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- Getreideernte 2026 liegt 7,3 Prozent unter dem Vorjahr
- Körnermais-Ertrag bricht um 27,2 Prozent ein
- Forderung: Bund-Länder-Dürrehilfe als nicht rückzahlbarer Zuschuss
Hintergrund
Der amtliche Erntebericht 2026 des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) beziffert die Getreideernte ohne Körnermais auf rund 37,4 Millionen Tonnen — 7,3 Prozent unter dem Vorjahreswert. Beim Körnermais liegt der Rückgang des Hektarertrags sogar bei 27,2 Prozent. Besonders betroffen sind der Süden und Südwesten Deutschlands. Laut Branchenangaben verursacht die Hitze der Landwirtschaft Schäden von mehr als 600 Millionen Euro. Nach der Dürre 2018 hatten Bund und Länder bereits ein gemeinsames Hilfsprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 340 Millionen Euro aufgelegt.
- 37,4 Millionen Tonnen — geschätzte Getreideernte 2026 ohne Körnermais, 7,3 Prozent unter dem Vorjahr
- −10,4 % — Rückgang der Winterweizen-Erntemenge gegenüber dem Vorjahr
- −27,2 % — Rückgang des Körnermais-Hektarertrags gegenüber dem Vorjahr
- über 600 Mio. Euro — geschätzter Gesamtschaden in der Landwirtschaft durch die Hitze des Sommers 2026
- bis zu 340 Mio. Euro — Gesamtvolumen des Bund-Länder-Hilfsprogramms nach der Dürre 2018 als Referenz
Im Detail
Angesichts der regional existenzgefährdenden Ertrags- und Futterausfälle ist deshalb eine einmalige, zielgerichtete und nicht rückzahlbare Dürrehilfe für das Jahr 2026 erforderlich.
— BT-Drs. 21/8135, Begründung
Die anhaltende Trockenheit und außergewöhnliche Hitze des Sommers 2026 haben die deutsche Landwirtschaft hart getroffen: Die Getreideernte fällt nach dem amtlichen Erntebericht 2026 des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auf rund 37,4 Millionen Tonnen — ein Rückgang von 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für Körnermais liegt der Hektarertragsrückgang sogar bei 27,2 Prozent. Branchenangaben zufolge beläuft sich der Gesamtschaden auf mehr als 600 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund fordert die AfD-Fraktion in BT-Drs. 21/8135 vom 22. September 2026 ein staatliches Dürrehilfeprogramm für existenzgefährdete Betriebe.
Dürrehilfe 2026: Was der Antrag konkret verlangt
Der Antrag sieht drei Kernmaßnahmen vor. Erstens soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern unverzüglich ein einmaliges Bund-Länder-Hilfsprogramm nach dem Vorbild der Dürrehilfe 2018 auflegen. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausgestaltet werden — schnell, unbürokratisch und an der tatsächlichen Existenzgefährdung ausgerichtet. Kredite und Stundungen lehnt der Antrag als unzureichend ab, weil sie die Verschuldung erhöhen beziehungsweise Zahlungspflichten nur in die Zukunft verschieben.
Zweitens soll die Dürrehilfe alle unmittelbar betroffenen Zweige der landwirtschaftlichen Primärproduktion erfassen: neben klassischen Ackerbau- und Tierhaltungsbetrieben ausdrücklich auch Gartenbaubetriebe, Baumschulen, Imkereien und Wanderschäfereien sowie forstwirtschaftliche Betriebe. Die Fördervoraussetzungen, Hilfshöhe und Auszahlungszeitpunkte sollen möglichst bundeseinheitlich festgelegt werden.
Drittens fordert der Antrag ein ergänzendes Agrar-De-minimis-Programm für Zuschüsse zu dürrebedingt notwendigen Futtermittelzukäufen — insbesondere für tierhaltende Betriebe, die wegen fehlender eigener Futtergrundlagen kurzfristigen Finanzbedarf haben. Parallel soll die Nationale Rahmenrichtlinie auf Basis der Erfahrungen aus den Dürrejahren 2018 und 2026 so weiterentwickelt werden, dass künftige Hilfsprogramme schneller und planbarer umgesetzt werden können.
Was gilt aktuell?
Eine gesetzlich verankerte, automatisch greifende Dürrehilfe existiert in Deutschland nicht. Staatliche Unterstützung bei Extremwetterschäden erfolgt auf Basis der Nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen bei Naturkatastrophen oder widrigen Witterungsverhältnissen. Dieses Instrument erfordert im Schadensfall eine politische Aktivierung durch Bund und Länder sowie eine einzelfallbezogene Antragstellung der Betriebe. Standardmäßig stehen betroffenen Landwirten Liquiditätshilfen über Agrarkreditprogramme oder Bürgschaften zur Verfügung — Instrumente, die nach Einschätzung des Antrags strukturelle Schäden aber nicht ausgleichen, sondern nur überbrücken.
