- 5,2 Prozent der Bevölkerung vermuten, schon gespikt worden zu sein
- Spiking umfasst Kokain, Ketamin und MDMA – nicht nur GHB
- 18 Forderungen: Forschung, Versorgung, kostenlose Spurensicherung
Hintergrund
Der Bundesrat hatte im Mai 2025 eine Anpassung der Strafbarkeit des Einsatzes von K.-o.-Tropfen gefordert und einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Die Bundesregierung schloss sich dem Anliegen an und legte ebenfalls einen Gesetzentwurf vor (BT-Drs. 21/7560), der sich im November 2026 in der dritten Beratung befindet. Parallel wurde 2026 die repräsentative Dunkelfeldstudie LeSuBiA I veröffentlicht sowie eine umfassende Untersuchung zu Erscheinungsformen, Prävention und rechtlicher Einordnung von Spiking (Peter/Werse 2026). Eine britische Polizeistudie mit 800 toxikologisch analysierten Proben zeigte, dass die häufigsten nachgewiesenen Substanzen Kokain, Ketamin und MDMA waren – nicht GHB oder GBL.
- 5,2 % — Anteil der LeSuBiA-Befragten, die vermuten, schon einmal gespikt worden zu sein (Frauen: 6,7 %, Männer: 3,7 %).
- 800 Proben — Umfang der toxikologischen Analyse der britischen Polizei; häufigste Substanzen: Kokain, Ketamin, MDMA.
- 18 Forderungen — Umfang der im Entschließungsantrag geforderten Maßnahmen, von Forschungsförderung bis zu 24-Stunden-Versorgungsangeboten.
- Mai 2025 — Zeitpunkt, zu dem der Bundesrat erstmals eine gesetzliche Anpassung des Strafschutzes bei K.-o.-Tropfen forderte.
Im Detail
Eine Strafverschärfung allein verbessert jedoch weder frühzeitige Erkennung und Beweissicherung noch medizinische Versorgung, Forschung oder Prävention.
— Begründung BT-Drs. 21/8972, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bewusstseinsverändernde Substanzen werden Menschen heimlich in Getränke oder Speisen gemischt – dieses als Spiking bezeichnete Phänomen ist breiter als der Begriff „K.-o.-Tropfen“ suggeriert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu am 4. November 2026 den Entschließungsantrag BT-Drs. 21/8972 eingebracht, der die Bundesregierung zu 18 konkreten Maßnahmen auffordert. Anlass ist die dritte Beratung des Regierungsentwurfs zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor K.-o.-Tropfen (BT-Drs. 21/7560, 21/8947).
Spiking: Ausmaß und Datenlage
Die repräsentative Dunkelfeldstudie LeSuBiA I aus dem Jahr 2026 zeigt, dass 5,2 Prozent der Befragten glauben, im Laufe ihres Lebens gespikt worden zu sein. Bei Frauen liegt dieser Anteil bei 6,7 Prozent, bei Männern bei 3,7 Prozent. Diese Zahlen bilden jedoch nur Verdachts- und Betroffenheitserfahrungen ab und ersetzen keine toxikologisch bestätigten Fallzahlen. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird Spiking nicht gesondert erfasst, was das tatsächliche Ausmaß des Problems verschleiert. Scham, Erinnerungslücken durch die verabreichten Substanzen und die Sorge, nicht ernst genommen zu werden, tragen zu einem erheblichen Dunkelfeld bei.
Besonders relevant: Spiking beschränkt sich nicht auf GHB oder GBL. Eine britische Polizeistudie mit 800 toxikologisch analysierten Proben identifizierte Kokain, Ketamin und MDMA als die häufigsten nachgewiesenen Substanzen. Zudem kann Spiking als Flüssigkeit, Pulver, Tablette oder Bestandteil eines Vape-Liquids erfolgen. Die Täter sind laut Antrag nicht ausschließlich Unbekannte, sondern häufig im sozialen Nahraum der Betroffenen zu finden – in Partnerschaften, Familien oder institutionellen Zusammenhängen.
Was gilt aktuell?
Das geltende Strafrecht erfasst die heimliche Verabreichung psychoaktiver Substanzen bereits in verschiedenen Tatbeständen, jedoch ohne eigenständigen, auf Spiking zugeschnittenen Straftatbestand. Der Regierungsentwurf BT-Drs. 21/7560 sieht eine Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor. Für die anzeigeunabhängige Spurensicherung existiert mit §§ 27 und 132k SGB V bereits eine gesetzliche Grundlage, doch fehlen laut Antrag bundesweit einheitliche Daten über Verfügbarkeit, Finanzierung und Inanspruchnahme entsprechender Angebote. Die Bundesregierung fördert nach Angaben der Fraktion gegenwärtig keine Forschungsprojekte zu Spiking und plant keinen Ausbau der Forschung in diesem Bereich.
