Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8142 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Einsatzgeschädigte Soldaten können wegen Altersgrenzen ihre zivile Weiterbeschäftigung verlieren
- BMVg-Evaluierung 2025 empfiehlt Gesetzesreform — bislang ohne Umsetzung
- Tiergestützte PTBS-Therapie seit 2015 in der Bundeswehr: Kosten und Reichweite unbekannt
Hintergrund
Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) verpflichtet den Bund, einsatzgeschädigten Soldaten eine zivile Anschlussbeschäftigung im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat dieses Gesetz 2025 evaluiert und dabei selbst Reformbedarf identifiziert: Die zivile Weiterverwendung soll nach Empfehlung der Evaluierung künftig unabhängig von soldatischen Altersgrenzen möglich sein. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist laut der Drucksache bis zur Einreichung der Anfrage nicht erfolgt. Daneben bestehen im öffentlichen Dienst allgemeine Inklusionsstrukturen für schwerbehinderte Beschäftigte, deren Eignung für die besonderen Bedarfe einsatzgeschädigter Soldaten offen ist.
Im Detail
Die Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes durch das Bundesministerium der Verteidigung aus dem Jahr 2025 benennt selbst, dass die zivile Weiterverwendung stärker in den Fokus gerückt und unterstützt werden sollte.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8142
Soldaten, die im Auslandseinsatz dauerhaft geschädigt werden — körperlich oder psychisch — haben nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) Anspruch auf berufliche Weiterverwendung im zivilen öffentlichen Dienst. Ob die entsprechenden Strukturen in der Praxis ausreichen, bezweifelt die AfD-Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8142 vom 23. September 2026. Die 14 Fragen an die Bundesregierung richten sich auf drei Schwerpunkte: das Altersgrenzenproblem bei der zivilen Weiterverwendung, Inklusionsdienstposten im Bundeswehrbereich sowie tiergestützte Therapie bei PTBS.
Altersgrenze als Hindernis für einsatzgeschädigte Soldaten
Ein zentrales Problem, das die Anfrage aufgreift, ist die Koppelung der zivilen Weiterverwendung an soldatische Altersgrenzen. Nach § 8 EinsatzWVG verlieren Soldaten, die ihre Altersgrenze erreicht oder überschritten haben, den Anspruch auf eine zivile Anschlussbeschäftigung — auch dann, wenn die Einsatzschädigung eindeutig festgestellt ist. Laut der Anfrage benennt die eigene Evaluierung des Bundesministeriums der Verteidigung aus dem Jahr 2025 diesen Missstand ausdrücklich und empfiehlt, die zivile Weiterverwendung künftig unabhängig von soldatischen Altersgrenzen auszugestalten. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist bis zur Einreichung der Anfrage nicht erfolgt.
Die AfD-Fraktion fragt konkret, in wie vielen Fällen eine zivile Weiterverwendung seit Inkrafttreten des EinsatzWVG genau an dieser Altersgrenze gescheitert ist, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Evaluierung gezogen hat und ob eine Reform des § 8 EinsatzWVG geplant ist. Damit stellt die Anfrage die Frage, ob die politisch erkannte Lücke bisher bewusst offen gelassen wurde.
Inklusionsdienstposten: Sonderstrukturen für einsatzgeschädigte Soldaten
Der zweite Themenkomplex betrifft die Inklusionsdienstposten im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums. Im öffentlichen Dienst gibt es allgemeine Inklusionsstrukturen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte. Die Anfrage fragt jedoch, ob darüber hinaus besondere organisatorische Modelle oder Dienstposten speziell für einsatzgeschädigte Soldaten mit dauerhaften Einschränkungen bestehen — etwa für Soldaten mit PTBS oder vergleichbaren psychischen Einsatzfolgen. Außerdem erkundigt sich die Anfrage nach möglichen Hindernissen: organisatorischen, personalwirtschaftlichen, laufbahnrechtlichen oder haushalterischen.
Hintergrund ist die Frage, ob die allgemeinen Inklusionsstrukturen den besonderen Bedarfen einsatzgeschädigter Soldaten gerecht werden oder ob spezifische Verwendungsbereiche und Dienstposten erforderlich wären. Die Bundesregierung soll darlegen, welche Tätigkeitsfelder im BMVg-Bereich typischerweise für eine zivile Weiterverwendung einsatzgeschädigter Soldaten in Betracht kommen.
