- Bundesgelder für NGOs in drei thüringischen Landkreisen ab 2020 abgefragt
- Programm 'Demokratie leben!' und sieben weitere Einzelpläne im Fokus
- 14 Detailfragen zu Erst-, Zwischen- und Letztempfängern gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7886 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert und fördert lokale Demokratieprojekte und zivilgesellschaftliche Organisationen über sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘ in Kommunen und Landkreisen. Die vorliegende Anfrage reiht sich in eine Reihe gleichartiger Kleiner Anfragen zur NGO-Finanzierung ein, auf die in der Vorbemerkung ausdrücklich verwiesen wird (BT-Drs. 21/6260, 21/6614, 21/7698). Die Fragesteller beziehen sich auf den Bundestagswahlkreis 194, der die drei thüringischen Landkreise Saale-Holzland, Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt umfasst.
Im Detail
Die Fragesteller stellen ihre Fragen daher bewusst programmscharf und regionsscharf, um eine Verweisung auf eine angeblich fehlende Erfassungsgrundlage auszuschließen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7886
Wer erhält in Thüringen Bundesgeld für Demokratieprojekte und NGO-Arbeit — und in welcher Höhe? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7886, die Dr. Michael Kaufmann und die AfD-Fraktion am 7. September 2026 eingereicht haben. Der Abgeordnete vertritt den Bundestagswahlkreis 194, der die drei Landkreise Saale-Holzland, Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen umfasst.
NGO-Förderung: Was wird konkret gefragt?
Die Anfrage umfasst 14 Einzelfragen und richtet sich auf Bundesfördermittel, die seit dem Haushaltsjahr 2020 an Organisationen in diesen drei Landkreisen geflossen sind. Im Zentrum steht das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwaltet wird. Die Fragesteller verlangen für jeden der drei Landkreise eine detaillierte Auflistung nach Haushaltsjahr, Erst-, Zwischen- und Letztempfänger, Projekttitel und Fördersumme. Ergänzend wird nach den geplanten Mitteln im Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2027 gefragt.
Über das Programm „Demokratie leben!“ hinaus fragt die Anfrage systematisch sieben weitere Bundeshaushalt-Einzelpläne ab: den Einzelplan 17 (Familienministerium) außerhalb des bekannten Kapitels 1702, den Einzelplan 06 (Innenministerium) für Extremismusprävention, den Einzelplan 04 (Bundeskanzleramt) für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, den Einzelplan 23 (Entwicklungsministerium), den Einzelplan 16 (Umweltministerium), den Einzelplan 30 (Bildungsministerium) sowie den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung). Für alle Einzelpläne wird eine kapitel- und titelgenaue Aufschlüsselung verlangt.
Mittelbare Förderung über Bundesunternehmen im Blick
Neben direkten Haushaltsmitteln fragt die Anfrage auch nach mittelbarer Förderung durch Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich oder anteilig beteiligt ist. Als Beispiele nennen die Fragesteller die Deutsche Bahn AG und die Deutsche Telekom AG. Gefragt wird, ob solche Unternehmen Organisationen in den drei Landkreisen über Stiftungen, Sponsoring oder Förderprogramme unterstützt haben — aufgeschlüsselt nach Unternehmen, Empfänger und Jahr.
Frage 12 richtet sich speziell auf das Thüringer Landesprogramm „DenkBunt“ und die lokalen „Partnerschaften für Demokratie“: Die Anfrage erkundigt sich, in welcher Höhe Bundesmittel seit 2020 in diese Strukturen geflossen sind, aufgeschlüsselt nach Letztempfängern und Projekten. Frage 13 verlangt eine Gesamtsumme aller in den Antworten genannten Bundesmittel, differenziert nach Haushaltsjahren.
Strategie der programmscharfen Fragestellung
Die Vorbemerkung der Fragesteller macht deutlich, dass die Anfrage bewusst so formuliert ist, dass eine pauschale Zurückweisung durch die Bundesregierung erschwert wird. Laut Drucksache sind aus früheren Anfragen (BT-Drs. 21/6260, 21/6614 und 21/7698) titelscharfe Auflistungen von Förderempfängern möglich, sofern die Fragen konkret an Kapitel, Titel und Programme anknüpfen. Die Fragesteller bezeichnen ihre Methode ausdrücklich als „programmscharf und regionsscharf“. Frage 14 verlangt für den Fall einer unvollständigen Beantwortung eine Einzelbegründung je Frage — ein pauschaler Verweis auf fehlende Erfassungsgrundlagen soll damit ausgeschlossen werden.
Diese Fragearchitektur entspricht einem Muster, das die AfD-Fraktion in ähnlicher Form bereits bei bundesweiten oder anderen regionalen NGO-Förderanfragen angewendet hat. Mehr zur Struktur von Bundeshaushalt-Einzelplänen erklärt der Beitrag Begriff erklärt: Einzelplanbudget.
Was gilt aktuell?
Das Programm „Demokratie leben!“ besteht seit 2015 und wird fortlaufend aus Bundesmitteln finanziert. Es fördert lokale Aktionspläne, Partnerschaften für Demokratie und Modellprojekte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Thüringen verfügt zusätzlich über das Landesprogramm „DenkBunt“, das Demokratieförderung auf Landesebene ergänzt und teils mit Bundesgeldern kofinanziert wird. Welche konkreten Summen in die drei angefragten Landkreise geflossen sind, ist öffentlich bislang nicht im geforderten Detailgrad dokumentiert — die Antwort der Bundesregierung wird dazu erstmals eine systematische Übersicht liefern können.
Die Anfrage berührt damit eine breite Debatte über Transparenz in der staatlichen Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die auch auf anderen Politikfeldern geführt wird — etwa bei der Games-Förderung, wo 137,7 Mio. Euro ohne ausreichende Erfolgskontrolle vergeben wurden, oder bei der Vergabepraxis der Engagement Global gGmbH.
Betroffen sind NGOs, Vereine, Stiftungen und Bürgerinitiativen in den drei thüringischen Landkreisen Saale-Holzland, Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt, die seit 2020 Bundesmittel erhalten haben oder erhalten könnten. Auch Bundesunternehmen wie Deutsche Bahn AG und Deutsche Telekom AG werden als mögliche mittelbare Fördergeber thematisiert.
Die Kleine Anfrage wurde am 7. September 2026 als BT-Drs. 21/7886 veröffentlicht. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Laut § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Demokratie leben!
- Bundesprogramm des Familienministeriums zur Förderung von Demokratie, Vielfalt und Prävention von Extremismus auf lokaler und regionaler Ebene.
- Einzelplan
- Abschnitt des Bundeshaushalts, der einem bestimmten Bundesministerium oder einer Behörde zugeordnet ist und dessen Einnahmen und Ausgaben ausweist.
- Letztempfänger
- Organisation oder Person, die eine Förderung tatsächlich erhält, auch wenn die Mittel zuvor über Erst- oder Zwischenempfänger weitergereicht wurden.
Welche Landkreise sind von der Anfrage betroffen?
Die Anfrage bezieht sich auf die Landkreise Saale-Holzland, Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen.
Was ist das Programm 'Demokratie leben!'?
'Demokratie leben!' ist ein Bundesprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderung von Demokratie und Prävention von Extremismus.
Welche Bundesministerien werden in der Anfrage adressiert?
Die Anfrage umfasst Einzelpläne von Familienministerium (17), Innenministerium (06), Bundeskanzleramt (04), Entwicklungsministerium (23), Umweltministerium (16), Bildungsministerium (30) sowie die Allgemeine Finanzverwaltung (60).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7886 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































