- 21 Petitionen zu Elterngeld, GKV-Beiträgen und Grundrechten geprüft
- Elterngeld-Petition wird ans Familienministerium weitergeleitet
- 13 Petitionen zu GKV-Beiträgen werden abgeschlossen
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet Eingaben von Bürgern gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes. In regelmäßigen Abständen fasst er seine Beschlussempfehlungen in Sammelübersichten zusammen, über die der Bundestag dann abstimmt. Die vorliegende Sammelübersicht 362 (BT-Drs. 21/8962) enthält Beschlüsse vom 4. November 2026 und umfasst 21 Petitionen aus der 20. und 21. Wahlperiode zu Themen wie Elterngeld, GKV-Beiträge, Arbeitnehmerurlaub, Entwicklungszusammenarbeit, Energieförderung und Grundrechte.
- 21 — Petitionen insgesamt in der Sammelübersicht 362
- 13 — Petitionen zum Thema GKV-Beiträge, alle mit Empfehlung zur Verfahrensbeendigung
- 4 — verschiedene Beschlussempfehlungen (Überweisung als Material, Teilüberweisung, Teilerfolg, Abschluss)
- 4 — Petitionen zu allgemeinen Grundrechtsfragen, alle mit Empfehlung zur Verfahrensbeendigung
Im Detail
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend – als Material zu überweisen.
— BT-Drs. 21/8962, Beschlussempfehlung 1
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 4. November 2026 seine Beschlussempfehlungen zur Sammelübersicht 362 (BT-Drs. 21/8962) vorgelegt. Insgesamt 21 Petitionen aus der 20. und 21. Wahlperiode wurden dabei bewertet — von Fragen zum Elterngeld über GKV-Beiträge bis zu allgemeinen Grundrechtsfragen. Die Empfehlungen reichen von der Weiterleitung an Ministerien bis zum vollständigen Abschluss der Verfahren.
Elterngeld und pflegende Eltern: Petitionen mit Aussicht auf Wirkung
Eine Petition aus Ingolstadt zum Thema Erziehungsgeld und Elterngeld empfiehlt der Petitionsausschuss, dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Material zu überweisen. Das bedeutet: Das Ministerium erhält die Eingabe zur Kenntnis, ohne dass eine konkrete Handlungspflicht besteht. Eine zweite Petition aus Hamburg zum Thema Urlaub von Arbeitnehmern erhält eine geteilte Empfehlung — soweit es um die zeitliche und finanzielle Entlastung pflegender Eltern geht, wird sie ebenfalls an das Familienministerium überwiesen; im Übrigen empfiehlt der Ausschuss, das Verfahren zu beenden.
GKV-Beiträge: Abschluss für 13 Petitionen empfohlen
Der thematisch stärkste Block in der Sammelübersicht sind 13 Petitionen zum Thema Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Einsender kommen aus Städten wie Niederkrüchten, Oranienburg, Göttingen, Lübeck, Schwäbisch Hall, Ulm, Mülheim an der Ruhr, Bielefeld, Pulheim, Rosenheim, Dietzenbach, Cadolzburg und Endingen am Kaiserstuhl. Für alle 13 Petitionen empfiehlt der Ausschuss, die Verfahren abzuschließen. Hintergründe für den Abschluss — etwa ob dem Anliegen bereits entsprochen wurde oder keine weiteren parlamentarischen Mittel bestehen — sind aus der Vorabfassung der Drucksache nicht im Einzelnen ersichtlich.
Entwicklungszusammenarbeit: Teilerfolg für Petition aus Solingen
Eine Petition aus Solingen zum Thema Entwicklungszusammenarbeit erhält eine besondere Bewertung: Der Petitionsausschuss empfiehlt den Abschluss des Verfahrens mit der Begründung, dem Anliegen sei teilweise entsprochen worden. Dieser Verfahrensausgang gilt als relativer Erfolg für die Petentin oder den Petenten, da zumindest ein Teil der Forderung Berücksichtigung gefunden hat.
Was gilt aktuell?
Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz (Art. 17 GG) verankert und gewährt jeder Person das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben und gibt Empfehlungen ab. Eine Überweisung als Material an ein Ministerium ist dabei kein Beschluss mit Bindungswirkung — sie signalisiert lediglich politisches Interesse, das Thema im Blick zu behalten. Der Abschluss eines Verfahrens bedeutet nicht zwingend eine Ablehnung, sondern häufig auch, dass auf bestehende Rechtslage oder laufende Vorhaben verwiesen wird.
Neben Energieförderung (eine Petition aus Heidesheim am Rhein, Abschluss empfohlen) und Grundrechtsfragen (vier Petitionen aus Holzen, Lübeck, Plauen und Berlin, Abschluss empfohlen) deckt die Sammelübersicht 362 damit ein breites Themenspektrum ab, das zeigt, welche Fragen Bürger aktuell bewegen — von sozialen Sicherungssystemen bis zu staatsbürgerlichen Grundfragen.
Betroffen sind Bürger aus verschiedenen deutschen Städten, die Petitionen zu sozialpolitischen Themen eingereicht haben – darunter Familien mit Fragen zum Elterngeld, Arbeitnehmer, GKV-Versicherte sowie Personen, die sich mit allgemeinen Grundrechtsfragen an den Bundestag gewandt haben.
Die Drucksache 21/8962 vom 4. November 2026 enthält eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Sie belegt keinen späteren Beschluss des Bundestagsplenums. Die hier beschriebenen Überweisungen und Abschlüsse sind deshalb Empfehlungen, keine aus dieser Quelle nachgewiesenen Vollzugsergebnisse.
- Sammelübersicht
- Periodisch vom Petitionsausschuss vorgelegtes Dokument, das mehrere Beschlussempfehlungen zu Petitionen bündelt und dem Bundestag zur Abstimmung vorlegt.
- Als Material überweisen
- Eine Petition wird dem zuständigen Ministerium zur inhaltlichen Berücksichtigung zugeleitet, ohne eine Handlungspflicht auszulösen.
- Petitionsverfahren abschließen
- Das parlamentarische Verfahren zu einer Petition wird beendet, da keine weiteren Maßnahmen des Bundestages möglich oder erforderlich sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8962 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































