Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8189 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 36 Jahre nach der Wende bestehen gravierende regionale Ungleichheiten fort
- Bürgerrat soll Bürgergutachten innerhalb eines Jahres erarbeiten
- Disparitätenbericht 2023 und Gleichwertigkeitsbericht 2024 belegen Problemlage
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse mit seinem Urteil vom 21. Juli 2015 als ‚bundestaatliches Rechtsgut‘ anerkannt. Dennoch zeigen mehrere aktuelle Berichte — darunter der Raumordnungsbericht des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2021), der Disparitätenbericht der Friedrich-Ebert-Stiftung (2023) und der Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung (2024) — eine anhaltende Auseinanderentwicklung von Regionen in Deutschland. Besonders betroffen sind periphere ländliche Gebiete sowie städtisch geprägte Räume mit strukturellen Dauerkrisen wie das Ruhrgebiet. Der Antrag greift diese Befunde auf und verweist darauf, dass bereits der Disparitätenbericht von 2019 feststellte, einige Regionen könnten sich aus der Strukturkrise nicht mehr selbst befreien.
Im Detail
Auch 36 Jahre nach der Wende unterscheiden sich die Lebensbedingungen in Ost- und Westdeutschland gravierend. Unterschiede verlaufen jedoch auch entlang anderer Linien als Ost und West.
— BT-Drs. 21/8189, Feststellungsteil des Antrags
Regionale Ungleichheit in Deutschland ist kein neues Problem — aber ein hartnäckiges. 36 Jahre nach der Wiedervereinigung bestehen nach Einschätzung der Fraktion Die Linke gravierende Unterschiede in den Lebensbedingungen fort. Mit dem Antrag BT-Drs. 21/8189 vom 24. September 2026 fordert die Fraktion die Einberufung eines Bürgerrates unter dem Titel „Einheit im Alltag – Gleichwertige Lebensverhältnisse überall“. Der Rat soll beim Bundesfinanzministerium angesiedelt sein und innerhalb eines Jahres ein Bürgergutachten erarbeiten.
Gleichwertige Lebensverhältnisse: Was gilt aktuell?
Das Grundgesetz und die höchstrichterliche Rechtsprechung verpflichten den Bund zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Grundsatz in seinem Urteil vom 21. Juli 2015 als „bundestaatliches Rechtsgut“ anerkannt. Dennoch zeigen mehrere aktuelle Berichte eine wachsende Schere zwischen Regionen: Der Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung von 2024, der Disparitätenbericht der Friedrich-Ebert-Stiftung von 2023 sowie der Raumordnungsbericht des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung von 2021 dokumentieren anhaltende Defizite. Bereits 2019 stellte ein Disparitätenbericht fest, dass sich bestimmte Regionen aus eigener Kraft nicht mehr aus der Strukturkrise befreien können.
Was der Bürgerrat leisten soll
Der Antrag sieht vor, dass der Bürgerrat repräsentativ nach Bevölkerungsstruktur besetzt wird — mit besonderem Augenmerk auf die regionale Herkunft der Teilnehmenden. Er erhält zwei Kernaufträge: Erstens soll er ein gemeinsames Grundverständnis davon erarbeiten, was Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse konkret bedeutet. Zweitens soll er untersuchen, wie der sozialräumliche Zusammenhalt deutschlandweit gestärkt werden kann. Die Beratungen sollen öffentlich zugänglich sein und medienöffentlich begleitet werden. Für die Teilnehmenden ist eine Aufwandsentschädigung vorgesehen; eine wissenschaftliche Begleitung soll die Arbeit fachlich abstützen.
Als Leitfragen nennt der Antrag unter anderem: Wann gilt eine Region als zukunftsfähig? Wo verläuft die Grenze zwischen wirtschaftlich zu tragenden Aufgaben und staatlicher Daseinsvorsorge? Nach welchen Kriterien sollen öffentliche Mittel verteilt werden — nach Bedarfen, nach Potenzialen oder zum Ausgleich historischer Nachteile?
