. 2025 genehmigt
- Anbauvereinigungen: stark unterschiedliche Genehmigungspraxis je Bundesland
- Grüne fragen nach KCanG-Reform und Schwarzmarkt-Eindämmung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7856 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) trat am 1. April 2024 in Kraft und entkriminalisierte Konsum, Besitz und privaten Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen. Ab dem 1. Juli 2024 können nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen Erlaubnisse für den gemeinschaftlichen Eigenanbau beantragen. Die Genehmigung wissenschaftlicher Modellprojekte für kontrollierten Verkauf (sogenannte zweite Säule) blieb hingegen aus: Bis November 2025 genehmigte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) keinen der 65 vorliegenden Anträge, neun wurden abgelehnt. Der zweite Zwischenbericht des Evaluationsprojekts EKOCAN erschien am 1. April 2026 und untersucht Auswirkungen auf Gesundheitsschutz, Jugendschutz, organisierte Kriminalität und den Medizinalcannabismarkt.
- 1. April 2024 — Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) mit Entkriminalisierung für Erwachsene.
- 65 Anträge — So viele Anträge auf Genehmigung wissenschaftlicher Modellprojekte lagen laut BT-Drs. 21/2290 vor.
- 0 Genehmigungen — Bis zum 21. November 2025 hatte die BLE keinen einzigen Modellversuch genehmigt.
- 9 Ablehnungen — Neun der 65 Modellanträge waren zu diesem Zeitpunkt bereits abgelehnt worden.
- 31 Fragen — Umfang der vorliegenden Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion vom 3. September 2026.
Im Detail
Mit Stand vom 21. November 2025 hatte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) keinen einzigen der auf Grundlage von § 2 Absatz 4 KCanG beantragten Modellversuche genehmigt.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7856
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes stockt die Umsetzung in zentralen Bereichen erheblich. Kein einziges der 65 beantragten wissenschaftlichen Modellprojekte für kontrollierten Cannabis-Verkauf hat bis November 2025 eine Genehmigung erhalten. Parallel dazu kommen Anbauvereinigungen — der zweite legale Bezugsweg neben privatem Eigenanbau — nur schleppend voran. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen richtet deshalb mit BT-Drs. 21/7856 vom 7. September 2026 insgesamt 31 Fragen an die Bundesregierung.
Modellprojekte: 65 Anträge, null Genehmigungen
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) sieht in § 2 Absatz 4 die Möglichkeit wissenschaftlich begleiteter Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken vor. Zuständig für die Genehmigung ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Laut einer früheren Anfrage (BT-Drs. 21/2290) lagen insgesamt 65 Anträge vor, von denen neun bereits abgelehnt worden waren. Bis zum Stichtag 21. November 2025 genehmigte die BLE keinen einzigen dieser Anträge. Die Bundesregierung erklärte zudem, der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sehe eine Umsetzung dieser sogenannten zweiten Säule — also regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten — nicht vor. Die Grünen-Fraktion fragt nun, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Anträge weiter unbearbeitet blieben, welche Vorhaben die Regierung grundsätzlich für genehmigungsfähig hält und ob Gesetzesänderungen geplant sind.
Anbauvereinigungen: uneinheitliche Praxis in den Ländern
Seit dem 1. Juli 2024 können nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen auf Basis des KCanG eine Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis an volljährige Mitglieder beantragen. Die Genehmigung liegt bei den Bundesländern — und genau das führt aus Sicht der Fragesteller zu erheblichen Unterschieden: Bearbeitungszeiten, Anforderungen an Sicherheitskonzepte, Abstandsregelungen, Zuverlässigkeitsprüfungen und Dokumentationspflichten variieren laut Drucksache teilweise stark. In ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/2862 hatte die Bundesregierung Ende 2025 erklärt, ihr lägen keine eigenen Erkenntnisse zur Zahl genehmigter Anbauvereinigungen vor und verwies auf die Länderzuständigkeit. Die aktuelle Anfrage greift diesen Punkt erneut auf und erkundigt sich, ob die Bundesregierung seitdem Maßnahmen zur systematischen Erfassung ergriffen hat und ob sie bundeseinheitliche Leitlinien für Genehmigung und Überwachung für notwendig hält.
Was gilt aktuell?
