- NSU-Helfernetzwerk mit 100–200 Personen bis heute nicht aufgeklärt
- Susann Eminger 2026 zu zwei Jahren Bewährung verurteilt
- Herkunft von etwa 20 NSU-Waffen aus Eisenach weiterhin ungeklärt
Hintergrund
Das Münchner Oberlandesgericht sprach am 11. Juli 2018 im NSU-Prozess die Urteile. Hauptangeklagte Beate Zschäpe erhielt lebenslange Freiheitsstrafe wegen zehnfachen Mordes; die vier Mitangeklagten kamen nach Verbüßung der Untersuchungshaft auf freien Fuß. Im Juli 2026 verurteilte das OLG Dresden Susann Eminger wegen Unterstützung des NSU zu zwei Jahren auf Bewährung. 2023 wurde bekannt, dass Beate Zschäpe seit ihrer Inhaftierung neue Angaben zum NSU-Innenleben gegenüber Ermittlungsbehörden gemacht haben soll, woraufhin nach Regierungsangaben Ermittlungsmaßnahmen im In- und Ausland stattfanden (Plenarprotokoll 20/177, Mündliche Frage 33). Trotz parlamentarischer Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Länderebene sind zentrale Fragen — darunter die Waffenherkunft, das Ausmaß des Unterstützernetzwerks und mögliche Auslandskontakte — offen geblieben.
- 10 Morde — Das NSU-Kerntrio beging zwischen 2000 und 2006 zehn rassistisch motivierte Morde, die jahrelang nicht dem NSU zugeordnet wurden.
- ca. 20 Waffen — Im ausgebrannten NSU-Wohnmobil in Eisenach wurden rund 20 Schusswaffen gefunden, deren Herkunft bis heute ungeklärt ist.
- mehr als 40 V-Personen — So viele Vertrauenspersonen von Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden befanden sich laut Fragesteller im NSU-Umfeld.
- 8 namentlich Beschuldigte — Gegen acht namentlich bekannte Personen wurden Verfahren wegen NSU-Unterstützung eingestellt; ob diese nach dem Eminger-Urteil wieder aufgenommen werden, ist Gegenstand der Anfrage.
Im Detail
„Vielen Dank an das Gericht für diesen weiteren schweren Schlag durch das milde Urteil vor allem gegen die Angeklagten Eminger und Wohlleben“
— Elif Kubaşık, Witwe des NSU-Opfers Mehmet Kubaşık, zitiert in der Vorbemerkung zur BT-Drs. 21/8881
Mehr als acht Jahre nach dem Münchner NSU-Urteil und über zwei Jahrzehnte nach den ersten Morden des rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ ist das Ausmaß des Unterstützernetzwerks weiterhin nicht vollständig geklärt. Das NSU-Kerntrio — Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt — soll zwischen 100 und 200 unmittelbare und indirekte Helfer gehabt haben. Die Fraktion Die Linke hat am 2. November 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8881 eingebracht und fragt in 13 Punkten nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen.
Susann Eminger-Urteil und NSU-Ermittlungen 2026
Anlass der Anfrage sind zwei neuere Entwicklungen: Im Juli 2026 verurteilte das Oberlandesgericht Dresden Susann Eminger wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Sie hatte Beate Zschäpe mit einem Ausweis und einer Krankenversicherungskarte versorgt. Die Fragesteller wollen nun wissen, ob dieses Urteil Auswirkungen auf acht weitere eingestellte Verfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte hat und ob die Bundesanwaltschaft prüft, diese wieder aufzunehmen.
Parallel dazu wurde 2023 öffentlich bekannt, dass Beate Zschäpe neue Angaben zum NSU-Innenleben gegenüber Ermittlungsbehörden gemacht haben soll. Die Bundesregierung bestätigte seinerzeit, dass daraufhin Ermittlungsmaßnahmen im In- und Ausland stattgefunden hätten (Plenarprotokoll 20/177). Die Anfrage fragt jetzt, welche konkreten Maßnahmen das waren und welche Erkenntnisse daraus resultierten — insbesondere zu möglichen Aufenthalten von Uwe Mundlos in der Schweiz, wo laut Zschäpe eine Zeugin befragt wurde.
