Antrag eingereicht
- Grüne kritisieren Regierungsentwurf als klimapolitisch unzureichend
- Mindesteffizienzstandards sollen schlechteste Gebäude zuerst sanieren
- Abwrackprämie für fossile Heizungen gefordert
Sanierungsoffensive: Grüne fordern vollständige EU-Richtlinie
Hintergrund
Der Gebäudesektor verfehlt seit Jahren die Klimaziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes und ist für rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) setzt verbindliche Ziele für die energetische Sanierung bis 2050. Der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der Bundesregierung streicht wichtige Vorgaben für erneuerbares Heizen.
Ohne umfassende Sanierungen drohen die sogenannten ‚Worst Performing Buildings' selbst, wenn sie mit moderner Heiztechnik ausgestattet wurden oder an Wärmenetze angeschlossen sind, zur Heizkostenfalle zu werden.
— Begründung BT-Drs. 21/6005
Die Grünen-Fraktion hat eine Sanierungsoffensive für Deutschland gefordert. Zugleich verlangt sie die vollständige Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). In ihrem Antrag (BT-Drs. 21/6005) vom 19. Mai 2026 bewerten die Grünen den Referentenentwurf der Bundesregierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz als völlig unzureichend.
Einwände gegen den Regierungsentwurf
Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz können die Klimaziele bis 2045 nicht erreicht werden, führen die Grünen an. Besonders kritisch sehen sie die Streichung der Vorgaben für erneuerbares Heizen. Das geplante Betriebsverbot für fossile Heizkessel ab 2045 ist ebenfalls gestrichen worden. Dies ist bemerkenswert, da gerade einkommensschwache Menschen in schlecht gedämmten Gebäuden die Folgen tragen müssen.
Die schlechtesten Gebäude sollen zuerst saniert werden, um hohe Heizkosten zu vermeiden.
Zentrale Forderungen
Die Grünen fordern Mindesteffizienzstandards (MEPS) nach dem „worst first“-Prinzip. Vorrang soll die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude haben. Außerdem muss die Sanierungsrate auf mindestens 2% pro Jahr angehoben werden – derzeit liegt sie deutlich darunter. Eine Abwrackprämie für fossile Heizungen mit bis zu 80% Förderung ist ebenfalls erforderlich.
Interessant ist das vorgeschlagene Drittelmodell: Es soll die Kosten energetischer Sanierungen zwischen Vermietern, Mietern und Staat aufteilen. Bürger sollen durch „One Stop Shops“ auf kommunaler Ebene von der Beratung bis zur Ausführung begleitet werden.
EU-Vorgaben bis 2026
Hintergrund ist die EU-Gebäuderichtlinie, die bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Ihr Ziel: ein klimaneutraler Gebäudebestand in der EU bis 2050. Der Gebäudesektor verantwortet rund ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen und verfehlt seit Jahren die gesetzlichen Klimaziele.
Ohne umfassende Sanierungen führt selbst moderne Heiztechnik in schlecht gedämmten Gebäuden zu hohen Heizkosten, warnen die Grünen. Geopolitische Entwicklungen haben die Kosten der Abhängigkeit von fossilen Energien bereits verdeutlicht.
Weiterlesen: Bundesregierung weicht Fragen zu Rüstungsausgaben aus • Grüne hinterfragen Pflegereform
Betroffen sind insbesondere einkommensschwache Menschen in schlecht gedämmten Gebäuden, die überproportional von hohen Heizkosten betroffen sein werden. Auch Vermieter und Mieter sind von den geplanten Sanierungsregelungen betroffen.
Der Antrag wird nun in die zuständigen Ausschüsse überwiesen und dort beraten. Die EU-Richtlinie muss bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
- EPBD
- EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive), die verbindliche Ziele für energetische Sanierung festlegt.
- MEPS
- Mindesteffizienzstandards (Minimum Energy Performance Standards) für die schlechtesten Gebäude.
- One Stop Shops
- Beratungsstellen die Bürger vom ersten Beratungsgespräch bis zur Sanierungsausführung begleiten.
Was sind Mindesteffizienzstandards (MEPS)?
Standards nach denen die energetisch schlechtesten Gebäude vorrangig saniert werden müssen – 'worst first'-Prinzip.
Wie funktioniert das geplante Drittelmodell?
Die Kosten energetischer Sanierungen werden zwischen Vermietern, Mietern und Staat aufgeteilt, um Warmmietenneutralität zu gewährleisten.























































