- USA haben IStGH am 9. Oktober 2026 als Organisation sanktioniert
- Mehr als ein Dutzend IStGH-Angehörige stehen bereits unter US-Sanktionen
- Linke fordert EU-Schutzverordnung und Finanzmittel für Gerichtsbetrieb
Hintergrund
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag ist seit 2002 auf Grundlage des Römischen Statuts tätig und verfolgt Einzelpersonen wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die USA, Russland und China sind dem Statut nicht beigetreten. Nachdem der IStGH 2023 einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und 2024 Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant erließ, verstärkte die US-Regierung unter Präsident Trump ihre Gegenmaßnahmen erheblich. Bereits 2025 wurden der damalige Chefankläger Karim Khan und weitere IStGH-Mitarbeitende sanktioniert; am 9. Oktober 2026 belegte die USA den IStGH als gesamte Organisation mit Sanktionen.
- 9. Oktober 2026 — Die USA belegen den IStGH als Organisation mit umfassenden Sanktionen; alle US-Vermögenswerte des Gerichts werden gesperrt.
- Mehr als ein Dutzend — So viele amtierende und ehemalige IStGH-Angehörige stehen aktuell unter US-Sanktionen.
- 7. April 2027 — Bis zu diesem Datum gelten US-Generallizenzen für bestimmte laufende Transaktionen mit dem IStGH.
- 15 Jahre Freiheitsstrafe — Zu dieser Strafe verurteilte ein Moskauer Gericht in Abwesenheit den früheren IStGH-Chefankläger Karim Khan.
- 6 Staaten — Burkina Faso, Mali, Niger, Tschad, Venezuela und Naoero haben Austrittserklärungen vom Römischen Statut abgegeben.
Im Detail
„Verbrechen gegen das Völkerrecht werden von Menschen und nicht von abstrakten Wesen begangen, und nur durch Bestrafung jener Einzelpersonen, die solche Verbrechen begehen, kann den Bestimmungen des Völkerrechts Geltung verschafft werden.“
— Internationaler Militärgerichtshof Nürnberg, Urteil vom 30. September/1. Oktober 1946, zitiert in BT-Drs. 21/8929
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) steht seit dem Jahr 2025 unter massivem Druck der US-Regierung unter Präsident Donald Trump. Am 9. Oktober 2026 belegte Washington den IStGH als gesamte Organisation mit Sanktionen: Sämtliche Vermögenswerte unter US-Jurisdiktion sind gesperrt, der Zahlungsverkehr mit US-Finanzinstitutionen soll unterbunden werden. Generallizenzen des US-Finanzministeriums erlauben bestimmte laufende Transaktionen zunächst bis zum 7. April 2027. Die Fraktion Die Linke hat am 3. November 2026 mit BT-Drs. 21/8929 einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung zu neun konkreten Maßnahmen auffordert.
Internationaler Strafgerichtshof: Ziel einer systematischen US-Kampagne
Das US-Außenministerium bezeichnet die Sanktionsmaßnahmen selbst als Kampagne mit dem erklärten Ziel, den IStGH zu zerschlagen. Auslöser waren die Ermittlungen und Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant. Bereits 2025 hatte die USA den damaligen Chefankläger Karim Khan sowie weitere IStGH-Mitarbeitende sanktioniert. Am 18. August 2026 folgten IStGH-Präsidentin Richterin Tomoko Akane und der leitende Prozessanwalt Abdoulaye Seye. Aktuell stehen mehr als ein Dutzend amtierende und ehemalige Angehörige des Gerichts unter US-Sanktionen. Russland verurteilte Chefankläger Khan vor einem Moskauer Gericht in Abwesenheit zu 15 Jahren Freiheitsstrafe; acht Richterinnen und Richter des IStGH wurden ebenfalls zu langen Haftstrafen verurteilt.
Was gilt aktuell?
Die EU-Blocking-Verordnung (EG Nr. 2271/96) schützt europäische Akteure grundsätzlich vor der Befolgung extraterritorialer US-Sanktionen. Sie wurde zuletzt 2018 aktualisiert, als die USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran austraten. Spanien, Belgien und Slowenien fordern bereits seit 2025 eine Erweiterung um die IStGH-Sanktionen. Die Bundesregierung hat sich nach Angaben der antragstellenden Fraktion einer Stellungnahme zu dieser Initiative verweigert, wie aus dem Plenarprotokoll 21/79 vom 20. Mai 2026 hervorgeht. Außenminister Johann Wadephul erklärte zwar im September 2026 am Rande der UN-Generalversammlung, dem US-Druck auf einen Austritt aus dem Römischen Statut nicht nachzugeben, nannte aber keine konkreten Schutzmaßnahmen.
