- Syrische Christen in Deutschland: Abschiebekriterien politisch umstritten
- 49 Fragen zu Religionsdaten, Abschiebeschutz und Sicherheitslage in Syrien
- Konkreter Anlass: drohende Abschiebung eines christlichen Ehepaars aus dem Saarland
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7597 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 hat Deutschland die Aussetzung der Abschiebungen nach Syrien schrittweise gelockert. Christen und andere religiöse Minderheiten in Syrien sind nach Einschätzung von Organisationen wie der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und Open Doors auch unter der neuen syrischen Führung erheblichen Risiken ausgesetzt. Die Zahl der Christen in Syrien ist seit Beginn des Bürgerkriegs 2011 stark zurückgegangen. Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen syrische Staatsangehörige abgeschoben werden dürfen, ist politisch und rechtlich umstritten.
Im Detail
"Es werden genau die abgeschoben, die greifbar sind, und es sind die greifbar, die in geordneten Bahnen leben."
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7597
Die Lage christlicher Minderheiten in Syrien und die Frage, unter welchen Voraussetzungen syrische Staatsangehörige aus Deutschland abgeschoben werden dürfen, stehen im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7597. Die AfD-Fraktion um Boris Gamanov, Stefan Keuter, Gerold Otten und weitere Abgeordnete hat die Anfrage am 20. Juli 2026 eingereicht; sie wurde am 17. August 2026 veröffentlicht. Insgesamt umfasst das Dokument 49 Hauptfragen mit zahlreichen Unterpunkten.
Christenverfolgung in Syrien als politischer Streitpunkt
Ausgangspunkt der Anfrage ist laut Vorbemerkung der Fragesteller ein konkreter Fall: Einem syrisch-christlichen Ehepaar aus dem Saarland droht demnach die Abschiebung nach Syrien. Das Paar war 2024 aus Damaskus geflohen. Vertreter der assyrischen Gemeinschaft in Deutschland und Menschenrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und Open Doors verweisen darauf, dass Christen in Syrien auch nach dem Ende des Assad-Regimes Entführungen, religiösem Druck und Gewalt ausgesetzt seien. Die Fragesteller zitieren diese Aussagen als Kontext, nicht als belegte Tatsachen; die offizielle Bewertung der Sicherheitslage durch die Bundesregierung ist gerade Gegenstand der Anfrage.
Datenlage zu religiösen Bekenntnissen in Migrationsdatenbanken
Ein zentraler Themenkomplex der Anfrage betrifft die Erfassung religiöser Bekenntnisse in nationalen und europäischen IT-Systemen. Die Fragesteller erkundigen sich, ob und in welchen Datenbanken — etwa Eurodac, dem Schengener Informationssystem (SIS) oder dem Visa-Informationssystem (VIS) — das religiöse Bekenntnis von Asylsuchenden und irregulär eingereisten Personen gespeichert wird. Konkret fragen sie nach den Zahlen für jedes Jahr seit 2014, aufgeschlüsselt nach christlichem, drusischem und muslimischem Glauben. Außerdem thematisiert die Anfrage, welche Datenkategorien bei der Identitätsfeststellung zwingend und welche nur fakultativ erhoben werden, und welche Rechtsgrundlagen hierfür gelten.
Abschiebekriterien: Welche Rolle spielt die Religion?
Im Kern der Anfrage steht die Frage, welche Voraussetzungen für eine Abschiebung nach Syrien erfüllt sein müssen. Die Fragesteller listen acht Einzelfaktoren auf, zu denen die Bundesregierung Stellung nehmen soll: Religionszugehörigkeit, ethnische Zugehörigkeit, individuelle Gefährdung, Herkunftsregion, politische Betätigung, psychische Belastungen, Integrationsleistungen und die allgemeine Sicherheitslage im Herkunftsland. Gleichlautend fragen die Abgeordneten, welche dieser Faktoren einer Abschiebung entgegenstehen können. Besonders pointiert ist Frage 37: Wenn die Bundesregierung Abschiebungen christlicher Syrer für rechtlich zulässig halte, warum stünden dann Abschiebungen muslimischer Syrer entgegen, die vor Krieg und Unsicherheit geflohen seien?
Frage 35 und 46 greifen denselben Punkt auf und fragen direkt, ob für christliche Syrer ein anderer Prüfungsmaßstab gilt als für muslimische Syrer und auf welcher Rechtsgrundlage dies beruht. Diese Fragen zielen auf einen möglichen Wertungswiderspruch in der deutschen Abschiebe- und Asylpraxis ab, ohne dass die Antwort der Bundesregierung bereits vorliegt.