PTBS-Versorgung: Tiergestützte Therapie in der Bundeswehr
Der dritte Schwerpunkt der Anfrage gilt der PTBS-Versorgung durch tiergestützte Therapie. Hunde- und pferdegestützte Interventionen gelten in der therapeutischen Fachliteratur als ergänzende Behandlungsansätze bei Traumafolgestörungen. Die Anfrage fragt, welche tiergestützten Angebote derzeit im Bundeswehrbereich bestehen, erprobt oder wissenschaftlich begleitet werden — und das seit dem Jahr 2015. Gefragt wird auch, wie viele Soldaten diese Angebote bislang in Anspruch genommen haben, welche Kosten entstanden sind und ob eine Ausweitung in die Regelversorgung geplant ist.
Diese Fragen zielen darauf ab, Transparenz über ein Versorgungsangebot herzustellen, dessen Umfang, Kosten und Wirksamkeit bislang nicht öffentlich dokumentiert sind. Die Bundesregierung soll die Zahlen nach Jahren und Standorten aufschlüsseln.
Was gilt aktuell?
Das EinsatzWVG verpflichtet den Bund zur Fürsorge gegenüber einsatzgeschädigten Soldaten, knüpft die zivile Weiterverwendung nach § 8 jedoch weiterhin an soldatische Altersgrenzen. Die BMVg-Evaluierung von 2025 empfiehlt eine Entkopplung, ohne dass eine gesetzliche Änderung bisher stattgefunden hat. Im Bereich der PTBS-Versorgung stehen neben psychotherapeutischen Standardangeboten auch tiergestützte Ansätze zur Diskussion, deren institutionelle Verankerung in der Bundeswehr unklar ist. Über die genaue Zahl einsatzgeschädigter Soldaten in ziviler Verwendung liegen keine öffentlich zugänglichen Daten vor.
Für Veteranen und aktive Soldaten mit Einsatzfolgeschäden hat die Anfrage unmittelbare Bedeutung: Sie dokumentiert eine politisch erkannte, aber bislang nicht behobene Versorgungslücke. Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, ob und wann eine Reform des EinsatzWVG konkret geplant ist.
Weiterlesen:
Betroffen sind Soldaten der Bundeswehr, die durch Auslandseinsätze dauerhaft gesundheitlich geschädigt wurden — insbesondere solche mit Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) oder körperlichen Einsatzfolgen. Darüber hinaus berührt die Anfrage zivile Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums mit Schwerbehinderung sowie die Personalplanung im gesamten Bundeswehrbereich.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8142) ist am 23. September 2026 veröffentlicht worden. Die Bundesregierung hat nun grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit zur Beantwortung. Die Antwort wird als eigene Drucksache veröffentlicht.
- EinsatzWVG
- Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz regelt Ansprüche von Soldaten auf zivile Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst nach einsatzbedingter Gesundheitsschädigung.
- PTBS
- Posttraumatische Belastungsstörung — eine psychische Erkrankung, die nach traumatisierenden Erlebnissen wie Kriegseinsätzen auftreten kann.
- Inklusionsdienstposten
- Speziell eingerichtete Stellen im öffentlichen Dienst, die auf die Fähigkeiten und Einschränkungen schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter ausgerichtet sind.
Was ist das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz?
Das EinsatzWVG regelt, wie Soldaten, die durch einen Auslandseinsatz dauerhaft gesundheitlich geschädigt wurden, zivil im öffentlichen Dienst weiterverwendet werden können.
Warum scheitert zivile Weiterverwendung an Altersgrenzen?
Nach geltendem Recht knüpft § 8 EinsatzWVG die Möglichkeit der zivilen Weiterbeschäftigung an soldatische Altersgrenzen — wer diese überschritten hat, verliert den Anspruch trotz Einsatzschädigung.
Was ist tiergestützte Therapie bei PTBS?
Dabei werden Tiere — vor allem Hunde oder Pferde — therapeutisch eingesetzt, um traumatisierten Soldaten bei der Verarbeitung psychischer Einsatzfolgen zu helfen.


































































