- 10 Eingaben zur Verifizierung in sozialen Netzwerken in der Sammelübersicht
- Empfehlung betrifft Plattformen mit mehr als 50.000 Mitgliedern; keine beschlossene Pflicht
- Ausschuss empfiehlt Überweisung an Justizministerium zur weiteren Prüfung
Hintergrund
Anonymität in sozialen Netzwerken steht seit Jahren im Fokus politischer Debatten. Hass, Hetze und Desinformation werden häufig mit der fehlenden Identifizierbarkeit von Nutzern in Verbindung gebracht. Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union setzt zwar neue Rahmenbedingungen für sehr große Plattformen, enthält jedoch keine generelle Verifikationspflicht für alle Nutzer. Aus der Zivilgesellschaft kommen wiederholt Forderungen, eine solche Pflicht auf nationaler oder europäischer Ebene einzuführen.
Im Detail
Die Petitionen der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – zur Erwägung zu überweisen, soweit es um die Verifizierung auf Online-Plattformen mit mehr als 50.000 Mitgliedern geht.
— Beschlussempfehlung, BT-Drs. 21/8968
Zehn Bürger aus verschiedenen Teilen Deutschlands haben beim Deutschen Bundestag Petitionen eingereicht, die eine Pflicht zur Identitätsverifizierung auf sozialen Netzwerken mit mehr als 50.000 Mitgliedern fordern. Der Petitionsausschuss hat diese Petitionen in seiner Sammelübersicht 368 (BT-Drs. 21/8968) am 4. November 2026 behandelt und eine Beschlussempfehlung vorgelegt.
Was die Nutzerpflicht auf sozialen Netzwerken bedeutet
Die Beschlussempfehlung bezieht sich auf die Verifizierung auf Online-Plattformen mit mehr als 50.000 Mitgliedern. Die Vorlage enthält weder die vollständigen Petitionstexte noch eine Begründung dafür, warum gerade diese Schwelle gewählt wurde. Eine allgemeine Pflicht für jeden Nutzer oder konkrete Beweggründe der zehn Einsender lassen sich daraus nicht im Einzelnen ableiten.
Was gilt aktuell?
Die Drucksache enthält keinen neuen Gesetzestext. Sie schlägt vor, die Eingaben im genannten Umfang zur Erwägung an das Justizministerium zu überweisen und im Übrigen abzuschließen. Dieser Vorschlag belegt keine bereits in Kraft getretene Identitätsprüfungspflicht.
Die Nutzerpflicht auf sozialen Netzwerken ist politisch umstritten: Befürworter sehen darin ein Instrument zur Eindämmung von Hasskriminalität und Falschinformationen. Kritiker verweisen auf Datenschutzrisiken und das Recht auf anonyme Meinungsäußerung, das insbesondere für Whistleblower und politisch verfolgte Personen von Bedeutung ist.
Empfehlung des Petitionsausschusses
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung zweierlei: Zum einen sollen die Petitionen hinsichtlich der Frage der Verifizierung dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Erwägung überwiesen werden. Zum anderen sollen die Petitionsverfahren im Übrigen abgeschlossen werden. Die Petenten stammen aus Städten wie Dresden, Essen, Karlsruhe und Dinslaken; insgesamt sind zehn Eingaben erfasst. Die amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Dr. Hülya Düber, hat die Empfehlung unterzeichnet.
Eine Überweisung zur Erwägung bedeutet, dass das zuständige Ministerium das Anliegen inhaltlich prüfen muss – es handelt sich jedoch nicht um einen bindenden Auftrag zur Gesetzgebung.
Betroffen wären Betreiber sozialer Netzwerke mit mehr als 50.000 registrierten Mitgliedern sowie deren Nutzer in Deutschland. Eine Verifikationspflicht würde zudem Fragen des Datenschutzes und der Meinungsfreiheit berühren, die alle Internetnutzer angehen.
Die Drucksache 21/8968 vom 4. November 2026 enthält eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Sie belegt keinen späteren Beschluss des Bundestagsplenums. Die hier beschriebenen Überweisungen und Abschlüsse sind deshalb Empfehlungen, keine aus dieser Quelle nachgewiesenen Vollzugsergebnisse.
- Petition
- Formelles Anliegen, das Bürger gemäß Artikel 17 Grundgesetz an den Deutschen Bundestag richten können. Der Petitionsausschuss prüft das Anliegen und gibt eine Empfehlung ab.
- Verifizierung
- Verfahren zur Bestätigung der Identität eines Nutzers auf einer Online-Plattform, z. B. durch Vorlage eines Ausweisdokuments.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer inhaltlich ähnlicher Petitionen durch den Petitionsausschuss, über die der Bundestag gemeinsam beschließt.
Korrektur vom 5. November 2026: Die Quelle empfiehlt nur eine Überweisung zur Erwägung für Plattformen mit mehr als 50.000 Mitgliedern. Sie belegt weder eine beschlossene allgemeine Nutzerpflicht noch die erfundenen Motive für die Schwelle. Den unpassenden NetzDG-Hintergrund entfernt (21/8968, S. 2).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8968 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































