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- 40 Mio. Euro Investivmittel für Drohnenabwehr im Haushalt 2027 geplant
- Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei soll von 150 auf 300 Kräfte wachsen
- Standorte und Technik bleiben aus Geheimhaltungsgründen unveröffentlicht
Hintergrund
Am 4. August 2026 wurde am Flughafen Leipzig/Halle eine Drohne mit befestigtem Sprengsatz gefunden, der laut Ermittlungen wegen eines technischen Defekts nicht explodierte. Der Generalbundesanwalt übernahm die Ermittlungen wegen des Verdachts der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Die Sicherheitsbehörden gehen von einem staatlichen Akteur aus. Das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) von Bund und Ländern nahm bereits am 17. Dezember 2025 seinen Betrieb auf. Die EU-Kommission legte 2026 einen Aktionsplan zur Drohnen- und Drohnenabwehrsicherheit vor (KOM(2026)81 final).
- 40 Mio. Euro — Zusätzliche Investivmittel im BMI-Haushaltsentwurf 2027 für Drohnenabwehr
- 300 Kräfte — Angestrebte Sollstärke der Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei (aktuell 150)
- > 15 Mio. Euro — Fördervolumen für das Forschungsprojekt ZANDER-F der Cyberagentur (2026–2031)
- > 10 Mio. Euro — Investitionen in das Technologiezentrum Drohnensicherheit (BMI/DLR, laufend)
- 3 Mio. Euro — Budget des Reallabors „Drohnenabwehr an Verkehrsflughäfen“ des Bundesverkehrsministeriums (2024–2026)
Im Detail
Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Angaben enthalten, deren Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein könnten.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8140
Ein Sprengsatz an einer Drohne, der nur durch einen technischen Defekt nicht explodierte: Der Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle vom 4. August 2026 hat die Debatte über Drohnenabwehr in Deutschland grundlegend verändert. Der Generalbundesanwalt übernahm die Ermittlungen, die Sicherheitsbehörden gehen von einem staatlichen Akteur aus. Die Bundesregierung hat nun auf 23 parlamentarische Fragen der Fraktion Die Linke geantwortet — und dabei gleichzeitig offengelegt, wie viel sie zu diesem Thema bewusst nicht öffentlich macht.
Drohnenabwehr: Was die Bundesregierung offenbart
Laut BT-Drs. 21/8140 vom 22. September 2026 sind im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 40 Mio. Euro zusätzliche Investivmittel für Drohnenabwehr vorgesehen. Die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei soll perspektivisch auf 300 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte aufwachsen — derzeit sind es 150 Kräfte an vier Standorten. Diese Einheit ist bei der Bundespolizeidirektion 11 in Berlin angebunden, unter deren Dach auch die Spezialkräfte der Bundespolizei zusammengefasst sind.
Das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ), das seit dem 17. Dezember 2025 besteht, befindet sich laut Antwort im operativen Wirkbetrieb. Eingebunden sind neben den Polizeien der Länder das BKA, die Bundespolizei, der BND, das Bundesministerium der Verteidigung, der Militärische Abschirmdienst BAMAD, der Verfassungsschutz BfV sowie die IT-Sicherheitsbehörde ZITiS. Art und Umfang der Beteiligung unterscheiden sich je nach Zuständigkeit der Partner.
Forschungsförderung: Über 50 Mio. Euro in laufenden Projekten
Die Bundesregierung fördert derzeit mehrere Forschungsvorhaben zur Drohnenerkennung und -abwehr. Das Projekt ZANDER-F der Cyberagentur läuft von 2026 bis 2031 mit einem Volumen von über 15 Mio. Euro. Das Technologiezentrum Drohnensicherheit (BMI/DLR) umfasst laufende Investitionen von über 10 Mio. Euro. Das Forschungsprojekt SicherNetz (BMFTR) ist mit 15 Mio. Euro für den Zeitraum 2026 bis 2029 ausgestattet. Hinzu kommen kleinere Projekte wie das Reallabor „Drohnenabwehr an Verkehrsflughäfen“ (3 Mio. Euro, 2024–2026) und mehrere mFUND-geförderte Vorhaben des Bundesverkehrsministeriums. Seit August 2026 betreibt das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Cochstedt ein Technologiezentrum zur Erprobung unter realen Bedingungen.
Was gilt aktuell?
