- Rüstungsexporte stiegen von 6,2 auf 18,2 Mrd. Euro zwischen 2020 und 2025
- Neues G2G-Verfahren: Staat kauft Waffen vor und verkauft sie an Drittstaaten weiter
- 24 Fragen zu Kosten, Kontrolle und Transparenz des G2G-Instruments
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7585 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Wert genehmigter Rüstungsexporte aus Deutschland ist laut Rüstungsexportbericht 2024 und Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums zwischen 2020 und 2025 von rund 6,2 Mrd. Euro auf fast 18,2 Mrd. Euro gestiegen. Im ersten Halbjahr 2026 wurden bereits Einzelgenehmigungen im Wert von 13,8 Mrd. Euro erteilt. Das im Haushaltsbegleitgesetz 2025 neu geschaffene G2G-Verfahren (BT-Drs. 21/1579) ermöglicht es der Bundesregierung, Rüstungsgüter stellvertretend für andere Staaten zu beschaffen und anschließend weiterzugeben. Öffentlich bekannt ist bislang lediglich ein Geschäft: der Verkauf von vier H145M-Hubschraubern an Montenegro, der auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) 2026 angekündigt wurde.
- 6,2 Mrd. Euro — Wert genehmigter Rüstungsexporte (Einzel- und Sammelgenehmigungen) im Jahr 2020.
- 18,2 Mrd. Euro — Wert genehmigter Rüstungsexporte im Jahr 2025, mehr als eine Verdreifachung gegenüber 2020.
- 13,8 Mrd. Euro — Einzelgenehmigungen allein im ersten Halbjahr 2026.
- 4 Hubschrauber — H145M-Helikopter für Montenegro als erstes öffentlich bekanntes G2G-Geschäft.
- 24 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage zu G2G-Verfahren, Hermesbürgschaften und Bundeswehrmaterial-Abgaben.
Im Detail
Selbst wenn kein nationaler Bedarf besteht, kauft der Staat weiter ein, lastet dadurch die Rüstungsindustrie aus, und verkauft die Waffen dann später an verbündete Staaten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7585
Deutschlands Rüstungsexporte haben in den vergangenen Jahren ein historisches Niveau erreicht: Der Wert der erteilten Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigungen stieg laut Rüstungsexportbericht 2024 von rund 6,2 Mrd. Euro im Jahr 2020 auf fast 18,2 Mrd. Euro im Jahr 2025 — eine Verdreifachung in fünf Jahren. Im ersten Halbjahr 2026 kamen bereits Einzelgenehmigungen im Wert von 13,8 Mrd. Euro hinzu. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Die Linke mit BT-Drs. 21/7585 vom 14. August 2026 eine Kleine Anfrage mit 24 Fragen zur staatlichen Förderung von Rüstungsexporten eingereicht.
Das neue G2G-Verfahren für Rüstungsexporte
Im Mittelpunkt der Anfrage steht ein Finanzierungsinstrument, das 2025 neu eingeführt wurde: das sogenannte Government-to-Government-Verfahren (G2G). Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 wurde in der Bundeshaushaltsordnung die Möglichkeit geschaffen, dass die Bundesregierung stellvertretend für einen anderen Staat Rüstungsgüter in Deutschland beauftragt und das fertige Produkt anschließend an den Drittstaat weitergibt (BT-Drs. 21/1579). Das Verfahren orientiert sich am US-amerikanischen Foreign Military Sales-Programm. Bislang ist öffentlich lediglich ein G2G-Geschäft bekannt: Auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) 2026 wurde die Vereinbarung über den Verkauf von vier H145M-Hubschraubern an Montenegro bekanntgegeben.
Was gilt aktuell?
Vor der Einführung des G2G-Verfahrens standen der Bundesregierung im Wesentlichen drei Instrumente zur Rüstungsexportförderung zur Verfügung: direkte Bezuschussungen über den Einzelplan 60, die Gewährung von Hermesbürgschaften und Exportkrediten sowie die unentgeltliche oder vergünstigte Überlassung von Bundeswehrmaterial. Das G2G-Instrument ergänzt diese Palette um eine neue Form der staatlichen Vorfinanzierung, bei der der Bund als Auftraggeber gegenüber der Rüstungsindustrie auftritt — auch dann, wenn kein nationaler Bedarf an dem jeweiligen Rüstungsgut besteht.
Transparenz und parlamentarische Kontrolle
Die Linke zielt mit ihrer Anfrage auf mehrere Kernfragen der demokratischen Kontrolle: Sie fragt, ob G2G-Vorhaben mit einem Wert von über 25 Mio. Euro der Zustimmungspflicht des Haushaltsausschusses unterliegen, welche Ministerien an Exportgenehmigungen beteiligt sind und welche Rolle der Nationale Sicherheitsrat bei der Genehmigung spielt. Außerdem will die Fraktion wissen, ob G2G-Projekte künftig in der parlamentarischen Unterrichtung zu Rüstungsexporten gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrats explizit ausgewiesen werden. Derzeit fehlen öffentlich zugängliche Informationen über konkrete Vereinbarungen, anfallende Kosten und die zuständigen Verwaltungsstrukturen. Ähnliche Fragen zur Transparenz staatlicher Strukturen und Kosten werden auch in anderen parlamentarischen Anfragen dieser Wahlperiode aufgeworfen.
