- 735 Mio. Euro Rüstungsgenehmigungen für Israel im zweiten Quartal 2026
- 508 Mio. Euro davon entfallen allein auf Kriegswaffen
- Tatsächliche Ausfuhr von Kriegswaffen nach Israel: keine Lieferungen gemeldet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7784 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland erteilt regelmäßig Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel und veröffentlicht die Quartalsvolumina auf parlamentarische Anfragen hin. Im ersten Quartal 2025 betrug das Genehmigungsvolumen laut Vorbemerkung der Fragesteller rund 28 Millionen Euro; der Jahresbericht 2025 sowie die Antwort auf BT-Drs. 21/5906 (erstes Quartal 2026) dokumentieren die vorausgegangenen Schritte dieser Entwicklung. Die Fraktion Die Linke fragt seit mehreren Jahren quartalsweise nach, um die Kontinuität der Lieferungen parlamentarisch zu verfolgen.
- 735.763.266 Euro — Gesamtwert der im zweiten Quartal 2026 erteilten Rüstungsausfuhrgenehmigungen nach Israel (vorläufige Zahl).
- 508.750.000 Euro — Wert der Genehmigungen allein für Kriegswaffen (KWL-Nr. 18, 54, 55 und 57).
- 67 % — Anteil eines maritimen Großprojekts am gesamten Genehmigungswert.
- 21 % — Anteil von Kooperationen deutscher und israelischer Firmen im Interesse der Bundeswehr.
- 400.000.000 Euro — Gesamtwert der im Mai 2026 erteilten Sammelausfuhrgenehmigung für Rüstungsgüter an eine Gruppe von rund 34 Ländern einschließlich Israel.
Im Detail
Im fragegegenständlichen Zeitraum hat die Bundesregierung Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Wert von 735.763.266 Euro erteilt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7784, S. 2
Deutschland hat im zweiten Quartal 2026 — von April bis Juni — Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Wert von 735.763.266 Euro erteilt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7784 vom 28. August 2026 hervor. Davon entfallen 508.750.000 Euro allein auf Kriegswaffen der Kriegswaffenlistennummern 18, 54, 55 und 57. Die Angaben sind nach Regierungsaussage vorläufig und können sich noch ändern.
Rüstungsexporte Israel: Zusammensetzung des Genehmigungsvolumens
Rund 67 Prozent des Gesamtwertes der Rüstungsexporte nach Israel entfallen auf ein einzelnes Großprojekt im maritimen Rüstungsbereich. Weitere rund 21 Prozent betreffen Kooperationen zwischen deutschen und israelischen Firmen, die im Interesse der Bundeswehr durchgeführt werden. Der verbleibende Anteil verteilt sich auf sonstige Rüstungsgüter, die laut Regierung keine Kriegswaffen umfassen. Die betroffenen Ausfuhrlistenpositionen reichen von A0001 (Glattrohrwaffen) bis A0022 und decken damit ein breites Spektrum militärischer Ausrüstung ab.
Zusätzlich erteilte die Bundesregierung im Mai 2026 eine Sammelausfuhrgenehmigung im Wert von 400.000.000 Euro für Rüstungsgüter an eine Gruppe von rund 34 Ländern, darunter Israel sowie zahlreiche NATO-Staaten und weitere Partner. Da Sammelgenehmigungen mehrere Empfängerländer abdecken, ist der auf Israel entfallende Anteil laut Regierung nicht gesondert ausweisbar.
Was gilt aktuell?
Rüstungsausfuhren aus Deutschland unterliegen dem Außenwirtschaftsgesetz und den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Für Kriegswaffen ist zusätzlich eine Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erforderlich. Eine erteilte Genehmigung bedeutet nicht automatisch, dass die Güter tatsächlich ausgeführt werden. Für das zweite Quartal 2026 verzeichnet die Bundesregierung keine tatsächlich ausgeführten Kriegswaffen nach Israel; Daten für den Monat Juni lagen zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht vollständig vor.
Teilverweigerung bei Detailfragen zu Rüstungsexporten
Auf die Frage, ob aus Deutschland gelieferte Kriegswaffen oder Rüstungsgüter durch die israelischen Streitkräfte in Gaza oder anderen palästinensischen Gebieten eingesetzt werden, verweist die Bundesregierung lediglich auf frühere Antworten in BT-Drs. 21/843. Auskünfte zu abgelehnten Genehmigungsanträgen verweigert die Bundesregierung unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach Auskünfte aus Gründen des Staatswohls verweigert werden können, wenn sie Einblicke in konkrete Güterbedarfe des Empfängerlandes ermöglichen würden. Zu Bürgschaften und Preis- oder Mengengerüstprüfungen im Rahmen der Exportunterstützung gibt die Regierung an, ihr lägen keine Informationen vor.
