Im Deutschen Bundestag sind in jüngerer Zeit mehrere Initiativen zum Verbraucherschutz eingereicht und teilweise bereits beraten worden. Die Themen reichen von Fernwärmepreisen über den Datenschutz bei der SCHUFA bis hin zur Aufsicht über Inkassounternehmen und dem Schutz von Immobilienkäufern bei Bauträgerinsolvenzen.
Fernwärme und Strompreise: Belastungen für Verbraucher
Die Grünen haben einen Antrag eingebracht, der ein Investitionsprogramm von 3,5 Milliarden Euro für die Wärmewende sowie eine staatliche Preisaufsicht im Fernwärmebereich fordert. Hintergrund ist die geringe Wechselmöglichkeit der Verbraucher: Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, hat faktisch keinen alternativen Anbieter. Der Antrag wurde im Plenum debattiert und an Fachausschüsse überwiesen. Details dazu finden sich in der Drucksache Fernwärme: Grüne fordern 3,5 Mrd. Euro und Preisaufsicht.
Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Strom: Eine beantwortete Kleine Anfrage dokumentiert, dass die sogenannte Treuestrafe — also höhere Preise für langjährige Bestandskunden gegenüber Neukunden — Verbraucher insgesamt rund 11 Milliarden Euro kostet. Die Bundesregierung hat diese Anfrage schriftlich beantwortet, konkrete Gegenmaßnahmen wurden bislang nicht beschlossen.
SCHUFA-Archivdaten: Datenschutz für 68 Millionen Betroffene ungeklärt
Die AfD hat eine Kleine Anfrage zu den Archivdaten der SCHUFA eingereicht. Demnach sind potenziell rund 68 Millionen Menschen von der Speicherung und Verarbeitung ihrer Bonitätsdaten betroffen. Die Anfrage thematisiert, ob die rechtlichen Grundlagen für die Datenspeicherung durch die SCHUFA ausreichend klar geregelt sind und ob der geltende Datenschutz tatsächlich eingehalten wird. Eine Antwort der Bundesregierung steht zum Zeitpunkt der Drucksachenerstellung noch aus. Die vollständige Anfrage ist unter SCHUFA-Archivdaten: 68 Mio. Betroffene, Datenschutz unklar dokumentiert.
Inkassoaufsicht: Tausende Beschwerden, kaum Personal
Gleich zwei parlamentarische Initiativen befassen sich mit der Aufsicht über Inkassounternehmen. CDU/CSU haben in einer Kleinen Anfrage detaillierte Zahlen erhoben: Beim Bundesamt für Justiz (BfJ) gingen 3.140 Beschwerden im Jahr 2025 und bereits 3.324 Beschwerden im ersten Halbjahr 2026 ein — jeweils im Bereich des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Insgesamt also 6.464 Beschwerden in diesem Zeitraum. Dem gegenüber stehen laut Antwort der Bundesregierung lediglich 7,2 Vollzeitstellen für die Inkassoaufsicht — ein nach Einschätzung der Anfragenden klar unzureichendes Niveau. Zudem waren zum 30. Juni 2026 noch 460 Beschwerden länger als sechs Monate offen. Die Zahlen sind aufbereitet unter Inkassoaufsicht: 6.464 Beschwerden im RDG-Bereich.
Eine ältere, ebenfalls beantwortete Kleine Anfrage zur Inkassoaufsicht hatte bereits auf das Problem hingewiesen, dass trotz rund 3.000 Beschwerden pro Quartal keine systematische Bilanz gezogen wird. Auch diese Anfrage ist parlamentarisch dokumentiert.
Bauträgerinsolvenz: AfD fordert Pflichtschutz für Käufer
Die AfD hat einen Antrag eingebracht, der einen gesetzlichen Pflichtschutz für Immobilienkäufer bei Bauträgerinsolvenzen fordert. Käufer, die Vorauszahlungen auf noch nicht fertiggestellte Immobilien geleistet haben, stehen bei einer Insolvenz des Bauträgers häufig ohne ausreichende Absicherung da. Der Antrag wurde im Plenum debattiert und in Ausschüsse überwiesen.
Petitionsausschuss: Bürgeranliegen zu Verbraucher- und Alltagsthemen
Der Petitionsausschuss hat in zwei Beschlusssitzungen insgesamt 138 Petitionen bewertet. In einem Paket wurden Empfehlungen zu 64 Petitionen verabschiedet, darunter Themen wie Elterngeld, Künstliche Intelligenz und Arbeitsrecht. Für mehrere Eingaben empfiehlt der Ausschuss die Überweisung an zuständige Bundesministerien. In einem weiteren Sitzungsprotokoll wurden 74 Bürgeranliegen in 13 Beschlussgruppen zusammengefasst, mit Themen von Betreuungsrecht über Tierschutz bis zum öffentlichen Nahverkehr. Bei 23 Eingaben ist eine Überweisung vorgesehen, 16 davon ausdrücklich als Material.
Einordnung: Viele Anfragen, wenig beschlossene Konsequenzen
Der Schwerpunkt der parlamentarischen Aktivität im Bereich Verbraucherschutz liegt derzeit klar bei Kleinen Anfragen und Anträgen der Opposition — von AfD und CDU/CSU sowie den Grünen. Die Anfragen wurden teils beantwortet, ohne dass daraus unmittelbare Gesetzgebungsschritte folgten. Der Antrag der AfD zum Bauträgerschutz und der Antrag der Grünen zur Fernwärme wurden an Ausschüsse überwiesen, ein Beschluss steht jeweils aus. Die Inkasso-Anfragen belegen strukturelle Lücken in der staatlichen Aufsicht, ohne dass die Bundesregierung bislang Abhilfemaßnahmen angekündigt hat.



































































