- Über 1.800 antisemitische Straftaten bundesweit im Jahr 2025 erfasst
- Volksverhetzung und Beleidigung sind die häufigsten Straftatbestände
- Großteil der Taten wird dem rechten Spektrum zugeordnet
Hintergrund
Die Bundesregierung dokumentiert antisemitische Straftaten in Deutschland seit Jahren fortlaufend, unter anderem auf parlamentarische Anfragen hin. Das Bundeskriminalamt erfasst entsprechende Vorfälle im Rahmen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK). Die Drucksache 21/8880 setzt diese Dokumentationspraxis fort und listet Einzelfälle aus dem Zeitraum Sommer bis Jahresende 2025 tabellarisch auf, gegliedert nach laufender Nummer, Datum, Tatort, Straftatbestand und ideologischer Einordnung.
- Über 1.800 Einzelfälle — antisemitische Straftaten, erfasst in der Fallliste der BT-Drs. 21/8880 für den Zeitraum Sommer bis Ende 2025.
- § 130 StGB (Volksverhetzung) — zählt zu den am häufigsten genannten Straftatbeständen in der gesamten Liste.
- Alle 16 Bundesländer — Tatorte sind aus sämtlichen Bundesländern verzeichnet, mit Schwerpunkten in NRW, Bayern und Berlin.
- Überwiegend rechte Zuordnung — der weitaus größte Anteil der Taten wird im Datensatz dem rechten Spektrum zugeordnet.
- Körperverletzungsdelikte (§ 223, § 224 StGB) — ebenfalls enthalten, teils mit verletzten Personen in der Kategorie Opferzahl.
Im Detail
Antisemitische Straftaten in Deutschland sind auch im Jahr 2025 ein flächendeckendes Phänomen. Die Bundestagsdrucksache 21/8880 dokumentiert dies in Form einer umfangreichen tabellarischen Fallliste, die über 1.800 Einzelvorgänge mit Datum, Tatort-Postleitzahl, Bundesland, Straftatbestand sowie ideologischer Einordnung aufführt. Die Liste reicht von vereinzelten Sommermonaten bis zum 31. Dezember 2025 und erfasst Vorfälle aus allen 16 Bundesländern.
Antisemitische Straftaten: Die häufigsten Tatbestände
Den größten Anteil an den dokumentierten antisemitischen Straftaten nehmen Volksverhetzungsdelikte nach § 130 StGB ein, gefolgt von Beleidigungen nach § 185 StGB. Weitere häufig verzeichnete Tatbestände sind das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), Bedrohungen (§ 241 StGB), verhetzende Beleidigungen (§ 192a StGB) sowie Sachbeschädigungen (§ 303 StGB). Körperverletzungsdelikte nach § 223 und § 224 StGB finden sich ebenfalls in der Liste, in einigen Fällen mit verletzten Personen.
Regionale Verteilung und ideologischer Hintergrund
Die antisemitischen Straftaten sind bundesweit gestreut. Besonders häufig vertreten sind Tatorte in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen, aber auch kleinere Gemeinden wie Sersheim (Baden-Württemberg) tauchen mehrfach in der Liste auf. Die ideologische Einordnung der Taten fällt klar aus: Der weitaus überwiegende Teil wird dem rechten Spektrum zugeordnet. Eine kleinere Zahl der Fälle entfällt auf ausländische Ideologie oder religiöse Ideologie, ein weiterer Teil trägt die Kennzeichnung „sonstige Zuordnung“.
Was gilt aktuell?
Antisemitische Straftaten werden in Deutschland im Rahmen der Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) erfasst. Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich Gesamtzahlen; parlamentarische Anfragen ermöglichen detailliertere Einblicke in Einzelfallregistrierungen. Die Straftatbestände, auf die sich die Liste stützt, sind im Strafgesetzbuch verankert – von § 86a über § 130 bis zu § 192a StGB, der verhetzenden Beleidigung, die 2021 eingeführt wurde. Für ältere Fälle, die noch unter der Vorgängerregelung erfasst wurden, verweist die Liste ausdrücklich auf die Fassung bis zum 21. September 2021.
Die Drucksache enthält keinen erläuternden Text der Bundesregierung; sie besteht ausschließlich aus der tabellarischen Fallliste. Angaben zu Ermittlungsergebnissen, Anklagen oder Verurteilungen sind der Drucksache nicht zu entnehmen. Über den Gesamtumfang des Problems gibt auch der Beitrag zu religiös motivierten Straftaten mit über 1.900 Fällen im Jahr 2025 Auskunft, der thematisch eng verwandt ist.
Die parlamentarische Dokumentation antisemitischer Straftaten ist Teil einer breiteren Kontrollfunktion des Bundestages gegenüber der Bundesregierung im Bereich der inneren Sicherheit.
Betroffen sind jüdische Einzelpersonen, jüdische Einrichtungen und Organisationen sowie die Allgemeinheit als Schutzgut bei Delikten wie Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten. Die Vorfälle verteilen sich über alle Bundesländer und betreffen sowohl Großstädte als auch kleine Gemeinden.
Die Drucksache liefert eine tabellarische Fallliste ohne inhaltliche Bewertung oder erläuternden Text der Bundesregierung; Fragen zu Ermittlungsergebnissen oder Verurteilungen werden durch die reine Listenform nicht beantwortet.
Die Antwort der Bundesregierung ist mit Veröffentlichung der Drucksache 21/8880 abgeschlossen. Eine weitere parlamentarische Behandlung ist nicht vorgesehen, sofern keine Folgeanfragen gestellt werden.
- § 130 StGB – Volksverhetzung
- Straftatbestand, der das öffentliche Aufstacheln zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder das Angreifen der Menschenwürde unter Strafe stellt.
- § 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- Verbot, Symbole verbotener Organisationen wie der NSDAP öffentlich zu verwenden; gilt in der Fassung bis 21.09.2021 für ältere Fälle in der Liste.
- Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
- Statistisches Erfassungssystem der deutschen Polizei, das Straftaten nach ihrer politischen Motivation kategorisiert, etwa als PMK-rechts, PMK-ausländische Ideologie oder PMK-religiöse Ideologie.
Welche Straftatbestände kommen am häufigsten vor?
Am häufigsten verzeichnet die Liste § 130 StGB (Volksverhetzung) und § 185 StGB (Beleidigung), gefolgt von § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 241 StGB (Bedrohung).
Welchen politischen Hintergrund haben die Täter laut Fallliste?
Die überwiegende Mehrzahl der Taten ist dem rechten Spektrum zugeordnet. Eine kleinere Zahl entfällt auf ausländische Ideologie, religiöse Ideologie oder eine sonstige Zuordnung.
Welche Bundesländer sind am häufigsten vertreten?
In der Fallliste tauchen Tatorte aus allen Bundesländern auf; besonders häufig verzeichnet sind Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8880 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