Entwicklung der Rüstungsexporte nach Israel
Das Genehmigungsvolumen für Rüstungsexporte nach Israel hat sich im Verlauf der letzten Quartale erheblich verändert. Im ersten Quartal 2025 wurden laut Vorbemerkung der anfragenden Fraktion Die Linke Genehmigungen von rund 28 Millionen Euro erteilt. Das zweite Quartal 2026 übersteigt diesen Wert mit 735 Millionen Euro deutlich — wobei der dominierende Faktor das maritime Großprojekt ist, das allein rund 493 Millionen Euro ausmacht. Vergleichszahlen für das erste Quartal 2026 sind in BT-Drs. 21/5906 dokumentiert. Die Linke erfragt die Quartalsdaten seit mehreren Legislaturperioden fortlaufend, um die Entwicklung parlamentarisch zu begleiten. Auch die Klimafinanzierung aus dem Bundeshaushalt und andere außenpolitisch relevante Haushaltspositionen stehen regelmäßig unter parlamentarischer Beobachtung.
Die Anfrage umfasste elf Fragen mit mehreren Unterunterpunkten, darunter auch Fragen zu Handels- und Vermittlungsgeschäften nach §§ 46, 47 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Hier erteilt die Bundesregierung die Auskunft, im fraglichen Zeitraum keine derartigen Genehmigungen erteilt zu haben. Ebenso wurden keine Exportkreditgarantien für Rüstungsausfuhren nach Israel übernommen.
Weiterlesen:
- Bundestag 12.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Seehäfen: 15 Mrd. Euro Investitionsbedarf und 38 Mio. Bundeshilfe
Unmittelbar betroffen sind deutsche Rüstungsunternehmen, die Exportgenehmigungen für Israel beantragen, sowie die israelischen Streitkräfte als Endempfänger. Mittelbar berührt sind auch Bundeswehrinteressen, da rund 21 Prozent des Genehmigungswertes Kooperationen zwischen deutschen und israelischen Firmen im Interesse der Bundeswehr betreffen. Die parlamentarische Kontrolle dieser Exporte liegt bei den zuständigen Ausschüssen des Bundestages.
Zu Fragen über abgelehnte Anträge und den konkreten Einsatz gelieferter Güter in Gaza verweist die Bundesregierung auf frühere Drucksachen oder lehnt Auskunft unter Berufung auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) zum Staatswohl ab. Detailangaben zur Güterbeschreibung je Einzelgenehmigung werden mit demselben Verweis zurückgehalten.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Rüstungsexporte nach Israel: Linke fragt Q2-2026-Genehmigungen ab →
- Ausfuhrliste (AL)
- Amtliche Liste der genehmigungspflichtigen Rüstungs- und Dual-Use-Güter, die Deutschland nicht ohne staatliche Erlaubnis exportieren darf.
- Kriegswaffenlistennummer (KWL-Nr.)
- Nummerierung der Güter im Kriegswaffenkontrollgesetz, die besonders streng regulierte Waffen und Waffensysteme klassifiziert.
- Sammelausfuhrgenehmigung
- Eine Genehmigung, die gleichzeitig für mehrere Empfängerländer gilt und nicht einem einzelnen Land wertmäßig zugeordnet werden kann.
Wie hoch waren die Rüstungsgenehmigungen für Israel im Q2 2026?
Die Bundesregierung erteilte Genehmigungen im Wert von 735.763.266 Euro für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel.
Welcher Anteil entfällt auf Kriegswaffen?
508.750.000 Euro der genehmigten Ausfuhren betreffen Kriegswaffen (Kriegswaffenlistennummern 18, 54, 55 und 57).
Wurden im zweiten Quartal 2026 tatsächlich Kriegswaffen nach Israel geliefert?
Laut Bundesregierung wurden im fraglichen Zeitraum keine Kriegswaffen nach Israel ausgeführt; Zahlen für Juni lagen zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7784 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































