- 17 Petitionen in Sammelübersicht 364 vom 4. November 2026 behandelt
- Petitionen zu Bürgergeld, Arbeitsschutz und Entgelttransparenz an Ministerien weitergeleitet
- 10 Petitionen zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz zur Verfahrensbeendigung empfohlen
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern gemäß Artikel 17 Grundgesetz. In regelmäßigen Abständen fasst er seine Beschlüsse in Sammelübersichten zusammen, die dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Sammelübersicht 364 (BT-Drs. 21/8964) vom 4. November 2026 enthält Petitionen aus verschiedenen Rechtsbereichen, darunter Sozialrecht, Familienrecht und Verfassungsrecht.
- 17 Petitionen — Gesamtzahl der in Sammelübersicht 364 behandelten Eingaben
- 10 Petitionen — beziehen sich auf das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und sollen abgeschlossen werden
- 3 Petitionen — werden als Material an zuständige Bundesministerien weitergeleitet
- 4 Beschlussempfehlungen — fasst der Ausschuss in dieser Sammelübersicht zusammen
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltene Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/8964, Petitionsausschuss, 4. November 2026
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 4. November 2026 seine Sammelübersicht 364 beschlossen (BT-Drs. 21/8964). Das Dokument enthält Beschlussempfehlungen zu insgesamt 17 Bürgerpetitionen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen. Der Bundestag soll nun über die Annahme dieser Empfehlungen abstimmen.
Petitionsausschuss: Themen der Sammelübersicht 364
Die 17 Petitionen verteilen sich auf vier Beschlussempfehlungen. Eine Petition aus Paderborn zum Thema Arbeitsschutz soll dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material überwiesen werden. Eine weitere Petition aus Kressbronn am Bodensee zu geschlechterspezifischen Fragen — soweit sie die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie betrifft — soll sowohl dem Ministerium für Arbeit und Soziales als auch dem Ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis gegeben werden; der übrige Teil des Verfahrens soll abgeschlossen werden.
Eine Petition aus Krefeld zum Bürgergeld (SGB II) wird teilweise weitergeleitet: Soweit sie die Evaluation und Weiterentwicklung der Förderinstrumente im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch betrifft, soll sie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zugehen. Der Rest des Verfahrens soll abgeschlossen werden.
14 Verfahren sollen abgeschlossen werden
Die mit Abstand größte Gruppe bilden 14 Petitionen, für die der Ausschuss den Abschluss des Verfahrens empfiehlt. Darunter fallen Eingaben zu Unterhaltsrecht für Kinder, Betriebsverfassung, Vereinsrecht und der Rechtsstellung der Soldaten. Den größten Block stellen zehn Petitionen zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz, die von Einsendern aus Rheinbach, Bad Münster-Ebernburg, Thailand, Sankt Margarethen, Cottbus, Bodenheim, Regensburg, Düsseldorf, Gießen und Rostock eingereicht wurden. Der Ausschuss sieht hier keinen weiteren parlamentarischen Handlungsbedarf.
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und gibt jeder Person das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und legt dem Plenum regelmäßig gebündelte Empfehlungen in Form von Sammelübersichten vor. Die Zahl der jährlich eingereichten Petitionen liegt regelmäßig im fünfstelligen Bereich. Weitere Informationen zur parlamentarischen Arbeit des Ausschusses finden sich auch im Bericht über die Entsorgungsstrategie 2050, der zeigt, wie Bürgeranliegen zu komplexen Sachthemen parlamentarisch verarbeitet werden.
Die amtierende Ausschussvorsitzende Dr. Hülya Düber hat die Drucksache unterzeichnet. Die Beschlüsse wurden in der Sitzung vom 4. November 2026 (Protokoll Nr. 21/42) gefasst. Es handelt sich um eine Vorabfassung, die durch die lektorierte Version ersetzt wird.
Betroffen sind die sieben namentlich gelisteten Einzelpetenten sowie zehn weitere Einsender von Petitionen zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz aus verschiedenen Städten Deutschlands sowie aus Thailand. Die Petitionen stammen aus Paderborn, Kressbronn am Bodensee, Krefeld, Bad Soden-Salmünster, Üchtelhausen, Dorsten, Berlin, Rheinbach, Cottbus, Bodenheim, Regensburg, Düsseldorf, Gießen und Rostock.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlungen am 4. November 2026 vorgelegt (Protokoll Nr. 21/42). Die abschließende Abstimmung über die Sammelübersicht 364 im Bundestag steht noch aus. Nach Annahme durch das Plenum werden die zur Weiterleitung empfohlenen Petitionen den zuständigen Bundesministerien zugeleitet.
- Als Material überweisen
- Eine Petition wird dem zuständigen Ministerium zur Kenntnis übergeben, damit es das Anliegen bei künftigen Entscheidungen berücksichtigen kann.
- Petitionsverfahren abschließen
- Das Verfahren zu einer Bürgereingabe wird beendet, weil der Ausschuss keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf mehr sieht.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsbeschlüsse des Petitionsausschusses, die dem Bundestag gebündelt zur Abstimmung vorgelegt wird.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Bundesministerium zur Kenntnis und weiteren Berücksichtigung zugeleitet, ohne dass eine konkrete Handlungspflicht besteht.
Was passiert beim Abschluss eines Petitionsverfahrens?
Das Verfahren wird beendet, weil der Ausschuss keinen weiteren Handlungsbedarf sieht oder das Anliegen bereits durch bestehende Regelungen abgedeckt ist.
Wie viele Petitionen enthält die Sammelübersicht 364?
Die Sammelübersicht 364 umfasst insgesamt 17 Petitionen, aufgeteilt auf vier Beschlussempfehlungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8964 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































