- 8,58 Mrd. Euro soll AgoraEU im EU-Haushalt 2028–2034 erhalten
- Creative Europe und CERV werden zu einem Dachprogramm zusammengelegt
- Kleine Kulturorganisationen und Lokaljournalismus drohen benachteiligt zu werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7522 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU verhandelt derzeit über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028 bis 2034. Die Europäische Kommission schlägt vor, die bisherigen Programme Creative Europe und CERV (Citizens, Equality, Rights and Values) in einem neuen Dachprogramm namens AgoraEU zusammenzuführen. Der Rat der EU hat am 12. Mai 2026 eine allgemeine Ausrichtung zum AgoraEU-Programm beschlossen. Die Bundesregierung setzt sich nach Angaben der Fragesteller für eine horizontale Kürzung des MFR ein, was auch AgoraEU beträfe. Das Europäische Parlament fordert ein deutlich höheres Budget als die Kommission vorgeschlagen hat.
- 8,58 Mrd. Euro — vorgeschlagenes Gesamtbudget für AgoraEU im MFR 2028–2034 laut Kommissionsvorschlag
- 10,72 Mrd. Euro — Forderung des Europäischen Parlaments für ein höheres AgoraEU-Budget
- 7,3 Mrd. Euro — Gegenvorschlag aus der zyprischen Ratspräsidentschaft zur Budgetkürzung
- 21 % — Anteil des Kulturbereichs (Culture-Säule) am vorgeschlagenen AgoraEU-Gesamtbudget
- 28 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage der Linken an die Bundesregierung zu AgoraEU
Im Detail
Die Zusammenführung unter dem Dach von AgoraEU soll Vereinfachung und Synergien schaffen. Sie birgt jedoch das Risiko, dass kulturelle Förderung zunehmend einer politisch-normativen Zweckbestimmung unterworfen wird.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7522
Europäische Kulturförderung steht vor einer grundlegenden Neuordnung: Ab 2028 soll das neue EU-Programm AgoraEU die bisher eigenständigen Programme Creative Europe und CERV unter einem Dach vereinen. Mit einem vorgeschlagenen Budget von rund 8,58 Milliarden Euro für den Zeitraum 2028 bis 2034 wäre AgoraEU nominell doppelt so groß wie seine Vorgänger — doch ob die Mittel ausreichen und wer von ihnen profitiert, ist umstritten. Die Fraktion Die Linke hat dazu am 7. August 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7522 eingereicht und stellt der Bundesregierung 28 Detailfragen zu ihrer Verhandlungsposition.
AgoraEU: Neue Struktur der EU-Kulturförderung
Das Programm AgoraEU ist Teil der Rubrik II des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens für „Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit“. Es gliedert sich in drei Säulen: Creative Europe – Kultur (1,8 Mrd. Euro), MEDIA+ (3,2 Mrd. Euro) für den audiovisuellen Bereich und CERV+ (3,6 Mrd. Euro) für Grundrechte und Werte. Damit entfallen auf den reinen Kulturbereich lediglich rund 21 Prozent des Gesamtbudgets — ein Anteil, den die Fraktion Die Linke angesichts steigender Anforderungen durch digitale Transformation und den Green Deal als unzureichend bewertet.
Divergierende Positionen im Verhandlungsprozess
Die Verhandlungen über AgoraEU verlaufen zwischen den EU-Institutionen konfliktreich. Das Europäische Parlament fordert ein Volumen von bis zu 10,72 Milliarden Euro, während einige Mitgliedstaaten im Rat auf Haushaltsdisziplin dringen. In der letzten Verhandlungsbox schlug die zyprische Ratspräsidentschaft eine Kürzung auf rund 7,3 Milliarden Euro vor. Die Bundesregierung setzt sich nach Angaben der Fragesteller für eine horizontale Kürzung des Gesamthaushalts ein — was auch AgoraEU beträfe. Der Rat hat am 12. Mai 2026 eine allgemeine Ausrichtung zum Programm beschlossen, auf die mehrere Fragen der Anfrage ausdrücklich Bezug nehmen.
Kleine Organisationen und Lokaljournalismus im Fokus
Ein zentrales Anliegen der Anfrage ist der Schutz kleinerer, unabhängiger Akteure. Branchenvertreter wie SPIO und unabhängige Filmproduzenten kritisieren laut Drucksache unklare Kriterien für die Mittelvergabe sowie Vorfinanzierungsanforderungen, die ressourcenarme Organisationen gegenüber großen NGOs und Medienhäusern benachteiligen könnten. Die Linke fragt unter anderem, ob feste Quoten für die Förderung von unabhängigem Lokaljournalismus vorgesehen sind und ob die Bundesregierung eine territorial kalibrierte Förderlinie für Lokal- und Regionaljournalismus in strukturschwachen Räumen unterstützt — eine Forderung, die auch der Ausschuss der Regionen in seiner Stellungnahme (CDR-3541-2025) erhoben hat.