Seit April 2024 ist der Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit sowie der private Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen für Erwachsene erlaubt. Der Kauf im Fachhandel — die sogenannte zweite Säule der Legalisierung — ist weiterhin nicht möglich, da keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingeführt wurden. Anbauvereinigungen sind der einzige kollektive legale Bezugsweg, ihre tatsächliche Verbreitung bleibt aber nach Einschätzung der Fragesteller gering. Parallel dazu plant die Bundesregierung Einschränkungen beim Medizinalcannabis: Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes sieht vor, telemedizinische Verschreibungen und den Versand von Cannabisblüten stärker zu beschränken. Über das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz haben CDU/CSU und SPD zudem durchgesetzt, dass Cannabis-Fertigarzneimitteln künftig Vorrang gegenüber Cannabis-Blüten eingeräumt werden soll.
Schwarzmarkt und Medizinalcannabis im Fokus
Ein zentrales Argument der Anfrage ist der Zusammenhang zwischen fehlenden legalen Bezugswegen und der Entwicklung des Schwarzmarkts sowie des Medizinalcannabismarkts. Aus Sicht der Fragesteller besteht eine erhebliche Lücke zwischen der Entkriminalisierung des Besitzes einerseits und der tatsächlichen Verfügbarkeit legaler Kaufoptionen andererseits. Die Grünen fragen die Bundesregierung, welchen Anteil des gesamten Cannabisbedarfs derzeit privater Eigenanbau, Anbauvereinigungen, der illegale Markt und andere Quellen abdecken. Zudem thematisiert die Anfrage, ob die begrenzte Verfügbarkeit legaler Freizeitprodukte einen Anreiz setzt, Cannabis über Privatrezepte im Medizinalbereich zu beziehen — ein Kanal, den die Koalition nun ebenfalls einschränken will. Der zweite Zwischenbericht des Evaluationsprojekts EKOCAN, erschienen am 1. April 2026, untersuchte Auswirkungen auf Gesundheitsschutz, Jugendschutz und organisierte Kriminalität. Die Anfrage fragt nach den Konsequenzen, die die Bundesregierung aus diesem Bericht zieht.
Die Kleine Anfrage umfasst außerdem Fragen zur Entwicklung der Nutzhanf-Anbaufläche seit 2021 sowie zu geplanten Änderungen des KCanG in der laufenden 21. Wahlperiode — etwa hinsichtlich Besitzmengen, Konsumverbotszonen und Präventionsangeboten. Ob und wie die Regierung diese Fragen beantwortet, entscheidet sich in den nächsten Wochen.
Weiterlesen:
- GEAS-Grenzverfahren: Linke fragt nach Umsetzung in Deutschland
- Bundestag 11.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind erwachsene Cannabiskonsumenten, die auf legale Bezugsquellen angewiesen sind, sowie die Mitglieder und Antragsteller von Anbauvereinigungen in ganz Deutschland. Auch Städte und Kommunen, die wissenschaftliche Modellprojekte beantragen wollten, sowie der Medizinalcannabismarkt sind von der ungeklärten Rechtslage berührt.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7856 ist am 7. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit, die 31 Fragen schriftlich zu beantworten. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
- KCanG
- Konsumcannabisgesetz: Das am 1. April 2024 in Kraft getretene Gesetz regelt den legalen Umgang mit Cannabis für Erwachsene in Deutschland, u. a. Besitz, Eigenanbau und Anbauvereinigungen.
- Anbauvereinigung
- Nicht-kommerzieller Verein, dessen Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis für den eigenen Konsum anbauen und untereinander weitergeben dürfen, auf Basis einer behördlichen Erlaubnis.
- EKOCAN
- Wissenschaftliches Forschungsprojekt zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes; der zweite Zwischenbericht erschien am 1. April 2026.
Was sind Cannabis-Anbauvereinigungen?
Das sind nicht-kommerzielle Vereine, deren Mitglieder gemeinsam Cannabis für den Eigenkonsum anbauen dürfen. Die Genehmigung erteilen die zuständigen Landesbehörden.
Was sind die wissenschaftlichen Modellprojekte nach KCanG?
§ 2 Absatz 4 KCanG erlaubt regional begrenzte, wissenschaftlich begleitete Projekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken. Bisher wurde kein einziger Antrag genehmigt.
Warum ist der Schwarzmarkt trotz Legalisierung noch relevant?
Laut Fragesteller fehlen ausreichend legale Bezugsquellen, sodass Konsumenten weiterhin auf den illegalen Markt angewiesen sind. Anbauvereinigungen und Modellprojekte sollen diese Lücke schließen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7856 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