Spiking: 18 Forderungen für eine Gesamtstrategie
Der Entschließungsantrag geht deutlich über das Strafrecht hinaus. Die Fraktion fordert unter anderem: eine ressortübergreifende Strategie, die Prävention, medizinische Versorgung, Beweissicherung, Strafverfolgung und Forschung verzahnt; ein eigenständiges interdisziplinäres Forschungsprogramm mit ausreichenden Fördermitteln; bundesweite Mindeststandards für kostenfreie und anzeigeunabhängige Spurensicherung; sowie flächendeckende Versorgungsangebote rund um die Uhr. Außerdem soll die Umsetzung der vertraulichen Spurensicherung nach § 27 Absatz 1 Satz 6 und § 132k SGB V bundesweit evaluiert und regionale Unterschiede transparent gemacht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Aus- und Weiterbildung: Rettungsdienste, Notaufnahmen, Hausarztpraxen sowie Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen gezielt für Spiking-Verdachtsfälle sensibilisiert werden. Ziel ist es, Mythen und Fehlannahmen zu bekämpfen und einen traumasensiblen Umgang mit Betroffenen zu gewährleisten. Der Antrag betont zudem, dass wirksame Prävention die Verantwortung der Täter in den Mittelpunkt stellen und sich nicht auf individuelle Schutzmaßnahmen wie Getränkedeckel beschränken darf.
Für das Thema Beweissicherung hält der Antrag fest, dass kurze toxikologische Nachweisfenster eine schnelle Reaktion erfordern: Je nach Substanz kann eine medizinische Untersuchung auch noch nach mehreren Tagen sinnvoll sein – ein Umstand, der laut Antrag zu wenig bekannt ist. Betroffene sollen Blut- und Urinproben entnehmen lassen können, ohne zuvor eine Strafanzeige erstattet zu haben. Die flächendeckende Kostentragung bei der vertraulichen Spurensicherung ist dabei eine der zentralen Forderungen.
Spiking muss ressortübergreifend als gesundheitspolitische, gewaltpräventive, innen- und rechtspolitische Herausforderung adressiert werden – eine Strafverschärfung allein löst weder das Dunkelfeldproblem noch die Defizite bei Diagnostik oder Prävention.
Der Antrag steht im Zusammenhang mit der seit Jahren geführten Debatte über den Schutz vor sexualisierter Gewalt und körperlicher Unversehrtheit.
Betroffen können Menschen aller Geschlechter sein; Frauen und Mädchen berichten laut Dunkelfeldstudien häufiger von Verdachtserfahrungen. Spiking findet nicht nur im Nachtleben statt, sondern auch im sozialen Nahraum – in Partnerschaften, Familien und institutionellen Zusammenhängen. Besondere Versorgungslücken bestehen für Betroffene außerhalb urbaner Zentren sowie für Menschen, die aus Scham oder Unsicherheit keine Strafanzeige erstatten wollen.
Der Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/8972) liegt dem Bundestag zur Abstimmung vor, die im Rahmen der dritten Beratung des Gesetzentwurfs BT-Drs. 21/7560 stattfinden soll. Eine Ausschusszuweisung oder Plenum-Abstimmung über den Entschließungsantrag steht noch aus. Entschließungsanträge werden in der Regel zusammen mit dem zugehörigen Gesetzentwurf abgestimmt.
- Spiking
- International gebräuchlicher Begriff für die heimliche Verabreichung bewusstseinsverändernder Substanzen ohne Wissen oder Zustimmung der betroffenen Person, unabhängig von der verwendeten Substanz oder Darreichungsform.
- Dunkelfeld
- Straftaten, die der Polizei nicht bekannt werden und daher nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst sind. Bei Spiking ist das Dunkelfeld besonders groß, weil Betroffene oft keine Erinnerung haben oder keine Anzeige erstatten.
- Vertrauliche Spurensicherung
- Rechtsmedizinische Untersuchung und Probenentnahme unabhängig von einer sofortigen Strafanzeige; in §§ 27, 132k SGB V geregelt. Ermöglicht Betroffenen, Beweise zu sichern, ohne sich sofort für ein Strafverfahren entscheiden zu müssen.
Was ist Spiking?
Spiking bezeichnet die heimliche Verabreichung bewusstseinsverändernder Substanzen ohne Wissen oder Zustimmung der betroffenen Person. Eingesetzt werden nicht nur GHB oder GBL, sondern laut britischer Polizeistudie häufig auch Kokain, Ketamin und MDMA.
Wie viele Menschen sind laut Studie betroffen?
In der repräsentativen Dunkelfeldstudie LeSuBiA gaben 5,2 Prozent der Befragten an, im Laufe ihres Lebens vermutlich gespikt worden zu sein; bei Frauen lag der Anteil bei 6,7 Prozent, bei Männern bei 3,7 Prozent.
Was fordert der Antrag konkret?
Der Antrag enthält 18 Forderungen, darunter eine ressortübergreifende Strategie, ein eigenständiges Forschungsprogramm, bundesweite Mindeststandards für kostenfreie Spurensicherung und flächendeckende Versorgungsangebote rund um die Uhr.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8972 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