Demokratiepolitische Dimension
Die Begründung des Antrags geht über die rein wirtschaftliche Analyse hinaus. Sie argumentiert, dass der Niedergang öffentlicher Daseinsvorsorge nicht nur ein ökonomisches, sondern auch ein demokratisches Risiko darstellt: Ohne öffentliche Räume und funktionierende Infrastruktur nehme Vereinzelung zu — ein Risikofaktor für Radikalisierung und autoritäres Gedankengut. Der Deutschland-Monitor 2025 wird zitiert, wonach die Veränderungsbereitschaft dort höher sei, wo Menschen sich in die politische Gestaltung einbezogen fühlen. Der Bürgerrat knüpft laut Antrag an Demokratisierungstraditionen aus der Wendezeit an, die damals keine direkte Verankerung im Grundgesetz gefunden hätten.
Als Vorbild verweist der Antrag auf den zuletzt vom Bundestag eingesetzten Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ sowie den 2021 einberufenen „Bürgerrat Forschung“ des Bundesministeriums für Forschung und Bildung, die nach Einschätzung der Antragsteller qualitativ ausgezeichnete Ergebnisse geliefert hätten. Das Bürgergutachten soll nach Abschluss der Beratungen federführend im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, ländliche Räume und Heimat parlamentarisch behandelt werden — mitberatend beteiligt werden unter anderem die Ausschüsse für Inneres, Finanzen, Arbeit und Soziales sowie Wohnen und Stadtentwicklung.
Das Thema regionaler Ungleichheit beschäftigt den Bundestag regelmäßig. Zuletzt befasste sich der Petitionsausschuss ebenfalls mit strukturpolitischen und infrastrukturellen Anliegen aus der Bevölkerung, wie die Sammelübersicht 318 des Petitionsausschusses zeigt. Auch Fragen der Energieversorgung in der Fläche werden regelmäßig als Petitionen eingebracht, etwa wie im Fall der abgeschlossenen Petition zu Energienetzen.
Weiterlesen:
- Petitionsausschuss: Sammelübersicht 326 vom September 2026
- Petitionsausschuss: 5 Petitionen zu Gesundheit und Steuern
Betroffen sind vor allem Menschen in strukturschwachen ländlichen Regionen — insbesondere in Ostdeutschland, aber zunehmend auch in westdeutschen Gebieten wie dem Ruhrgebiet. Der Antrag benennt konkret Defizite bei Arbeitsplätzen, medizinischer Versorgung, Schulen, Kindergärten und öffentlicher Infrastruktur. Diese Mängel wirken sich nach Darstellung des Antrags nicht nur wirtschaftlich, sondern auch demokratiepolitisch aus.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8189) wurde am 24. September 2026 in den Bundestag eingebracht. Als nächster Schritt folgen die Zuweisung an die zuständigen Ausschüsse und die parlamentarische Beratung. Federführend ist laut Begründung des Antrags der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, ländliche Räume und Heimat vorgesehen; mitberatend sollen unter anderem die Ausschüsse für Inneres, Finanzen, Arbeit und Soziales sowie Wohnen und Stadtentwicklung beteiligt werden. Die abschließende Abstimmung im Bundestag steht noch aus.
- Bürgerrat
- Ein per Losverfahren repräsentativ zusammengesetztes Gremium aus Bürgerinnen und Bürgern, das zu einem politischen Thema berät und Empfehlungen an das Parlament richtet.
- Gleichwertige Lebensverhältnisse
- Verfassungsrechtliches Ziel, wonach der Staat sicherstellen soll, dass Menschen unabhängig vom Wohnort vergleichbare Lebenschancen und Versorgungsangebote vorfinden.
- Daseinsvorsorge
- Grundlegende öffentliche Infrastruktur und Dienstleistungen wie Schulen, Gesundheitsversorgung oder Verkehrsanbindung, die der Staat für alle Bürgerinnen und Bürger bereithält.
Was ist ein Bürgerrat?
Ein Bürgerrat ist ein repräsentativ ausgewähltes Gremium aus Bürgerinnen und Bürgern, das zu einem politischen Thema berät und Empfehlungen erarbeitet — ohne die parlamentarische Arbeit zu ersetzen.
Wo soll der Bürgerrat angesiedelt sein?
Laut Antrag soll der Bürgerrat beim Bundesfinanzministerium einberufen werden.
Was soll das Ergebnis des Bürgerrates sein?
Innerhalb eines Jahres soll ein Bürgergutachten vorgelegt werden, das der Bundestag anschließend parlamentarisch berät.


































































