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- Nur 4 von 82 Cannabis-Forschungsanträgen genehmigt
- Medizinalcannabis deckt 24–30 % des nicht-medizinischen Bedarfs
- Koalition plant keine kommerziellen Cannabis-Modellprojekte
Hintergrund
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) trat am 1. April 2024 in Kraft und entkriminalisierte Besitz und privaten Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene. Seit dem 1. Juli 2024 können nichtkommerzielle Anbauvereinigungen eine Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau beantragen. Parallel sieht § 2 Absatz 4 KCanG wissenschaftliche Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe vor. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte bereits Ende 2025 per Kleiner Anfrage (BT-Drs. 21/2862) nach dem Umsetzungsstand gefragt; die aktuelle Anfrage (BT-Drs. 21/7856) knüpft daran an und fragt nach dem Stand im September 2026. Das Forschungsprojekt EKOCAN zur Evaluation des KCanG hat am 1. April 2026 seinen zweiten Zwischenbericht vorgelegt.
- 82 Forschungsvorhaben — Gesamtzahl der seit April 2024 bei der BLE eingegangenen Anträge nach § 2 Abs. 4 KCanG (9 in 2024, 60 in 2025, 13 in 2026).
- 4 genehmigt — Lediglich vier Forschungsvorhaben haben bisher eine Erlaubnis erhalten; Standorte und beteiligte Einrichtungen werden aus Datenschutzgründen nicht genannt.
- 29 abgelehnt (53 Anträge) — Darunter 20 Vorhaben mit 44 Anträgen, weil sie als unzulässige Modellprojekte eingestuft wurden.
- 22 Widersprüche — Gegen ablehnende Bescheide zu 14 Forschungsvorhaben; Klagen wurden bislang nicht erhoben.
- 24–30 % — Anteil von Medizinalcannabis am geschätzten Gesamtbedarf für nicht-medizinischen Konsum laut EKOCAN-Zwischenbericht.
Im Detail
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht eine Umsetzung regionaler Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten nicht vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8143, Antwort zu Frage 30
Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes zeigt sich, wie schleppend der Aufbau legaler Cannabis-Strukturen in Deutschland vorangeht. Von insgesamt 82 Forschungsvorhaben, die seit April 2024 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nach § 2 Absatz 4 KCanG beantragt wurden, haben lediglich vier eine Genehmigung erhalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 22. September 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (BT-Drs. 21/8143).
Forschungsvorhaben: Wenige genehmigt, viele abgelehnt
Die Antragszahlen stiegen zunächst stark an: Während 2024 nur neun Anträge eingingen, waren es 2025 bereits 60, gefolgt von 13 weiteren im Jahr 2026. Dennoch blieb die Genehmigungsquote minimal. 29 Vorhaben mit insgesamt 53 Anträgen wurden abgelehnt — davon 20 Vorhaben mit 44 Anträgen, weil die BLE sie als Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe einstufte, für die das KCanG keine ausreichende gesetzliche Grundlage bietet. Weitere 13 Vorhaben wurden von den Antragstellenden selbst zurückgezogen. Gegen ablehnende Bescheide sind 22 Widersprüche zu 14 Forschungsvorhaben eingegangen; Klagen wurden bislang nicht erhoben.
Die vier genehmigten Vorhaben konzentrieren sich nach Angaben der Bundesregierung auf den Anbau von Nutzhanf sowie bestimmter Cannabisarten, darunter Untersuchungen zu Wachstumsparametern und klimaneutralen Anbaumethoden. Konkrete Orte, beteiligte Institutionen oder Starttermine nennt die Bundesregierung nicht — mit Verweis auf den Datenschutz.
Cannabisgesetz: Was gilt aktuell?
Das KCanG erlaubt Erwachsenen seit dem 1. April 2024 den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit sowie den privaten Eigenanbau. Seit dem 1. Juli 2024 können nichtkommerzielle Anbauvereinigungen bei den zuständigen Länderbehörden eine Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau beantragen. Einen regulierten kommerziellen Verkauf — also eine zweite Säule mit Fachgeschäften oder kontrollierten Abgabestellen — sieht das Gesetz bislang nicht vor. Der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD schließt solche regionalen Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten ausdrücklich aus.
Anbauvereinigungen: Bund ohne eigene Datenlage
Bei Cannabis-Anbauvereinigungen ist die Informationslage der Bundesregierung noch dünner. Da die Genehmigungshoheit bei den Ländern liegt (§ 33 KCanG), hat der Bund nach eigenen Angaben keine eigenen aktuellen Erkenntnisse über Zahl und regionale Verteilung der erteilten Erlaubnisse. Die Bundesregierung verweist auf Zahlen der „Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen“, betont aber, diese nicht zu überprüfen. Auch auf Fragen zu Vollzugsproblemen, unterschiedlichen Anforderungen in den Ländern oder bürokratischen Hürden antwortet die Regierung überwiegend mit dem Verweis auf Länderzuständigkeit. Bekannt ist immerhin, dass die Länder in der Arbeitsgruppe Konsumcannabisgesetz Herausforderungen bei der behördlichen Überwachung von Anbauvereinigungen und bei der Cannabisprobenuntersuchung gemeldet haben.
