- 23 Mio. Euro Förderung für Asylberatung wird 2027 gestrichen
- 67.687 Asylsuchende erhielten 2025 unabhängige Beratung
- BAMF soll künftig staatliche Rechtsauskunft übernehmen
Asylberatung vor dem Aus: 23 Mio. Euro Finanzierung gestoppt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6231 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung wurde 2023 mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren eingeführt. Sie soll Asylsuchende bereits vor der Antragstellung informieren, Verfahren beschleunigen und besonders schutzbedürftige Personen wie LGBTIQ-Personen, Opfer sexualisierter Gewalt oder traumatisierte Geflüchtete unterstützen. Die bevorstehenden GEAS-Reformen ab Juni 2026 verschärfen die Mitwirkungspflichten und verkürzen Rechtsmittelfristen erheblich.
- 23 Millionen Euro — Gesamtvolumen der Förderung für behördenunabhängige Asylverfahrensberatung 2025
- 67.687 Personen — Anzahl der beratenen Asylsuchenden im Jahr 2025
- 113.236 Asylerstanträge — Gesamtzahl der Asylerstanträge in Deutschland 2025
- 2,38 Millionen Euro — Fördervolumen für spezialisierte Beratung vulnerabler Gruppen 2025
- 2 Standorte — Deggendorf und Düsseldorf konnten 2025 nicht vollständig abgedeckt werden
Im Detail
Das Bundesministerium des Innern hat den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege im März 2026 mitgeteilt, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren zu wollen
— Vorbemerkung der Fragesteller BT-Drs. 21/6231
Das Bundesinnenministerium beendet die Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung ab 2027. BMI-Staatssekretär hat den Trägern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege am 9. März 2026 mitgeteilt, dass keine Haushaltsmittel mehr angemeldet werden, so die Bundesregierung. Die Entscheidung betrifft ein Fördervolumen von 23 Millionen Euro jährlich.
67.687 Asylsuchende erhielten 2025 Unterstützung
67.687 Asylsuchende nutzten im Jahr 2025 die behördenunabhängige Beratung vor der Antragstellung. Das entspricht etwa 60 Prozent aller Asylerstanträge in Deutschland, die sich auf 113.236 belaufen. Wohlfahrtsverbände wie AWO, Caritas, Diakonie und der Paritätische Wohlfahrtsverband führten die Beratung durch. Auch unabhängige Träger sind beteiligt. Bundesweit wirken mehr als 200 Beratungsorganisationen mit.
Die Asylverfahrensberatung hilft Menschen dabei, ihre Rechte im komplexen Asylverfahren zu verstehen und korrekte Anträge zu stellen.
Was gilt aktuell?
Seit Januar 2023 haben Asylsuchende nach § 12a des Asylgesetzes Anspruch auf behördenunabhängige Beratung. Diese erfolgt vor und während des Asylverfahrens durch qualifizierte Berater der Wohlfahrtsverbände. LGBTIQ-Personen erhalten spezialisierte Unterstützung. Das gilt auch für Opfer sexualisierter Gewalt oder traumatisierte Geflüchtete. Für diese vulnerable Gruppen sind 2025 zusätzlich 2,38 Millionen Euro bereitgestellt worden.
BAMF soll staatliche Alternative übernehmen
Das BAMF plant ab 2027 eine amtliche unentgeltliche Rechtsauskunft (auRA) durch eigene Mitarbeiter anzubieten. Diese soll die unabhängige Beratung ersetzen, wird jedoch von derselben Behörde erbracht, die auch über die Asylanträge entscheidet. Beratung und Entscheidung liegen damit bei einer Institution.
Haushaltskonsolidierung als Hauptgrund
Das BMI begründet die Streichung mit „erheblichen Konsolidierungsbedarfen“ im Bundeshaushalt. Man verweist auf eine Evaluation der BAMF-Forschungsstelle. Diese ist jedoch noch nicht veröffentlicht und war auch den Trägern nicht zugänglich gewesen. Die Bundesregierung plant eine Veröffentlichung im zweiten Quartal 2026.
Verschärfung durch GEAS-Reform
Die Entscheidung erfolgt zeitgleich mit der Umsetzung der GEAS-Reform ab Juni 2026, welche Asylverfahren verschärft. Asylsuchende müssen künftig mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit rechnen. Verschärfte Mitwirkungspflichten kommen hinzu. Auch verkürzte Rechtsmittelfristen sind vorgesehen. In diesem Kontext ist qualifizierte, unabhängige Beratung unverzichtbar, argumentierten die Grünen-Fragesteller.
Außer an zwei Standorten in Bayern (Deggendorf) und Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) hat 2025 bundesweit allen Asylsuchenden ein Beratungsangebot gemacht werden können. Die regierungsinterne Beratung über das weitere Vorgehen dauert an.
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Direkt betroffen sind künftige Asylsuchende, die ab 2027 keine unabhängige Beratung vor Antragstellung mehr erhalten. Besonders vulnerable Gruppen wie LGBTIQ-Personen, Opfer sexualisierter Gewalt und traumatisierte Geflüchtete verlieren spezialisierte Unterstützung. Auch die rund 200 Beratungsorganisationen der Freien Wohlfahrtspflege müssen ihre Angebote einstellen oder anderweitig finanzieren.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen vollständig, verweist aber mehrfach auf eine noch nicht veröffentlichte BAMF-Evaluation als Begründung. Konkrete Ergebnisse dieser Evaluation werden nicht preisgegeben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 01.06.2026) Asylberatung 2027 – Bundesregierung plant Streichung unabhängiger Beratungsleistungen →
- Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung
- Unabhängige Beratung durch Wohlfahrtsverbände und Träger vor und während des Asylverfahrens, die nicht vom BAMF stammt.
- GEAS-Reform
- Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems mit verschärften Mitwirkungspflichten und verkürzten Rechtsmittelfristen ab Juni 2026.
Was ändert sich 2027 für Asylsuchende?
Ab 2027 gibt es keine unabhängige Beratung mehr vor der Asylantragstellung. Das BAMF soll staatliche Rechtsauskunft übernehmen.
Wie viele Menschen nutzen die Asylberatung?
2025 wurden 67.687 Asylsuchende durch die behördenunabhängige Beratung unterstützt.
Warum wird die Finanzierung gestoppt?
Das BMI begründet dies mit Haushaltskonsolidierung und verweist auf eine noch unveröffentlichte BAMF-Evaluation.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6231 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




























































