- Jugendmigrationsdienste erhielten 2026 rund 64 Mio. Euro Bundesmittel
- Nebentätigkeiten von Beratern gehören nicht zum Prüfkatalog des Bundes
- Fragen zum Fall Stade: Regierung verweist auf laufende Ermittlungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7889 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 29. Juni 2026 wurden in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in Stade mehrere Beschäftigte getötet. Nach Medienberichten stand der mutmaßliche Täter in einem familiengerichtlichen Sorgerechtsstreit; eine Frau, die ihn laut Berichten nach der Tat transportierte, war demnach als Familien- und Migrationsberaterin für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., tätig und zugleich Patentante eines Kindes der Familie. Der iaf e. V. wird u. a. aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert. Die AfD-Fraktion reichte daraufhin mit Drucksache 21/7624 eine Kleine Anfrage ein, um Förderpraxis, Transparenzanforderungen und Kontrollmechanismen parlamentarisch zu prüfen.
- ca. 64,3 Mio. Euro (2026) — Jugendmigrationsdienste: Summe der Bewilligungen für AWO (11,6 Mio.), Caritas (16,1 Mio.), BAG Evang. Jugendsozialarbeit (20,1 Mio.) und Internationalen Bund (16,6 Mio.).
- ca. 12,7 Mio. Euro (2026) — Programm Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge: Summe für sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Tabelle 2).
- ca. 74,5 Mio. Euro (2026) — Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE): Summe für sieben Erstempfänger-Organisationen (Tabelle 3).
- 390.600 Euro (2026) — Bundesmittel für den iaf e. V. aus Kap. 1703; zusätzlich Förderung über die MBE an zwei Standorten.
- 0 Beanstandungen — Im Bereich der Jugendmigrationsdienste und im Flüchtlingsberatungsprogramm sind laut Bundesregierung seit 2020 keine Unregelmäßigkeiten bekannt.
Im Detail
Es ist Aufgabe der Zuwendungsempfänger durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beratung gemäß des jeweiligen Zuwendungszwecks erfolgen kann.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7889, Antwort zu Fragen 24, 26, 27 und 29
Jährlich fließen allein über drei Bundesprogramme mehr als 150 Millionen Euro in Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Migranten, Familien und Geflüchtete. Wie diese Mittel vergeben werden, welche Neutralitätspflichten gelten und wie der Bund deren Einhaltung kontrolliert, stand im Mittelpunkt einer parlamentarischen Anfrage der AfD-Fraktion, auf die das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4. September 2026 antwortete (BT-Drs. 21/7889).
Anlass: Gewalttat in Stade
Auslöser der Anfrage war das Tötungsdelikt in Stade vom 29. Juni 2026, bei dem mehrere Beschäftigte einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung getötet wurden. Laut Medienberichten, die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitiert werden, war eine Frau, die dem mutmaßlichen Täter nach der Tat Fahrthilfe geleistet haben soll, als Familien- und Migrationsberaterin für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., tätig. Sie soll zugleich Patentante eines Kindes der Familie gewesen sein. Der iaf e. V. erhält unter anderem Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und weiteren Bundesförderprogrammen. Die AfD-Fraktion wollte wissen, ob bundesgeförderte Strukturen am Fall beteiligt waren und ob die Regierung Handlungsbedarf sieht.
Förderung der Migrationsberatung: Zahlen 2020 bis 2026
Die Bundesregierung legt in der Antwort umfangreiche Fördertabellen vor. Im Programm Jugendmigrationsdienste erhielten 2026 allein vier Träger zusammen rund 64,3 Millionen Euro — AWO-Bundesverband (11,6 Mio.), Deutscher Caritasverband (16,1 Mio.), BAG Evangelische Jugendsozialarbeit (20,1 Mio.) und Internationaler Bund (16,6 Mio.). Im Bundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge erhielten sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege 2026 zusammen rund 12,7 Millionen Euro. Über die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) flossen 2026 weitere rund 74,5 Millionen Euro an sieben Erstempfänger-Organisationen, darunter AWO (20,9 Mio.) und Caritas (19,4 Mio.).
Speziell zum iaf e. V. nennt die Drucksache für das Haushaltsjahr 2026 Bewilligungen aus Kapitel 1703 in Höhe von insgesamt rund 390.600 Euro — 360.300 Euro für Personalkosten der Bundesgeschäftsstelle, 24.400 Euro für eine Fachtagung und 5.900 Euro für familienpolitische Arbeitstagungen. Für 2025 und 2026 erhält der Verein zudem Mittel über die MBE an den Standorten Frankfurt am Main und Leipzig; abschließende Förderhöhen lagen zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht vor.
Migrationsberatung: Was gilt aktuell?
Das geltende Zuwendungsrecht des Bundes schreibt vor, dass Beratung ergebnisoffen sein und die geltende Rechtslage korrekt darstellen muss. Weitere Anforderungen an Neutralität und Interessenkonfliktprävention ergeben sich aus den jeweiligen Förderrichtlinien. In der MBE gelten explizit die Verhaltensstandards zur Korruptionsprävention (Nr. 7.1 der Förderrichtlinie). Nebentätigkeiten von Mitarbeitern und deren Funktionen in anderen Organisationen gehören laut Bundesregierung nicht zum Prüfkatalog des Bundes. Das Zuwendungsrecht macht insoweit keine Vorgaben.
