- Ab 2028 sollen Rentenbeiträge um bis zu 2 Prozentpunkte steigen
- Kapitalrente soll Rentenniveau bis 2050 auf rund 50,5 Prozent heben
- WSI warnt vor 250.000 verlorenen Jobs durch Beitragssatzerhöhung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7876 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 eine Alterssicherungskommission eingesetzt, die am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt hat. Zentrales Element ist die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente in der gesetzlichen Rentenversicherung — der sogenannten Kapitalrente. Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Empfehlungen vollständig umsetzen zu wollen. Arbeitsministerin Bärbel Bas schloss ein selektives Aufgreifen einzelner Vorschläge aus. Im Einsetzungsbeschluss hatte die Bundesregierung als Ziel die Sicherung stabiler Beitragssätze für die nächsten zehn Jahre formuliert.
- 2 Beitragssatzpunkte — Geplante Gesamterhöhung der Rentenbeiträge nach vier Jahren Aufbauphase ab 2028, paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu tragen.
- 33 Empfehlungen — Umfang des Berichts der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026.
- 50,5 % — Angestrebtes Rentenniveau im Jahr 2050 laut Kommissionsprognose (aktuell rund 48,5 % ab 2040).
- 3,5 % — Reale globale Aktienrendite vor Kosten zwischen 2000 und 2025 laut UBS-Studie, auf die die Anfrage Bezug nimmt.
- 40 % — Zielwert für das Gesamtniveau der Sozialversicherungsbeiträge, das nach Angaben der Fragesteller bereits jetzt überschritten ist.
Im Detail
„Gerade kleine und mittlere Einkommen geraten durch steigende Sozialabgaben zunehmend unter Druck. Denn der Finanzierungsbedarf steigt auch in der Kranken- und Pflegeversicherung.“
— Bericht der Alterssicherungskommission, Juni 2026 (zitiert in BT-Drs. 21/7876, S. 2)
Eine kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Rentenversicherung — die sogenannte Kapitalrente — ist das Kernstück der Empfehlungen, die eine von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission am 23. Juni 2026 vorgelegt hat. Ab 2028 sollen die Rentenbeiträge schrittweise um bis zu 2 Beitragssatzpunkte steigen, um einen öffentlich verwalteten Kapitalstock aufzubauen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7876 vom 7. September 2026 insgesamt 34 Fragen zu Renditeerwartungen, Beitragssatzfolgen, Kapitalmarktrisiken und Alternativen zu diesem Reformweg.
Was gilt aktuell?
Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich bislang ausschließlich über das Umlageverfahren: Beiträge der Erwerbstätigen fließen direkt an die heutigen Rentner, ergänzt durch Steuermittel des Bundes. Eine kapitalgedeckte Komponente innerhalb der ersten Säule — also der gesetzlichen Rentenversicherung — existiert in Deutschland bisher nicht. Das Gesamtniveau der Sozialversicherungsbeiträge liegt laut den Fragestellern bereits jetzt deutlich über dem politisch angestrebten Zielwert von 40 Prozent.
Wie soll die Kapitalrente funktionieren?
Laut den Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen die Mittel in individuellen, nicht vererbbaren Konten angelegt werden. Die Anlage soll professionell, politisch unabhängig, breit gestreut und langfristig ausgerichtet sein. Die Verwaltungskosten sollen maximal 0,1 Prozent betragen — zum Vergleich: schwedische Pensionsfonds liegen bereits bei rund 0,06 Prozent. Als Vorbild nennt die Kommission das schwedische Modell der Prämienrente. Auszahlungen sollen als lebenslange Rente gemeinsam mit der umlagefinanzierten Rente erfolgen. Die Kommission erwartet, dass die Kapitalrente das Rentenniveau von rund 48,5 Prozent ab 2040 auf etwa 50,5 Prozent im Jahr 2050 steigert.
Kapitalrente: Zentrale Fragen der Anfrage
Die Grünen fragen zunächst nach den Renditeerwartungen: Welche reale Rendite legt die Kommission zugrunde, und wie verhält sich diese zur UBS-Analyse, die für den Zeitraum 2000 bis 2025 eine reale globale Aktienrendite von lediglich 3,5 Prozent vor Kosten ermittelt hat? Zugleich fragen die Abgeordneten nach den Erfahrungen des schwedischen Standard-Fonds AP7 und weiterer internationaler Vorbilder.