Neun Forderungen zum Schutz des Internationalen Strafgerichtshofs
Der Linke-Antrag enthält ein umfassendes Maßnahmenpaket. Die Bundesregierung soll die US-Kampagne öffentlich verurteilen und sich auf bilateraler sowie multilateraler Ebene gegen den Druck auf NATO-Partner wenden. Konkret gefordert wird der Beitritt zur Blocking-Verordnungsinitiative Spaniens, Sloweniens und Belgiens. Für die Funktionsfähigkeit des Gerichts sollen Mittel für den Contingency Fund bereitgestellt, die Entsendung deutscher Expertinnen und Experten in Anklagebehörde und Kanzlei ausgebaut sowie Vorkehrungen für den Betrieb nach Ablauf der US-Generallizenzen getroffen werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion verbindliche Anwendungshinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank für deutsche Banken und Zahlungsdienstleister.
Ein politisch besonders heikler Punkt ist die Forderung nach Transparenz über das NATO-Treffen Mitte Juli 2026, bei dem US-Vertreterinnen und -Vertreter die Partnerstaaten zum Austritt aus dem Römischen Statut aufgefordert haben sollen. Die Bundesregierung soll offenlegen, ob und wie sie dem widersprochen hat. Schließlich verlangt der Antrag ein klares Bekenntnis, die Haftbefehle des IStGH durchzusetzen — eine direkte Reaktion auf frühere Äußerungen führender Unionspolitiker, die eine Vollstreckung des Netanjahu-Haftbefehls als undenkbar bezeichneten.
Historische Verantwortung als Argument
Die Fraktion Die Linke begründet den Internationalen Strafgerichtshof als unmittelbare Konsequenz aus den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, an deren Anfang das Prinzip der individuellen Verantwortlichkeit für Völkerrechtsverbrechen stand. Aus dieser Geschichte leite sich für Deutschland eine besondere Schutzverantwortung ab. Der Antrag ist unterzeichnet von Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und der Fraktion Die Linke.
Unmittelbar betroffen sind mehr als ein Dutzend amtierende und ehemalige IStGH-Angehörige, denen Vermögenswerte gesperrt sind und der Zugang zum US-Finanzsystem verwehrt wird. Mittelbar betroffen sind europäische und deutsche Banken, Unternehmen sowie Nichtregierungsorganisationen, die mit dem Gerichtshof oder sanktionierten Personen zusammenarbeiten. Der Antrag betont zudem die Auswirkungen auf die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern weltweit und auf Opfer von Völkerrechtsverbrechen, die auf Gerechtigkeit angewiesen sind.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8929) vom 3. November 2026 ist im Bundestag eingegangen. Als nächste Schritte stehen Zuweisung an den zuständigen Ausschuss, Ausschussberatung und abschließende Abstimmung im Plenum aus. Da die Linke als Oppositionsfraktion den Antrag eingebracht hat, ist eine Mehrheit im Plenum unwahrscheinlich, sofern keine anderen Fraktionen zustimmen.
- Römisches Statut
- Der 1998 verabschiedete und 2002 in Kraft getretene Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs, dem derzeit 124 Staaten angehören.
- Blocking-Verordnung
- EU-Verordnung (EG Nr. 2271/96), die europäische Akteure vor den Folgen extraterritorialer US-Sanktionen schützt, indem sie die Befolgung solcher Sanktionen in der EU verbietet und Schadensersatzansprüche ermöglicht.
- Contingency Fund
- Nothilfefonds des IStGH, auf den die Vertragsstaatenversammlung bereits einen Ausnahmezugriff zur Abfederung sanktionsbedingter Kosten zugelassen hat.
Was sind die US-Sanktionen gegen den IStGH konkret?
Seit dem 9. Oktober 2026 sind sämtliche Vermögenswerte des IStGH in den USA gesperrt. Der Gerichtshof soll vom Zahlungsverkehr mit US-Finanzinstitutionen abgeschnitten werden; US-Personen dürfen grundsätzlich keine Geschäfte mehr mit ihm machen. Generallizenzen erlauben bestimmte laufende Transaktionen zunächst bis zum 7. April 2027.
Was ist die EU-Blocking-Verordnung und warum ist sie relevant?
Die EU-Blocking-Verordnung (EG Nr. 2271/96) schützt europäische Akteure vor den Folgen extraterritorialer US-Sanktionen. Wenn die Sanktionen gegen IStGH-Mitarbeitende aufgenommen würden, könnten europäische Banken und NGOs weiter mit dem Gericht zusammenarbeiten, ohne US-Strafmaßnahmen fürchten zu müssen.
Welche Staaten haben den IStGH verlassen oder wollen austreten?
Laut Antrag haben Burkina Faso, Mali, Niger, Tschad, Venezuela und Naoero Austrittserklärungen abgegeben. Die Linke fordert die Bundesregierung auf, gegenüber diesen Staaten auf eine Rücknahme hinzuwirken.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8929 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