Hermesbürgschaften und Bundeswehrmaterial
Neben dem G2G-Verfahren fragt Die Linke auch nach etablierten Exportförderinstrumenten: Die Fragen 20 und 21 verlangen eine detaillierte Aufschlüsselung aller seit 2020 für Rüstungsexporte gewährten Hermesbürgschaften und Exportkreditgarantien sowie der ausgezahlten Schadensbeträge. Frage 22 richtet sich an das Bundesverteidigungsministerium und betrifft alle seit 2020 an andere Staaten verkauften, verliehenen, verschenkten, im Leasing überlassenen oder zu Testzwecken weitergegebenen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter. Fragen 23 und 24 klären, welche Ministerien und Kabinettsausschüsse neben dem Verteidigungsministerium an Genehmigungen für die unentgeltliche Abgabe von Bundeswehrmaterial gemäß Außenwirtschaftsverordnung und Kriegswaffenkontrollgesetz beteiligt sind. Zur Förderung staatlicher Programme durch den Bund — einschließlich der Frage nach Kontrollmechanismen — gibt es im parlamentarischen Raum weitere aktuelle Anfragen, etwa zum Zivilen Friedensdienst und dessen BMZ-Förderung oder zu den Business Scouts for Development.
Multinationaler Rüstungskontext und Kompensationspflichten
Fragen 16 und 17 thematisieren eine weitere Dimension: Bei multinationalen Rüstungsvorhaben kann Deutschland vertraglich zur Zahlung von Kompensationen verpflichtet sein, wenn es eine Exportgenehmigung für Drittstaaten verweigert. Die Fraktion fragt, bei wie vielen laufenden Vorhaben solche Verpflichtungen bestehen und in wie vielen Fällen seit dem Jahr 2000 tatsächlich Kompensationen angefallen sind. Diese Fragen berühren den Zielkonflikt zwischen dem Recht der Bundesregierung, Rüstungsexporte zu verweigern, und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Partnerstaaten.
Kurz gesagt: Deutschland kauft im Rahmen des G2G-Verfahrens Waffen vor — auch ohne eigenen Bedarf — und verkauft sie dann an andere Staaten. Die Linke will wissen, wer das kontrolliert und was es den Steuerzahler kostet.
Die Bundesregierung muss die Anfrage beantworten. Wie die Regierung auf Fragen zu sicherheitsrelevanten Themen mit internationalem Bezug reagiert, zeigt die parlamentarische Praxis dieser Wahlperiode: Antworten fallen häufig fragmentarisch aus, wenn Geheimhaltungsinteressen ins Spiel kommen.
Unmittelbar betroffen sind die deutschen Steuerzahler, da der Bund Rüstungsgüter vorfinanziert und das Ausfallrisiko trägt. Rüstungsunternehmen in Deutschland profitieren von der Kapazitätsauslastung auch ohne nationalen Bedarf. Partnerstaaten wie Montenegro erhalten über das Verfahren Zugang zu deutschen Rüstungsgütern. Parlamentarisch relevant ist die Frage, ob und in welchem Umfang der Haushaltsausschuss des Bundestages Mitsprache bei G2G-Vorhaben hat.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7585) wurde am 14. August 2026 eingereicht. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Gemäß § 104 GO-BT sieht die Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
- Government-to-Government (G2G)
- Staatliches Beschaffungsverfahren, bei dem eine Regierung stellvertretend für einen anderen Staat Rüstungsgüter einkauft und weitergibt — ohne direkten Vertrag zwischen Käuferstaat und Rüstungsunternehmen.
- Hermesbürgschaft
- Staatliche Exportkreditgarantie, mit der die Bundesregierung deutsche Exporteure gegen das Risiko eines Zahlungsausfalls im Auslandsgeschäft absichert.
- Einzelplan 60
- Haushaltsstelle im Bundeshaushalt, über die allgemeine Finanzverwaltungsausgaben des Bundes, darunter bestimmte Zuschüsse und Sicherheitspartnerschaften, abgewickelt werden.
Was ist ein G2G-Rüstungsexportgeschäft?
Beim Government-to-Government-Verfahren beauftragt die Bundesregierung stellvertretend für einen anderen Staat Rüstungsgüter in Deutschland und übergibt das fertige Produkt dann an den Drittstaat — ähnlich dem US-amerikanischen Foreign Military Sales-Programm.
Wann wurde das G2G-Verfahren eingeführt?
Die rechtliche Grundlage wurde im Haushaltsbegleitgesetz 2025 in der Bundeshaushaltsordnung geschaffen.
Welches erste G2G-Geschäft ist öffentlich bekannt?
Im Rahmen der ILA wurde der Verkauf von vier H145M-Hubschraubern an Montenegro als G2G-Geschäft bekannt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7585 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































