Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8318 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 137.000 Euro für Visagisten-Leistungen sorgten in der 20. Legislaturperiode für Aufsehen
- Sechs Fragen zu Kosten und Verträgen für Frisöre, Fotografen und Visagisten ab August 2025
- Anfrage fordert Aufschlüsselung nach Bundesbehörde, Funktion und Haushaltsstelle
Hintergrund
In der 20. Legislaturperiode wurden Ausgaben für Frisöre, Visagisten und Fotografen im Dienst von Bundesministerinnen und -ministern öffentlich diskutiert. Besondere Aufmerksamkeit erregten dabei Kosten von bis zu 137.000 Euro für Visagistenleistungen, die der damaligen Außenministerin Annalena Baerbock zugerechnet wurden. Die vorliegende Anfrage knüpft an die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/1311 an und erweitert die Fragestellung auf den Zeitraum ab dem 5. August 2025, also die laufende Legislaturperiode.
Im Detail
„Besonders für Aufmerksamkeit sorgte dabei Annalena Baerbock, die in einem Jahr bis zu 137.000 Euro für Visagistendienstleistungen investierte und sich öffentlich damit verteidigte, dass man sonst aussehe ‚wie ein Totengräber'.“
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8318
Wie viel Geld gibt die aktuelle Bundesregierung für Fotografen, Visagisten, Frisöre und ähnliche Dienstleister aus? Diese Frage stellt die AfD-Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8318 vom 2. Oktober 2026. Der Betrachtungszeitraum beginnt am 5. August 2025 — dem Beginn der laufenden Legislaturperiode. Anlass ist die öffentliche Debatte um entsprechende Ausgaben in der vorherigen Wahlperiode.
137.000 Euro für Visagisten als Ausgangspunkt
Die Vorbemerkung der Anfrage verweist auf Ausgaben aus der 20. Legislaturperiode. Laut Darstellung der Fragesteller wurden damals teils hohe Summen aus dem Bundeshaushalt für Frisöre, Visagisten und Fotografen im Auftrag von Bundesministerinnen und -ministern aufgewendet. Besonders hervorgehoben wird ein Betrag von bis zu 137.000 Euro für Visagistenleistungen, der im Zusammenhang mit der damaligen Außenministerin Annalena Baerbock genannt wird. Diese Angaben sind die Position der Fragesteller und stehen als solche in der Vorbemerkung der Drucksache; die Bundesregierung hat sich dazu im vorliegenden Dokument noch nicht geäußert. Die aktuelle Anfrage baut auf der Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/1311 auf, in der bereits ähnliche Ausgaben der Vorgängerregierung erfasst wurden.
Sechs Fragen zu Verträgen, Kosten und Reisekostenerstattungen
Die Anfrage umfasst sechs detaillierte Einzelfragen. Zunächst will die Fraktion wissen, in welchen Bundesbehörden Fotografen seit dem 5. August 2025 tätig sind oder waren — unterschieden nach Anstellungsverhältnis und sonstiger vertraglicher Basis. Dabei sollen Vertragszeiträume sowie die Namen oder Funktionen der in Anspruch nehmenden Personen einzeln aufgelistet werden, also etwa Bundesminister, Parlamentarische Staatssekretäre oder Beauftragte.
Die zweite und dritte Frage richten sich auf die konkreten Kosten dieser Fotografentätigkeiten, einschließlich Reisekosten, Reiseziele und Reisedauer. Gefragt wird nach der Aufschlüsselung nach Bundesbehörde und Haushaltsstelle. Die Fragen vier bis sechs wiederholen dieses Raster für den Bereich körpernaher Dienstleistungen: Visagisten, Kosmetiker, Frisöre und Masseure. Auch hier wird eine Auflistung nach Vertragsart, Funktionsbezeichnung, Kosten und Haushaltstiteln verlangt.
Bundeshaushalt und Transparenz bei Behördenausgaben
Der Kern der parlamentarischen Kontrolle in dieser Anfrage betrifft die Frage, welche Ausgaben aus dem Bundeshaushalt für die persönliche Außendarstellung von Amtsträgern aufgewendet werden. Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist relevant, ob und in welchem Umfang solche Leistungen staatlich finanziert werden. Das parlamentarische Fragerecht dient hier der Herstellung öffentlicher Transparenz über Haushaltsausgaben, die ansonsten in Einzeltiteln kaum sichtbar sind.
Die Anfrage greift ein Thema auf, das bereits in der vorangegangenen Wahlperiode für öffentliche Diskussionen gesorgt hatte. Damals wurden Ausgaben für Visagisten- und Friseurleistungen durch Medienberichte bekannt und von der Opposition kritisiert. Mit der neuen Anfrage soll nun geprüft werden, ob und in welchem Ausmaß die aktuelle Bundesregierung vergleichbare Ausgaben tätigt. Die Bundesregierung muss auf die Fragen nach § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt antworten.
Ähnliche Fragen nach der Verwendung öffentlicher Mittel für Repräsentationszwecke stellt sich auch im Zusammenhang mit anderen Bundesgebäuden und -projekten. So kostet etwa die Sanierung von Schloss Bellevue über 1 Milliarde Euro — ein weiteres Beispiel für öffentliche Diskussionen über staatliche Ausgaben im Repräsentationsbereich.
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Betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die über den Bundeshaushalt solche Dienstleistungen mitfinanzieren, sowie alle Bundesministerinnen und -minister, Staatssekretäre und sonstigen Funktionsträger in Bundesbehörden, die entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen. Indirekt betroffen sind auch die beauftragten Dienstleister, deren Vertragsbeziehungen öffentlich werden könnten.
Die Kleine Anfrage ist am 2. Oktober 2026 im Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage nun zur Beantwortung erhalten; nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Die Antwort wird dann als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Kleine Anfrage
- Ein parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Abgeordnete die Bundesregierung schriftlich zu konkreten Sachverhalten befragen können. Die Regierung ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu antworten.
- Haushaltsstelle
- Eine konkrete Position im Bundeshaushalt, der eine Ausgabe zugeordnet wird. Die Nennung der Haushaltsstelle ermöglicht die genaue Nachverfolgung, aus welchem Etat eine Ausgabe finanziert wurde.
- Körpernahe Dienstleistungen
- Dienstleistungen, die am Körper einer Person erbracht werden, etwa Friseur-, Kosmetik-, Massageoder Visagistenleistungen.
Was genau fragt die AfD in dieser Anfrage?
Die Fraktion fragt nach Namen und Funktionen der Auftragnehmer, Vertragsarten, Gesamtkosten, Haushaltsstellen sowie Reisekostenerstattungen für Fotografen, Visagisten, Frisöre und ähnliche Dienstleister in Bundesbehörden seit dem 5. August 2025.
Warum bezieht sich die Anfrage auf den 5. August 2025?
Der 5. August 2025 markiert nach Angaben in der Drucksache den Beginn des relevanten Betrachtungszeitraums der aktuellen Bundesregierung; die Anfrage knüpft an eine frühere Anfrage zur 20. Legislaturperiode an.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Für Kleine Anfragen sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.





































































