Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8290 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Impfungen und Vorsorge drohen ab 2027 gedeckelt zu werden
- Kinderärzte warnen: Praxen könnten Patienten mitten im Quartal abweisen
- Familien auf dem Land legen bereits heute bis zu 50 km zum Kinderarzt zurück
Hintergrund
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche ab 2027 in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung einbezogen werden — ein Budget, das pro Quartal gedeckelt ist. Bislang konnten diese Leistungen außerhalb eines solchen Deckels unbegrenzt abgerechnet werden. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert, diese Leistungen wieder aus dem gedeckelten Bereich herauszunehmen. Laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ vom 24. August 2026 warnte der NRW-Sprecher des Berufsverbandes, Dr. med. Axel Gerschlauer, vor einem drohenden Versorgungsengpass.
Im Detail
Vorsorgeleistungen und Impfungen könnten demzufolge „nicht mehr wie bisher unbegrenzt“ angeboten werden. Kinder müssten früher oder später durch die Praxen abgewiesen werden, da die Abrechenbarkeit von Vorsorge und Impfungen künftig durch den Übergang in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung gedeckelt werde.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8290, zitiert nach Dr. med. Axel Gerschlauer, Die Welt, 24. August 2026
Die pädiatrische Versorgung in Deutschland steht unter Druck — und ein Gesetz könnte die Lage ab 2027 deutlich verschlechtern. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder künftig in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung einbezogen werden. Dieses Budget ist pro Quartal gedeckelt. Ist es aufgebraucht, können Kinderarztpraxen keine weiteren Leistungen mehr über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen — mit möglicherweise gravierenden Folgen für Familien.
Die AfD-Fraktion thematisiert in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8290 vom 30. September 2026 diese drohende Entwicklung und stellt der Bundesregierung elf Fragen zur Versorgungslage, zu regionalen Daten und zu geplanten Gegenmaßnahmen. Ausgangspunkt ist ein Interview in der Tageszeitung „Die Welt“ vom 24. August 2026, in dem Dr. med. Axel Gerschlauer, Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Nordrhein-Westfalen, vor Engpässen warnte.
GKV-Sparpaket und pädiatrische Versorgung: Was droht?
Kern des Problems ist der geplante Übergang von Impfungen und U-Untersuchungen in die gedeckelte Gesamtvergütung. Bislang konnten Kinderärzte diese Leistungen unbegrenzt abrechnen. Nach dem GKV-Sparpaket sollen sie künftig in einem gemeinsamen Budget mit anderen Leistungen konkurrieren. Laut der Vorbemerkung der Anfragenden droht damit ein sogenanntes „End of payday“ mitten im Quartal — ein Punkt, ab dem Praxen keine weiteren Patienten mehr abrechnen können. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert, die Leistungen wieder aus dem gedeckelten Bereich herauszunehmen.
Was gilt aktuell?
Derzeit werden Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung abgerechnet — das heißt, ohne Budget-Obergrenze. Kinderarztpraxen können diese Leistungen unbegrenzt erbringen und gegenüber den Krankenkassen geltend machen. Diese Regelung soll laut Anfrage ab 2027 enden.
Versorgungslage auf dem Land bereits heute angespannt
Die Anfrage greift auch die bereits bestehenden Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen auf. Laut Medienberichten, auf die die Drucksache verweist, legen Familien in der Eifel und vergleichbaren Regionen teils 30 bis 50 Kilometer einfache Fahrstrecke zurück, um einen Kinderarzt zu erreichen — Fahrtzeiten von 40 bis 60 Minuten inklusive. Die Anfrage fragt die Bundesregierung, welche durchschnittlichen und maximalen Entfernungen aktuell in den einzelnen Bundesländern anfallen und welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht. Ähnliche strukturelle Lücken zeigen sich auch in anderen Infrastrukturbereichen, etwa bei der Ostbahn Berlin–Polen, für die zwischen 2024 und 2026 keine Bundesmittel geflossen sind.