Regierung verweist auf laufende Ermittlungen
Bei den politisch brisantesten Fragen — ob bundesgeförderte Organisationen am Fall Stade beteiligt waren (Fragen 3–6), ob die Bundesregierung Defizite beim iaf e. V. geprüft hat (Frage 45) und ob Fördervoraussetzungen überprüft werden sollen (Fragen 21, 36, 39) — verweist die Regierung jeweils auf die Antwort zu Frage 3: Die Frage berühre laufende Ermittlungen der zuständigen kommunalen und Landesbehörden, deren Ergebnis abzuwarten sei. Eine eigenständige Prüfung auf Bundesebene kündigt die Regierung nicht an. Auf die direkte Frage, ob Transparenzanforderungen für geförderte Organisationen künftig ausgeweitet werden sollen (Frage 38), antwortet die Regierung knapp: „Nein.“
Zu Gewalttaten im Zusammenhang mit Sorgerechtsstreitigkeiten (Frage 15) erklärt die Bundesregierung, ihr lägen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit für den Schutz von Beschäftigten in Jugendhilfeeinrichtungen liege verfassungsrechtlich bei den Ländern und Kommunen. Wissenschaftliche Untersuchungen zur Sicherheit von Jugendhilfebeschäftigten habe der Bund seit 2020 nicht gefördert. Hinsichtlich Beanstandungen bei den Jugendmigrationsdiensten und dem Flüchtlingsberatungsprogramm sind laut Drucksache seit 2020 keine Unregelmäßigkeiten bekannt geworden.
Wie staatlich geförderte Programme auf mögliche Interessenkonflikte ihrer Mitarbeiter reagieren, ist auch in anderen Förderbereichen ein wiederkehrendes Thema. Ähnliche Fragen zur Kontrolle und Wirksamkeit von Bundesprogrammen zeigt etwa der Bericht zu Wohnbauförderung und lückenhafter Erfolgskontrolle. Beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“, über das der iaf e. V. ebenfalls Mittel erhält, dokumentiert ein weiterer Beitrag die NGO-Förderung seit 2016.
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- Business Scouts for Development: 62 Mio. Euro mit Mängeln
- Gewalt gegen Frauen: 150 Mio. Euro für Frauenhäuser bis 2030
Betroffen sind zunächst die bundesgeförderten Träger der Familien-, Integrations- und Migrationsberatung — darunter AWO, Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland — die jährlich zusammen mehrere Hundert Millionen Euro Bundesmittel erhalten. Mittelbar berührt das Thema alle Personen, die diese Beratungsangebote nutzen, sowie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die diese Strukturen finanzieren.
Bei mehreren Kernfragen — insbesondere zu einer möglichen Beteiligung bundesgeförderter Organisationen am Fall Stade (Fragen 3–6, 21, 36, 39, 45) sowie zur geplanten Überprüfung der Förderrichtlinien — verweist die Regierung pauschal auf laufende Ermittlungen der Kommunal- und Landesbehörden. Bei Fragen zur Erweiterung von Transparenzpflichten (Frage 38) antwortet die Regierung mit einem klaren Nein, ohne eine inhaltliche Begründung zu liefern.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Jugendhilfe-Förderung: 49 Fragen nach Gewalttat in Stade →
- MBE (Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte)
- Bundesgefördertes Beratungsprogramm, das Zugewanderten bei der Integration hilft; Erstempfänger leiten die Mittel über ein Zentralstellenverfahren an lokale Träger weiter.
- Jugendmigrationsdienste (JMD)
- Bundesweit tätige Beratungsstellen für junge Zugewanderte, die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend über Wohlfahrtsverbände gefördert werden.
- Zuwendungsrecht
- Rechtliche Grundlage für die Vergabe staatlicher Fördermittel; regelt Bewilligung, Verwendung, Kontrolle und ggf. Rückforderung von Bundeszuschüssen.
Welche Programme fördern Migrationsberatung bundesweit?
Laut Drucksache fördert der Bund u. a. die Jugendmigrationsdienste, das Programm für die Beratung ausländischer Flüchtlinge, die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) und eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG.
Wie viel Geld erhält der iaf e. V. vom Bund?
Für das Haushaltsjahr 2026 wurden dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf e. V.) aus Kapitel 1703 insgesamt rund 390.600 Euro bewilligt, darunter 360.300 Euro für Personalkosten der Bundesgeschäftsstelle. Zusätzlich erhält der Verein Mittel über die MBE an den Standorten Frankfurt am Main und Leipzig.
Werden Nebentätigkeiten von Beratern staatlich geförderter Stellen geprüft?
Laut Bundesregierung gehören Nebentätigkeiten oder Funktionen in anderen Organisationen nicht zum regulären Prüfkatalog des Bundes; spezifische Vorgaben können sich allenfalls aus konkreten Förderrichtlinien ergeben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7889 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































