- Dialyse kostet bis zu 50.000 Euro pro Patient und Jahr in der GKV
- AfD verlangt Kostendaten nach Aufenthaltsstatus und Versicherungshistorie
- G-BA-Förderprogramme wie NoMiG sollen auf Effizienz geprüft werden
Hintergrund
Chronische Nierenerkrankungen (CKD) zählen zu den teuersten Erkrankungen im deutschen Gesundheitswesen. Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie weisen auf steigende Behandlungszahlen hin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fördert über den Innovationsfonds Versorgungsprojekte wie CKD-up und NoMiG, die auf eine verbesserte Erreichbarkeit von Patientengruppen mit Sprachbarrieren zielen. Die AfD-Fraktion hatte bereits mit BT-Drs. 21/4894 nach einer statistischen Erfassung von Behandlungskosten nach Migrationshintergrund gefragt.
- bis zu 50.000 Euro — jährliche GKV-Kosten pro dialysepflichtigem Patienten laut Antragsbegründung
- § 264 SGB V — Rechtsgrundlage für die Krankenbehandlung von Personen ohne eigene GKV-Mitgliedschaft, u. a. Sozialhilfeempfänger
- 21/4894 — frühere AfD-Drucksache zu statistischer Kostenerfassung nach Migrationshintergrund, auf die der Antrag verweist
Im Detail
Die ständige Verweigerung einer statistischen Erfassung nach Aufenthaltsstatus ist Ausdruck einer Politik, die das Solidarsystem aus ideologischen Gründen intransparent hält.
— Begründung BT-Drs. 21/8923, AfD-Fraktion
Dialyse gehört zu den teuersten Dauerbehandlungen im deutschen Gesundheitswesen: Bis zu 50.000 Euro fallen laut BT-Drs. 21/8923 pro Patient und Jahr an. Die AfD-Fraktion hat am 3. November 2026 einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung zu mehr finanzieller Transparenz im Bereich Nierengesundheit verpflichten soll — und dabei insbesondere die Frage nach dem Aufenthaltsstatus der Behandelten in den Mittelpunkt rückt.
Was fordert der Antrag zur GKV-Transparenz?
Der Antrag verlangt von der Bundesregierung vier konkrete Maßnahmen. Erstens soll ein Konzept vorgelegt werden, wie die Kosten für nephrologische Behandlungen und Dialyse im Rahmen der GKV sowie nach AsylbLG und § 264 SGB V systematisch nach Aufenthaltsstatus erfasst und jährlich berichtet werden können. Die Fraktion begründet dies damit, dass valide Daten über die Inanspruchnahme durch Personen ohne langjährige Beitragsleistung bislang fehlen. Frühere Anfragen — zuletzt BT-Drs. 21/4894 — hätten keine entsprechenden Statistiken erbracht.
Zweitens fordert der Antrag ein unabhängiges Effizienz-Audit für vom G-BA geförderte Programme wie das Projekt NoMiG (Nephrologie und Migration) der Charité oder multilinguale Patientenleitlinien. Anhand von Kennzahlen wie Patientenzahlen, Interventionskosten und Dialyse-Inzidenz soll offengelegt werden, ob diese Programme tatsächlich Kosten senken oder lediglich zusätzliche Ausgaben verursachen.
Sprache als Präventionsgrundlage — was gilt aktuell?
Der Check-up 35, die allgemeine Gesundheitsuntersuchung für GKV-Versicherte ab 35 Jahren, steht allen Versicherten offen. Der Antrag sieht vor, den Erwerb der deutschen Sprache als notwendige Voraussetzung für die Inanspruchnahme solcher Vorsorgeleistungen zu priorisieren. Statt staatliche Übersetzungs- und Inklusionsprogramme dauerhaft zu finanzieren, solle laut Antrag die Eigenverantwortung der Patienten gestärkt werden. Dieser Punkt ist politisch hoch umstritten: Medizinische Fachverbände betonen, dass Sprachbarrieren bei Dialyse-Behandlungen tatsächlich ein Sicherheitsrisiko darstellen können — die Frage, wie damit umzugehen ist, beantwortet der Antrag jedoch allein aus der Perspektive der Fraktion.
Viertens soll in Zusammenarbeit mit den Ländern sichergestellt werden, dass Patienten, die ohne Vorversicherungszeiten einreisen und unmittelbar dialysepflichtig werden, einer strengen Einzelfallprüfung hinsichtlich der Kostenübernahme durch das deutsche Sozialsystem unterzogen werden.
Politische Einordnung des Antrags
Die Begründung des Antrags enthält Wertungen, die ausschließlich der einreichenden Fraktion zuzurechnen sind: Die AfD spricht von „ideologisch motivierter Verschleierung“ und einer „bewussten“ Intransparenz der Bundesregierung. Diese Einschätzungen sind Positionen der Antragsteller, keine belegten Sachverhalte. Aus dem Antrag selbst geht hervor, dass die Bundesregierung in der Vergangenheit keine Statistiken nach Aufenthaltsstatus bereitgestellt hat — die Bewertung dieser Praxis ist jedoch politisch umstritten. Ähnliche gesundheitspolitische Forderungen der AfD finden sich auch in anderen Drucksachen dieser Wahlperiode, etwa zum Pflicht-Screening auf Tuberkulose in Aufnahmeeinrichtungen oder zu nationalen Vorsorgestandards bei HIV und Syphilis.
Der Antrag berührt auch breitere Debatten über die Finanzierbarkeit der GKV. Themen wie Fehlsteuerung im Gesundheitswesen oder die Effizienz des Mitteleinsatzes werden im Bundestag derzeit von verschiedenen Fraktionen thematisiert.
Betroffen sind GKV-Beitragszahler als Finanzierungsträger des Systems sowie dialysepflichtige Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrer Herkunft. Mittelbar betroffen sind auch der G-BA und die von ihm geförderten Versorgungsprojekte, deren Effizienz der Antrag in Frage stellt.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8923) wurde am 3. November 2026 eingebracht und muss noch an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Nach der Ausschussberatung folgt die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages.
- CKD (Chronic Kidney Disease)
- Chronische Nierenerkrankung, die in fortgeschrittenen Stadien eine regelmäßige Dialyse oder Nierentransplantation erforderlich macht.
- AsylbLG
- Asylbewerberleistungsgesetz — regelt Sozialleistungen für Asylbewerber und geduldete Personen, darunter auch medizinische Grundversorgung.
- G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss)
- Oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, das über Leistungen der GKV entscheidet und Versorgungsprojekte fördert.
Was kostet Dialyse in der GKV pro Jahr?
Laut Antrag fallen pro dialysepflichtigem Patienten jährliche Kosten von bis zu 50.000 Euro an.
Was ist das G-BA-Programm NoMiG?
NoMiG ist ein vom Gemeinsamen Bundesausschuss gefördertes Projekt der Charité, das auf die medizinische Versorgung von Migranten mit Nierenerkrankungen ausgerichtet ist. Die AfD fordert eine Effizienzprüfung solcher Programme.
Was regelt § 264 SGB V?
§ 264 SGB V ermöglicht gesetzlichen Krankenkassen, die Krankenbehandlung von Sozialhilfeempfängern und bestimmten Personengruppen ohne eigene GKV-Mitgliedschaft zu übernehmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8923 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