Medizinalcannabis als Ersatzbezugsweg
Ein zentrales Problem, das die Anfrage thematisiert, ist der Zusammenhang zwischen fehlenden legalen Freizeitbezugswegen und dem boomenden Medizinalcannabismarkt. Laut dem zweiten EKOCAN-Zwischenbericht deckt Medizinalcannabis mittlerweile 24 bis 30 Prozent des geschätzten Gesamtbedarfs an Cannabis zu nicht-medizinischen Konsumzwecken. Telemedizin-Plattformen, häufig mit Sitz im europäischen Ausland, ermöglichen laut Bundesregierung die Beschaffung von Cannabisblüten über Privatrezepte per Fragebogen — ohne persönlichen Arztkontakt, zu niedrigen Preisen und mit höheren THC-Gehalten als beim illegalen Straßenkauf. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vorgelegt, der telemedizinische Verschreibungen und den Versand von Cannabisblüten stärker einschränken soll. Dieser Entwurf befindet sich derzeit in parlamentarischer Beratung. Parallel soll per GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz Cannabis-Fertigarzneimitteln künftig Vorrang vor Cannabisblüten eingeräumt werden.
Evaluation läuft — Konsequenzen offen
Das Bundesministerium für Gesundheit prüft nach eigenen Angaben die vorliegenden EKOCAN-Zwischenberichte auf erforderliche Gesetzesänderungen. Konkrete Vorhaben oder Zeitpläne nennt die Bundesregierung nicht. Ob und wann Änderungen am KCanG — etwa zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Anbauvereinigungen oder zur Ermöglichung weiterer Forschungsmodelle — noch in der laufenden Wahlperiode kommen, bleibt offen. Vergleichbare Fragen zu Förderprogrammen ohne ausreichende Erfolgskontrolle zeigen sich auch in anderen Politikfeldern, wie etwa bei der Games-Förderung mit 238 Mio. Euro.
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Betroffen sind potenzielle Mitglieder von Cannabis-Anbauvereinigungen in ganz Deutschland sowie Forschungseinrichtungen und Kommunen, die wissenschaftliche Modellprojekte angestrebt haben. Darüber hinaus berührt das Thema Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten, die auf legale Bezugsquellen angewiesen sind, sowie Patientinnen und Patienten, die medizinisches Cannabis nutzen oder nutzen wollen.
Die Bundesregierung verweist bei mehreren Fragen zur Umsetzungspraxis der Länder auf deren Zuständigkeit gemäß § 33 KCanG und gibt an, keine eigenen Erkenntnisse zu haben. Bei Fragen zu geplanten Gesetzesänderungen (Fragen 9–11 sowie 20–25) verweist sie auf eine laufende Prüfung, ohne konkrete Vorhaben oder Zeitpläne zu nennen. Bei Fragen zu Einzelheiten genehmigter Vorhaben verweigert die Regierung Angaben mit Verweis auf den Datenschutz.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Cannabisgesetz: Kein Modellprojekt genehmigt, 65 Anträge offen →
- KCanG
- Konsumcannabisgesetz — das seit dem 1. April 2024 geltende Gesetz, das Besitz, Konsum und privaten Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
- Anbauvereinigung
- Nichtkommerzieller Zusammenschluss von Erwachsenen, der auf Grundlage des KCanG eine behördliche Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und zur Weitergabe von Cannabis an Mitglieder beantragen kann.
- EKOCAN
- Forschungsprojekt zur wissenschaftlichen Evaluation des Konsumcannabisgesetzes; der zweite Zwischenbericht erschien am 1. April 2026.
Wie viele Cannabis-Anbauvereinigungen gibt es in Deutschland?
Laut Bundesregierung liegen ihr keine eigenen aktuellen Zahlen vor, da die Genehmigung Ländersache ist. Die 'Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen' veröffentlicht Schätzungen, die von der Bundesregierung aber nicht geprüft werden.
Warum wurden so viele Forschungsanträge abgelehnt?
20 Vorhaben mit 44 Anträgen wurden abgelehnt, weil sie als Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe eingestuft wurden, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt. Weitere neun Ablehnungen betrafen Vorhaben ohne Konsumcannabis oder mit gewerblichem Schwerpunkt.
Plant die Bundesregierung neue Cannabis-Regeln?
Das Bundesministerium für Gesundheit prüft die Zwischenberichte der EKOCAN-Evaluation auf mögliche Gesetzesänderungen. Kommerzielle Modellprojekte sind laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD jedoch nicht vorgesehen.


































