Sicherheitslage in Syrien: Offizielle Einschätzung gesucht
Die Anfrage erkundigt sich ferner nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zur Lage religiöser Minderheiten in Syrien seit 2024. Gefragt wird, ob die Bundesregierung Christen als religiöse Minderheit mit besonderem Schutzbedarf einstuft (Frage 26), wie sich die Zahl der Christen in Syrien seit Beginn des Bürgerkriegs entwickelt hat (Frage 32) und welche Erkenntnisse zu islamistischen Übergriffen gegen Christen vorliegen (Frage 24). Darüber hinaus soll die Bundesregierung offenlegen, ob Rückkehrer nach Syrien wegen eines Asylaufenthalts in der EU Repressionen ausgesetzt sind (Fragen 39 und 47).
Auch die Finanzierung von Programmen mit Syrien-Bezug ist Gegenstand der Anfrage: Die Abgeordneten fragen nach allen Projekten, Organisationen und Förderprogrammen, die die Bundesregierung seit 2015 unterstützt hat, aufgeschlüsselt nach humanitärer Hilfe, Wiederaufbau, Stabilisierung, Bildung, Gesundheitsversorgung und Minderheitenschutz. Zudem soll die Bundesregierung darlegen, wie sie sicherstellt, dass deutsche Steuergelder nicht an islamistische oder extremistische Strukturen fließen (Fragen 40 bis 49). Einen Überblick über weitere parlamentarische Anfragen zu Syrien bietet dieser Beitrag über Fragen zu den Taliban-Kontakten.
Ausreisepflichtige Syrer: Zahlen und Religionszugehörigkeit
Die Fragen 19 und 20 verlangen konkrete Zahlen: Wie viele der erfassten Personen sind aktuell ausreisepflichtig, haben aber einen die Ausreisepflicht hemmenden Aufenthaltstitel? Wie viele sind vollstreckbar ausreisepflichtig? Jeweils aufgeschlüsselt nach in Syrien geborenen Personen, Geburtsjahr, Geschlecht und religiösem Bekenntnis. Diese Datentiefe geht über das hinaus, was in Standardstatistiken der Behörden üblicherweise veröffentlicht wird, weshalb die Antwort der Bundesregierung für die öffentliche Debatte über Abschiebepolitik von Interesse sein dürfte.
Die Bundesregierung hat noch nicht geantwortet. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Aktuelle Meldungen aus dem Parlament finden sich in der Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 17. August 2026.
Weiterlesen:
Betroffen sind in erster Linie syrische Staatsangehörige in Deutschland, insbesondere Angehörige religiöser Minderheiten wie Christen, Drusen, Alawiten und Jesiden, gegen die aufenthaltsbeendende Maßnahmen drohen oder bereits laufen. Darüber hinaus berührt die Anfrage alle Personen, die seit 2014 irregulär nach Deutschland eingereist sind und deren Daten in nationalen oder EU-weiten Migrationsdatenbanken gespeichert wurden.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7597) ist am 17. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Eurodac
- EU-weite Datenbank zur Speicherung biometrischer Daten (vor allem Fingerabdrücke) von Asylsuchenden und irregulär eingereisten Personen, um Mehrfachanträge in verschiedenen Mitgliedstaaten zu erkennen.
- Ausreisepflicht
- Rechtliche Verpflichtung, Deutschland zu verlassen, wenn kein gültiger Aufenthaltstitel besteht. Ist die Ausreisepflicht vollstreckbar, kann eine zwangsweise Abschiebung erfolgen.
- Abschiebungshindernis
- Rechtlicher oder tatsächlicher Grund, der einer Abschiebung entgegensteht, etwa eine drohende Verfolgung im Zielland oder gesundheitliche Gründe.
Worum geht es bei dieser Anfrage konkret?
Die AfD-Fraktion fragt die Bundesregierung, nach welchen Kriterien Abschiebungen nach Syrien angeordnet werden, welche Rolle die Religionszugehörigkeit dabei spielt und wie die Sicherheitslage für Christen in Syrien offiziell bewertet wird.
Was ist der konkrete Auslöser der Anfrage?
Laut Vorbemerkung der Antragsteller steht einem syrisch-christlichen Ehepaar aus dem Saarland die Abschiebung nach Syrien bevor, was in der assyrischen Gemeinschaft auf Kritik gestoßen ist.
Werden Religionsdaten bei Asylbewerbern erfasst?
Die Anfrage erkundigt sich genau danach: ob und wie das religiöse Bekenntnis von Asylsuchenden in nationalen und EU-Datenbanken erfasst wird und welche Rechtsgrundlagen dafür gelten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7597 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































