- 5 Petitionen zu Sozialversicherung und Gesundheitswesen geprüft
- Petitionsausschuss empfiehlt Abschluss aller fünf Verfahren
- Bundestag muss Empfehlung noch im Plenum annehmen
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist das zentrale Gremium zur Bearbeitung von Bürgeranliegen. Jeder Bürger hat nach Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Die Drucksache 21/8966 enthält die Sammelübersicht 366, in der der Ausschuss seine Beschlüsse vom 4. November 2026 (Protokoll Nr. 21/42) dokumentiert. Die fünf erfassten Petitionen stammen aus Dresden, Solingen, Bad Homburg, Stuttgart und Duisburg und betreffen die Bereiche Organisation der Sozialversicherung sowie das Gesundheitswesen.
Im Detail
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 4. November 2026 über fünf Bürgeranliegen beraten und deren Abschluss empfohlen. Die Beschlüsse sind in der Sammelübersicht 366 (BT-Drs. 21/8966, 21. Wahlperiode) dokumentiert und dem Bundestag zur Annahme vorgelegt worden.
Petitionsausschuss: Fünf Verfahren zur Sozialversicherung und zum Gesundheitswesen
Die fünf Petitionen stammen von Einsendern aus Dresden, Solingen, Bad Homburg, Stuttgart und Duisburg. Inhaltlich betreffen sie die Organisation der Sozialversicherung sowie das Gesundheitswesen im weiteren Sinne. Konkrete Einzelforderungen der Petentinnen und Petenten enthält die Vorabfassung der Drucksache nicht in vollem Umfang; die detaillierten Inhalte werden in der lektorierten Endfassung ergänzt.
Der Petitionsausschuss empfiehlt dem Bundestag, sämtliche fünf Petitionsverfahren abzuschließen. Ein solcher Abschluss bedeutet, dass der Ausschuss die Anliegen geprüft hat und keine weiteren parlamentarischen Schritte für erforderlich hält — etwa weil bereits gesetzliche Regelungen bestehen, die den angesprochenen Sachverhalt abdecken, oder weil die Zuständigkeit bei anderen Stellen liegt.
Was gilt aktuell?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person kann sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft jede eingegangene Petition und legt dem Plenum eine Beschlussempfehlung vor. Die Sammelübersichten fassen mehrere Fälle zusammen, damit der Bundestag gebündelt darüber abstimmen kann. Ein Abschluss des Petitionsverfahrens schließt nicht aus, dass Petenten ihre Anliegen auf anderem Wege weiterverfolgen.
Die Drucksache 21/8966 liegt als Vorabfassung vor und wird durch eine lektorierte Version ersetzt. Amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses ist Dr. Hülya Düber. Thematisch ähnliche Verfahren behandelt etwa die Pflegereform PNOG, die ebenfalls Fragen der sozialen Sicherung berührt.
Betroffen sind die fünf Petentinnen und Petenten aus Dresden, Solingen, Bad Homburg, Stuttgart und Duisburg, die Eingaben zu Sozialversicherung und Gesundheitswesen eingereicht haben. Mittelbar können Bürgerinnen und Bürger betroffen sein, die ähnliche Anliegen gegenüber dem Gesundheitssystem oder der Sozialversicherungsorganisation haben.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung am 4. November 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über die Annahme der Beschlussempfehlung steht noch bevor. Erst danach sind die Petitionsverfahren formell abgeschlossen.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsbeschlüsse des Petitionsausschusses, über die der Bundestag gemeinsam abstimmt.
- Petition
- Schriftliche Bitte oder Beschwerde eines Bürgers an den Bundestag, die der Petitionsausschuss prüft und dem Plenum eine Empfehlung unterbreitet.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
In einer Sammelübersicht fasst der Petitionsausschuss mehrere Petitionen zusammen und empfiehlt dem Bundestag, wie mit diesen Bürgeranliegen verfahren werden soll — in der Regel deren Abschluss.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen'?
Der Ausschuss hat die Petition geprüft und empfiehlt, das Verfahren zu beenden. Das bedeutet nicht zwingend, dass dem Anliegen entsprochen wurde — es kann auch bedeuten, dass keine weiteren Maßnahmen für nötig erachtet werden.
Wann entscheidet der Bundestag über die Empfehlung?
Die abschließende Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses findet im Bundestagsplenum statt; ein konkreter Termin ist der Drucksache nicht zu entnehmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8966 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































