- 23,4 Mio. Euro für Afrika-Projekt 'Demokratisierung von links'
- Durchführende NGO bleibt anonymisiert
- AfD kritisiert politische Einmischung mit Steuergeldern
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6454 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das BMZ-Projekt ‚Sozial-ökologische Transformationen verbunden mit einer Demokratisierung von links in Afrika‘ lief von Januar 2020 bis Dezember 2023. Mit einem Finanzierungsvolumen von 24,67 Millionen Euro wurden tatsächlich 23,43 Millionen Euro ausgegeben. Das Programm wurde zu 100 Prozent dem Sektor ‚Demokratische Teilhabe und Zivilgesellschaft‘ zugeordnet, die durchführende NGO blieb jedoch anonymisiert.
- 24,67 Millionen Euro — geplantes Finanzierungsvolumen für das Afrika-Projekt
- 23,43 Millionen Euro — tatsächlich ausgegebene Summe, entspricht 95% der Planung
- 4 Jahre — Projektlaufzeit von Januar 2020 bis Dezember 2023
- 100 Prozent — vollständige Zuordnung zum Sektor ‚Demokratische Teilhabe und Zivilgesellschaft‘
Im Detail
Durch Kooperation mit PartnerInnen und Eigenmaßnahmen trägt das Regionalprogramm Afrika zu mehr sozialer Gerechtigkeit sowie selbstbestimmtem Handeln diverser AkteurInnen bei.
— Maßnahmenbeschreibung BT-Drs. 21/6454
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat zwischen 2020 und 2023 ein Afrika-Projekt finanziert, das auf eine ‚Demokratisierung von links‘ abgezielt hat. Die AfD-Fraktion stellt in einer Kleinen Anfrage vom 11. Juni 2026 Fragen zu dem 23,4 Millionen Euro teuren Programm.
Das Projekt mit dem vollständigen Titel ‚Sozial-ökologische Transformationen verbunden mit einer Demokratisierung von links in Afrika‘ ist vier Jahre lang gelaufen. Von den geplanten 24,67 Millionen Euro sind 23,43 Millionen Euro ausgegeben worden. Das entspricht einer Ausschöpfungsquote von 95 Prozent.
Was gilt aktuell?
Deutsche Entwicklungshilfe unterliegt grundsätzlich dem Prinzip der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten souveräner Staaten. Programme verfolgen primär humanitäre, wirtschaftliche oder infrastrukturelle Ziele. Die explizite politische Ausrichtung von Projekten ist völkerrechtlich umstritten, wenn sie auf Beeinflussung der politischen Ordnung anderer Staaten abzielt.
Laut Projektbeschreibung hat das Programm ‚zu mehr sozialer Gerechtigkeit sowie selbstbestimmtem Handeln diverser Akteure‘ beitragen sollen. Im Zentrum haben ‚aktive Beteiligung am Prozess politischer Willensbildung, Stärkung sozialer und demokratischer Rechte, Fragen nachhaltigen Wirtschaftens und ökologischer Transformation‘ gestanden. Das Projekt ist zu 100 Prozent dem Sektor ‚Demokratische Teilhabe und Zivilgesellschaft‘ zugeordnet worden. Bemerkenswert ist die Anonymisierung der durchführenden Organisation, so die AfD-Fraktion. Die ausführende NGO wird in den offiziellen Dokumenten lediglich als ‚donor country based NGO‘ bezeichnet, ohne Namen, Rechtsform oder Geschäftsführung zu nennen.
Fragen zur politischen Einflussnahme
Die AfD-Abgeordneten um den entwicklungspolitischen Sprecher Rocco Kever fragen nach der völkerrechtlichen und demokratischen Legitimation solcher Programme. Sie sehen darin eine gezielte politische Einflussnahme in Afrika mit deutschen Steuergeldern.
Elf detaillierte Fragen umfasst die Kleine Anfrage. Diese betreffen konkrete Maßnahmen in den einzelnen afrikanischen Ländern sowie die geförderten lokalen Partnerorganisationen und die politischen Ziele des Programms. Die AfD fragt, wer im BMZ darüber entscheidet, ‚welche politische Richtung und welche gesellschaftlichen Transformationen in afrikanischen Ländern als förderungswürdig gelten‘.
Forderung nach Transparenz
Die Fragesteller monieren, dass auch bei diesem Projekt die durchführende NGO anonymisiert bleibt. Die Anfrage zielt darauf ab, vollständige Transparenz über Namen, Rechtsform, Sitz und Geschäftsführung der ausführenden Organisation herzustellen.
Zudem fordern die AfD-Abgeordneten eine detaillierte Aufschlüsselung aller Maßnahmen und Kosten nach Ländern. Eine vollständige Liste der geförderten lokalen Partnerorganisationen in den afrikanischen Staaten wird verlangt. Diese Informationen können Aufschluss über das tatsächliche Ausmaß der politischen Einflussnahme geben.
Die entwicklungspolitische Debatte um deutsche Zahlungen in Hochrisikostaaten erhält durch diese Anfrage neue Aufmerksamkeit. Die AfD plant nach eigenen Angaben, solche ‚ideologisch ausgerichteten Programme‘ grundsätzlich zu hinterfragen und fordert künftig ‚ideologisch neutrale Förderansätze‘.
Weiterlesen:
- Entwicklungshilfe: AfD fragt BMZ-Förderung von Kirchen ab
- AfD-Fraktion fordert sofortigen Stopp aller Zahlungen in Hochrisikostaaten
Betroffen sind deutsche Steuerzahler, die das Projekt finanzierten, sowie afrikanische Staaten und Zivilgesellschaften, die Ziel der politischen Einflussnahme waren. Die AfD sieht darin eine problematische Verwendung von Steuergeldern für ideologische Zwecke.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, die elf Fragen der AfD-Fraktion zu beantworten. Die Antwortfrist endet am 2. Juli 2026. Die AfD fordert detaillierte Aufschlüsselung der Maßnahmen nach Ländern, Nennung der durchführenden NGO und Rechtfertigung der politischen Ausrichtung des Programms.
- IATI
- International Aid Transparency Initiative – Standard für transparente Berichterstattung über Entwicklungshilfe-Projekte.
- BMZ
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, zuständig für deutsche Entwicklungspolitik.
Was war das Ziel des Afrika-Projekts?
Laut BMZ sollte es zu mehr sozialer Gerechtigkeit und selbstbestimmtem Handeln in Afrika beitragen, mit Fokus auf politische Willensbildung und demokratische Rechte.
Warum kritisiert die AfD das Programm?
Sie sieht darin eine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten souveräner afrikanischer Staaten durch gezielten politischen Einfluss nach links.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6454 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.








































