Seit dem 1. Juli 2026 stehen Sicherheitsbehörden erweiterte vergaberechtliche Möglichkeiten bei der Beschaffung von Drohnenabwehrtechnik zur Verfügung. Die Registrierungspflicht für Drohnen beginnt in Deutschland derzeit bei einem Gewicht von 250 Gramm — eine EU-weite Absenkung auf 100 Gramm ist im Gespräch, aber noch nicht beschlossen. Private Betreiber kritischer Infrastruktur wie Seehäfen oder Energieversorger sind zwar verpflichtet, Drohnen zu detektieren, dürfen sie aber nicht selbst abwehren. Eine Gesetzesregelung für das private Sicherheitsgewerbe (Sicherheitsgewerbegesetz) wurde mangels Haushaltsmitteln vorerst zurückgestellt.
Drohnenabwehr: Grenzen der parlamentarischen Kontrolle
Der weitaus größte Teil der konkreten Fragen — nach Standorten stationärer Detektionssysteme, nach Herstellern und Stückzahlen der eingesetzten Technik, nach Einsatzbereitschaften und Leistungsparametern — bleibt unbeantwortet. Die Bundesregierung erklärt, das Staatswohl überwiege in diesem Fall das parlamentarische Informationsrecht. Selbst eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung in der Geheimschutzstelle des Bundestages lehnt die Regierung ab, da dies der Brisanz der Informationen nicht ausreichend Rechnung trage. Lediglich die Anzahl der Drohnensichtungen in der Nähe von Flughäfen seit 2019 wird als VS-Nur-für-den-Dienstgebrauch eingestuft und separat übermittelt — eine bundesweite Statistik zu erfolgreichen Abwehreinsätzen liegt nach Angaben der Regierung nicht vor. Das zeigt: Die Drohnenabwehr ist ein Bereich, in dem parlamentarische Kontrolle an institutionelle Grenzen stößt — auch wenn der Anlass für die Investitionen in Sicherheitstechnik öffentlich sichtbar ist.
Auf EU-Ebene hat die Kommission mit dem Aktionsplan KOM(2026)81 final einen Rahmen für gemeinsame Drohnenabwehr, Industriebestandsaufnahmen und gemeinsame Beschaffung vorgelegt. Deutschland beteiligt sich laut Antwort grundsätzlich an europäischer Zusammenarbeit, macht eine Teilnahme an gemeinsamen Beschaffungen aber von fallbezogenen Prüfungen abhängig. Eine generelle Verpflichtung besteht nicht.
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Betroffen sind zunächst Passagiere und Beschäftigte an deutschen Verkehrsflughäfen sowie Betreiber und Mitarbeitende von Häfen, Energie- und Wasserversorgungsinfrastruktur. Mittelbar sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen, da Drohnenangriffe auf kritische Infrastruktur die öffentliche Versorgung gefährden können.
Die Bundesregierung verweigert bei einem erheblichen Teil der Fragen konkrete Angaben — insbesondere zu Standorten, Systemtypen, Herstellern, Stückzahlen und Einsatzbereitschaften der Sicherheitsbehörden. Als Begründung dient durchgehend das Staatswohl. Einzelne Antworten (z. B. zu Forschungsvorhaben und Haushaltsmitteln) erfolgen hingegen vollständig.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Drohnenabwehr: 23 Fragen zur Sicherheit deutscher Flughäfen →
- GDAZ
- Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern, seit Dezember 2025 bei der Bundespolizeidirektion 11 in Berlin. Bündelt Lageinformationen und Fachexpertise zu Drohnenvorfällen.
- Counter-UAS
- Counter-Unmanned Aircraft Systems — Sammelbezeichnung für Systeme und Maßnahmen zur Detektion, Identifikation und Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen).
- VS-Nur für den Dienstgebrauch
- Niedrigste Geheimhaltungsstufe für Verschlusssachen in Deutschland. Informationen mit dieser Einstufung dürfen nicht öffentlich bekannt gegeben werden.
Was ist das GDAZ?
Das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) ist seit Dezember 2025 bei der Bundespolizeidirektion 11 in Berlin angesiedelt und bündelt Bund und Länder. Es ist im operativen Wirkbetrieb und umfasst BKA, BPOL, BND, BMVg, BAMAD, BfV und ZITiS.
Wie viel Geld plant der Bund für Drohnenabwehr ein?
Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 40 Mio. Euro zusätzliche Investivmittel für Drohnenabwehr vorgesehen.
Warum beantwortet die Bundesregierung viele Fragen nicht?
Die Regierung beruft sich auf das Staatswohl: Angaben zu Technik, Standorten und Kapazitäten könnten Rückschlüsse auf Sicherheitslücken erlauben und laufende Beschaffungsverfahren gefährden.


































