Elf Fragen an die Bundesregierung
Die Anfrage umfasst ein breites Spektrum an Informationswünschen: Die Fragesteller fragen nach der aktuellen Zahl der Kinder- und Jugendarztpraxen in den einzelnen Bundesländern, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, sowie nach der Entwicklung in den vergangenen fünf Jahren. Sie fragen außerdem, in wie vielen Landkreisen die Versorgungsdichte unter dem bundesweiten Durchschnitt oder der Soll-Versorgungsquote der Bedarfsplanung liegt. Weitere Fragen betreffen Praxisschließungen ohne Nachfolge zwischen 2023 und 2026, den Nachwuchsmangel in der Pädiatrie sowie mögliche Mehrkosten für Eltern, wenn Impfungen und U-Untersuchungen nicht mehr vollständig über die GKV abgerechnet werden können. Schließlich fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder und die Landesregierungen vor Verabschiedung des Sparpakets zu den Folgen für die Kinderversorgung angehört hat.
Die Sorge vor einer Verschärfung der Zweiklassenmedizin steht dabei im Mittelpunkt: Wenn GKV-Patienten ab einem bestimmten Punkt im Quartal abgewiesen werden, könnten de facto nur noch Privatversicherte uneingeschränkt Zugang zu Impfungen und Vorsorge erhalten. Das berührt grundlegende Fragen der Gesundheitsgerechtigkeit — ähnlich wie beim Cannabisgesetz, bei dem ebenfalls Zugangsungleichheiten im GKV-System eine Rolle spielen.
Eine Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage steht noch aus. Die Drucksache wurde am 30. September 2026 eingereicht und trägt die Nummer 21/8290.
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Betroffen sind in erster Linie Familien mit gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen — insbesondere in ländlichen Regionen, wo die Versorgungsdichte mit Kinderärzten bereits heute angespannt ist. Nach Medienberichten, auf die die Anfrage verweist, legen Familien in der Eifel und anderen ländlichen Gebieten teils 30 bis 50 Kilometer einfache Fahrstrecken zurück, um eine Kinderarztpraxis zu erreichen. Zusätzlich sind Praxisinhaber betroffen, die wirtschaftliche Einbußen durch die Abrechnungsdeckelung befürchten und Schwierigkeiten bei der Praxisnachfolge haben.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8290) ist am 30. September 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich 14 Tage Zeit zur Beantwortung. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung
- Ein gedeckeltes Budget, das Krankenkassen den Kassenärztlichen Vereinigungen für ambulante Arztleistungen zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Krankheitsspektrum der Versicherten. Ist das Budget verbraucht, können weitere Leistungen im Quartal nicht mehr abgerechnet werden.
- U-Untersuchungen
- Gesetzlich vorgesehene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr (U1 bis U9), die auf Entwicklung, Wachstum und Gesundheit prüfen.
- Bedarfsplanung
- Instrument der kassenärztlichen Selbstverwaltung, das festlegt, wie viele Ärzte einer Fachrichtung in einer Region zugelassen werden dürfen, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen.
Was ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?
Das Gesetz, umgangssprachlich GKV-Sparpaket genannt, sieht unter anderem vor, dass Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden — einem gedeckelten Budget, das Kinderarztpraxen pro Quartal zur Verfügung steht.
Was bedeutet morbiditätsbedingte Gesamtvergütung für Eltern?
Ist das Budget einer Praxis ausgeschöpft, können weitere Leistungen wie Impfungen oder U-Untersuchungen in diesem Quartal nicht mehr über die GKV abgerechnet werden — Eltern müssten die Kosten dann selbst tragen oder auf einen späteren Termin warten.
Wann soll die Änderung in Kraft treten?
Laut der Kleinen Anfrage ist die Überführung von Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen in die gedeckelte Gesamtvergütung ab dem Jahr 2027 geplant.


































