Vorbild Dürrehilfe 2018
Nach der Dürre 2018 hatten Bund und Länder ein gemeinsames Hilfsprogramm für existenzgefährdete landwirtschaftliche Betriebe mit einem Gesamtvolumen von bis zu 340 Millionen Euro aufgelegt. Dieses Programm gilt als Referenzmodell für den jetzt geforderten Dürrehilfemechanismus. Laut Antragsbegründung soll die Dürrehilfe 2026 leistungsfähige Betriebe stabilisieren, die unverschuldet in eine existenzgefährdende Lage geraten sind, Betriebsaufgaben verhindern und die heimische Nahrungsmittelerzeugung sichern. Mitnahmeeffekte sollen durch den Nachweis eines tatsächlichen dürrebedingten Schadens und einer daraus folgenden Existenzgefährdung vermieden werden.
Die regionale Betroffenheit ist laut Erntebericht 2026 ungleich verteilt. Besonders ausgeprägte Schäden verzeichnen der Süden und Südwesten Deutschlands, wo es zu vermindertem Pflanzenwachstum und eingeschränkter oder ausbleibender Kolbenbildung beim Mais kam. Tierhaltungsbetriebe mussten dort bereits für den Winter vorgesehene Futtervorräte vorzeitig einsetzen und teure Zukäufe tätigen — bei gleichzeitig hohen Vorleistungs- und Finanzierungskosten.
Weitere Agrarthemen im Bundestag finden sich bei den METSAF-Krisenbeihilfen für deutsche Bauern. Zum übergeordneten politischen Kontext des Tages siehe auch Das bewegt Deutschland — 23.09.2026.
Weiterlesen:
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Direkt betroffen sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe in ganz Deutschland, besonders in Süd- und Südwestdeutschland. Tierhaltungsbetriebe leiden unter fehlenden Futtervorräten und müssen teuer zukaufen. Auch Gartenbaubetriebe, Baumschulen, Imkereien und Wanderschäfereien werden im Antrag als anspruchsberechtigt aufgeführt. Mittelbar betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher durch mögliche Preissteigerungen bei Lebensmitteln.
Berlin, 14. September 2026. Das Bundesverteidigungsministerium will die älteren Flugabwehr-Fregatten durch acht neue Schiffe des Typs F-127 ersetzen. Doch die geplante Beschaffung wird deutlich teurer als bislang angenommen. Statt rund 26 Milliarden Euro werden in dieser frühen Planungsphase inzwischen bis zu 40 Milliarden Euro veranschlagt. Damit würde ein einziges Schiff rund… …
Der Antrag wurde am 22. September 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht und ist damit im parlamentarischen Verfahren eingegangen. Als nächster Schritt ist die Überweisung an den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft — zu erwarten. Danach folgen Ausschussberatungen sowie die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages.
- De-minimis-Beihilfe
- Staatliche Förderung unterhalb eines EU-rechtlich festgelegten Schwellenwerts, die ohne gesondertes Genehmigungsverfahren der Europäischen Kommission gewährt werden darf.
- Nationale Rahmenrichtlinie
- Bundesweites Regelwerk, das die Grundlagen für staatliche Zuwendungen bei Schäden in der Land- und Forstwirtschaft durch Naturereignisse festlegt.
- Grundfutterversorgung
- Die Versorgung von Nutztieren mit Grobfutter wie Heu, Silage oder Gras — Basis der Tierhaltung auf Grünlandbetrieben.
Wie viel Geld soll die Dürrehilfe 2026 umfassen?
Der Antrag nennt keine konkrete Gesamtsumme, verweist aber auf das Vorbild der Dürrehilfe 2018 mit bis zu 340 Millionen Euro und fordert eine bedarfsgerechte Ausstattung.
Wer kann Dürrehilfe beantragen?
Laut Antrag sollen landwirtschaftliche Betriebe, Tierhaltungsbetriebe, Gartenbaubetriebe, Baumschulen, Imkereien, Wanderschäfereien und Forstbetriebe antragsberechtigt sein — vorausgesetzt, sie weisen einen nachgewiesenen dürrebedingten Schaden und eine Existenzgefährdung nach.
Was ist ein Agrar-De-minimis-Programm?
Das ist ein EU-rechtlich erlaubtes Förderprogramm mit geringen Beihilfebeträgen pro Betrieb, das ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren vergeben werden kann — hier für Futtermittelzukäufe geplant.

































