Offene Fragen zu Waffen, Netzwerk und Auslandsverbindungen
Zu den bis heute ungeklärten Aspekten des NSU-Komplexes zählt die Herkunft von etwa 20 Schusswaffen, die im ausgebrannten Wohnmobil des NSU in Eisenach sichergestellt wurden. Die Fraktion fragt, ob diese Waffen zwischenzeitlich erneut hinsichtlich ihrer Herkunft und einer möglichen Verwendung bei anderen Straftaten untersucht wurden. Ebenfalls ungeklärt ist, ob Bundesbehörden unaufgeklärte Straftaten mit ähnlichem Modus Operandi systematisch auf mögliche NSU-Bezüge überprüfen. Im NSU-Umfeld befanden sich nach Angaben der Fragesteller mehr als 40 V-Personen deutscher Geheimdienste und Sicherheitsbehörden — ein Aspekt, der die Aufklärung des Netzwerks bis heute politisch belastet.
Was gilt aktuell?
Der NSU-Hauptprozess am OLG München endete am 11. Juli 2018 mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe für Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes. Die vier weiteren Verurteilten — Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze — befinden sich nach Verbüßung ihrer Untersuchungshaft auf freiem Fuß. Das Urteil gegen Susann Eminger vom Juli 2026 ist das jüngste in einer Reihe von Nachfolgeverfahren; Verfahren gegen weitere mutmaßliche Unterstützer wurden teils eingestellt. Eine abschließende parlamentarische oder justizielle Aufarbeitung steht aus.
Die Antwort der Bundesregierung auf die vorliegende Anfrage steht noch aus. Bei religiös motivierten Straftaten und anderen sicherheitsrelevanten Anfragen zeigt sich regelmäßig, wie komplex die Informationslage zwischen Behörden des Bundes und der Länder ist — wie etwa bei der parlamentarischen Aufarbeitung religiös motivierter Straftaten.
Unmittelbar betroffen sind die Hinterbliebenen der zehn NSU-Mordopfer, die seit Jahren eine vollständige Aufklärung des Netzwerks fordern. Mittelbar berührt die Frage der Strafverfolgung auch die über acht noch namentlich bekannten, aber bisher nicht verurteilten mutmaßlichen Unterstützer sowie die Öffentlichkeit angesichts eines bis heute nicht vollständig geklärten Rechtsterror-Netzwerks.
Die Kleine Anfrage ist am 2. November 2026 beim Bundestag eingegangen und wurde dem Bundeskanzleramt zugeleitet. Die Bundesregierung soll grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt antworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Bundesanwaltschaft (GBA)
- Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist zuständig für die Strafverfolgung bei schweren Staatsschutzdelikten wie Terrorismus. Er führt Ermittlungsverfahren zu NSU-Unterstützungshandlungen.
- V-Person
- Vertrauensperson: Eine Person, die von einem Nachrichtendienst oder einer Polizeibehörde als informelle Quelle in einem extremistischen oder kriminellen Milieu eingesetzt wird.
- OLG Dresden / OLG München
- Oberlandesgerichte, die als erste Instanz für bestimmte Staatsschutzverfahren zuständig sind — u.a. für NSU-bezogene Strafprozesse.
Was hat Susann Eminger mit dem NSU zu tun?
Susann Eminger wurde im Juli 2026 vom OLG Dresden wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatte Beate Zschäpe mit einem Ausweis und einer Krankenversicherungskarte ausgestattet.
Warum sind NSU-Ermittlungen 2026 noch aktuell?
Das NSU-Netzwerk soll laut Fragesteller 100 bis 200 Helfer und Mitwisser umfasst haben. Viele Verfahren wurden eingestellt, und die Herkunft von etwa 20 Waffen aus dem NSU-Wohnmobil ist weiterhin ungeklärt. Neue Aussagen von Beate Zschäpe seit 2023 könnten weitere Ermittlungsansätze liefern.
Was fragt Die Linke konkret von der Bundesregierung?
Die Fraktion fragt unter anderem nach laufenden Verfahren der Bundesanwaltschaft, nach möglichen Auswirkungen des Eminger-Urteils auf eingestellte Verfahren, nach Auslandsaufenthalten des NSU-Trios — besonders in der Schweiz — sowie nach einer erneuten Untersuchung der NSU-Waffen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8881 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