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die Beitragssatzstabilität: Die Kommission hatte den Auftrag erhalten, Wege zur Sicherung stabiler Beitragssätze für die nächsten zehn Jahre aufzuzeigen. Die Grünen fragen, ob die vorgeschlagene Beitragssatzerhöhung von bis zu 2 Prozentpunkten nicht im Widerspruch zu genau diesem Ziel steht — zumal die Rentenbeiträge demografiebedingt ohnehin steigen werden. Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine Einschätzung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, wonach durch die Beitragserhöhung ab 2028 insgesamt ein Prozentpunkt Wirtschaftswachstum und 250.000 Arbeitsplätze verloren gehen könnten.
Gefragt wird auch nach den Auszahlungsmodalitäten: Sollen individuelle Rentenansprüche bei Renteneintritt festgesetzt oder dynamisch an die laufenden Kapitalmarkterträge angepasst werden? Bei einer fixen Auszahlung entstehe laut Anfrage ein potenzieller Kaufkraftverlust, da die umlagefinanzierte Rente über die Rentenanpassungsformel regelmäßig angehoben wird, der Kapitalrentenanteil aber nicht.
Risiken, ESG und alternative Finanzierungswege
Die Anfrage thematisiert zudem die Frage, ob die Kapitalrente auch ESG-Kriterien berücksichtigen soll. Die Kommission empfiehlt, Renditeorientierung in den Vordergrund zu stellen und politische Festlegungen zur Anlagepolitik zu vermeiden. Die Grünen fragen, ob die Bundesregierung nicht eine Strategie für geeigneter hält, die risikominimierende Effekte von Governance-Kriterien einbezieht — wie es bei schwedischen Pensionsfonds üblich ist. Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion nach dem Umgang mit Kapitalmarktkrisen: Würde die Bundesregierung im Falle eines Börsencrashs höhere Bundeszuschüsse gewähren oder das Versprechen eines stabilen Sicherungsniveaus aufgeben?
Schließlich fragen die Abgeordneten, ob eine direkte Zuführung der Beitragsmittel an die gesetzliche Rentenversicherung — ohne den Umweg über die Kapitalanlage — in den nächsten rund 20 Jahren ein höheres Rentenniveau ermöglichen würde als der Kommissionsvorschlag. Auch die Trägerschaft des öffentlichen Fonds steht zur Debatte: Die Anfrage fragt, ob etwa der Kerntechnische Entsorgungsfonds (KENFO) eine Rolle übernehmen könnte. Fragen zu langfristigen Investitionsbedingungen in Deutschland und zur Wettbewerbsfähigkeit berühren ähnliche strukturpolitische Herausforderungen wie die Rentenfinanzierung.
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Betroffen sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und ihre Arbeitgeber, die bei Umsetzung der Empfehlung ab 2028 stufenweise höhere Rentenbeiträge zahlen würden. Besonders Menschen mit geringen und mittleren Einkommen stehen nach Einschätzung der Kommission selbst unter Druck, da auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steigen. Unternehmen — insbesondere kleine und mittlere Betriebe — sehen sich mit höheren Lohnnebenkosten konfrontiert.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7876) ist am 7. September 2026 im Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Fragen noch nicht beantwortet. Die schriftliche Antwort steht aus.
- Kapitaldeckungsverfahren
- Beim Kapitaldeckungsverfahren werden Beiträge am Kapitalmarkt angelegt und später mit Zinsen ausgezahlt — im Gegensatz zum Umlageverfahren, bei dem aktuelle Beiträge direkt an heutige Rentner fließen.
- Umlageverfahren
- Das in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vorherrschende System: Die Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren direkt die laufenden Renten — ohne Kapitalaufbau.
- ESG-Kriterien
- Environmental, Social, Governance — Nachhaltigkeitsstandards für Kapitalanlagen, die Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte berücksichtigen.
Was ist die Kapitalrente?
Die Kapitalrente ist eine von der Alterssicherungskommission empfohlene kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus zusätzlichen Beiträgen soll ein öffentlich verwalteter Kapitalstock aufgebaut werden, dessen Erträge die Renten langfristig erhöhen sollen.
Wie viel mehr müssen Arbeitnehmer zahlen?
Laut Kommissionsempfehlung sollen die Beiträge ab 2028 schrittweise um jeweils 0,5 Beitragssatzpunkte steigen und nach vier Jahren insgesamt 2 Beitragssatzpunkte erreichen — je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Welche Rendite ist für den Kapitalstock geplant?
Die Kommission empfiehlt eine renditeorientierte, breit gestreute Anlage mit Verwaltungskosten von maximal 0,1 Prozent. Die konkreten Renditeerwartungen der Bundesregierung sind Gegenstand der Kleinen Anfrage.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7876 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