Unabhängigkeit von Kunst und Medien als Streitpunkt
Die Zusammenlegung von Kulturförderung und zivilgesellschaftlicher Wertearbeit unter AgoraEU wirft laut der Anfrage grundlegende Fragen zur Unabhängigkeit von Kunst und Medien auf. Die Fraktion befragt die Bundesregierung, welche konkreten Auswirkungen sie durch die Verschmelzung beider Programmlinien auf die künstlerische Freiheit erwartet und wie sichergestellt wird, dass Mittelvergabe nicht zu einer Zentralisierung in Brüssel führt. Auch der Schutz besonderer gesellschaftlicher Gruppen — darunter Kinder, LGBTIQ-Personen und Menschen mit Behinderungen — sowie die Verankerung von Antisemitismus als eigenständiges Phänomen in der AgoraEU-Verordnung werden thematisiert.
Weitere Fragen betreffen die deutschen Verhandlungspositionen in den Ratsarbeitsgruppen, die parlamentarischen Kontrollrechte bei der operativen Umsetzung sowie einen möglichen zivilgesellschaftlichen Dialogmechanismus nach dem Vorbild der bisherigen „Civil Dialogue Group“ unter CERV. Ob und wie die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden durch verbindliche Kriterien in den Arbeitsprogrammen stärkt, ist ebenfalls Gegenstand der Anfrage. Alle Antworten stehen noch aus — die Antwortfrist läuft bis zum 28. August 2026.
Ähnliche Fragen zur EU-Finanzierung und zur Rolle Deutschlands in europäischen Haushaltsentscheidungen werden auch in anderen parlamentarischen Vorgängen diskutiert, etwa bei den Klimaschutzausgaben des KTF 2026. Auch Fragen zu Medien und Infrastruktur finden sich bei den Schriftlichen Fragen KW 30/2026.
Weiterlesen:
- KTF plant 2026 Klimaschutzausgaben von 34,8 Milliarden Euro
- Schriftliche Fragen KW 30/2026: 108 Antworten der Bundesregierung
- Mobilfunk bei Stromausfall: Mindeststandards gefordert
Von AgoraEU betroffen sind Kulturschaffende, audiovisuelle Produzenten, Lokaljournalisten und zivilgesellschaftliche Organisationen in der gesamten EU – darunter auch in Deutschland tätige unabhängige Filmproduzenten, Kulturvereine und Medienunternehmen. Besonders kleine und ressourcenarme Organisationen könnten laut der anfragenden Fraktion durch neue Förderkriterien benachteiligt werden.
Die Kleine Anfrage vom 7. August 2026 (BT-Drs. 21/7522) ist beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischer Praxis 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort, die bis zum 28. August 2026 vorliegen soll. Parallel laufen die Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat über die endgültige Ausgestaltung des MFR 2028–2034 und des AgoraEU-Programms weiter.
- Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)
- Der langfristige Haushaltsplan der Europäischen Union, der für jeweils sieben Jahre festlegt, in welchen Bereichen die EU wie viel Geld ausgeben darf.
- CERV
- Citizens, Equality, Rights and Values – das bisherige EU-Programm zur Förderung von Grundrechten, Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Werten, das in AgoraEU aufgehen soll.
- Trilог
- Informelle Verhandlungsrunde zwischen Europäischem Parlament, Rat der EU und Europäischer Kommission zur Einigung auf gemeinsame EU-Rechtsakte.
Was ist AgoraEU?
AgoraEU ist ein geplantes EU-Dachprogramm, das ab 2028 die bisherigen Förderprogramme Creative Europe (Kultur und audiovisuelle Medien) und CERV (Grundrechte und Werte) zusammenführt.
Wie viel Geld ist für AgoraEU vorgesehen?
Die Europäische Kommission schlägt rund 8,58 Mrd. Euro für den Zeitraum 2028 bis 2034 vor. Das Europäische Parlament fordert bis zu 10,72 Mrd. Euro, Zypern schlug im Rat eine Kürzung auf ca. 7,3 Mrd. Euro vor.
Warum befürchtet Die Linke Nachteile für kleine Organisationen?
Laut der Fraktion könnten unklare Vergabekriterien und Vorfinanzierungsanforderungen kleine, ressourcenarme Organisationen gegenüber großen NGOs und Medienhäusern benachteiligen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7522 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































