- 35 Bahnprojekte: Planungsstände erstmals systematisch offengelegt
- Kostendaten als Geschäftsgeheimnis eingestuft – nur in Geheimschutzstelle einsehbar
- Zwei KV-Anlagen ruhen, mehrere im Bau oder in Genehmigungsplanung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7808 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bedarfsplan Schiene legt fest, welche Aus- und Neubauprojekte im deutschen Bahnnetz realisiert werden sollen. § 1 Absatz 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes erklärt den Schienenausbau zum überragenden öffentlichen Interesse. Seit Jahren ist die Finanzierung dieser Projekte angespannt: Die Bundesregierung verweist in ihren Antworten regelmäßig auf laufende Haushaltsverhandlungen. Für den Bundeshaushalt 2027 stehen die Mittel für eine Reihe von Bahnprojekten noch nicht fest, was die Weiterverfolgung einzelner Vorhaben durch die DB InfraGO AG erschwert.
- 35 Projekte — wurden in der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7140) einzeln mit jeweils acht Teilfragen abgefragt.
- 5 Projekte im Bau — KV-Anlagen Augsburg, Karlsruhe, Kornwestheim (1. Baustufe), Ulm sowie die bereits fertiggestellte KV-Anlage Duisburg.
- 2 Projekte ruhend — KV-Anlage Landshut und KV-Anlage Frankfurt/Main (Planungen noch nicht aufgenommen), KV-Anlage Großbeeren (ebenfalls noch nicht begonnen).
- 3 Planfeststellungsbeschlüsse 2025 — ABS Berlin–Dresden: PFA 2 (Oktober), PFA 3.1 (November), EÜ Wainsdorf (September 2025).
Im Detail
Bei den in den Fragen 1 bis 35 b), d) und e) angefragten Informationen (investierte Mittel, Finanzvolumen der ausgeschriebenen Leistungen, weiterer Mittelbedarf) handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB InfraGO AG.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7808
Deutschlands Schienennetz soll ausgebaut werden — doch wie weit die Planungen für konkrete Projekte tatsächlich gediehen sind, war bislang kaum öffentlich dokumentiert. Die Drucksache 21/7808 vom 31. August 2026 liefert nun erstmals eine systematische Übersicht: Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/7140) den Planungsstand von insgesamt 35 Bahnprojekten des Bedarfsplans Schiene dargelegt.
Die Antwort trägt die Handschrift des Bundesministeriums der Finanzen, das sie namens der Bundesregierung am 28. August 2026 übermittelt hat. Im Zentrum stehen Ausbaustrecken (ABS), Neubaustrecken (NBS) und Anlagen für den Kombinierten Güterverkehr (KV-Anlagen) an Standorten quer durch Deutschland — von Berlin über Frankfurt am Main bis Ulm und Basel.
Bahnprojekte: Was öffentlich bekannt ist
Für jeden der 35 Planungsstandorte hat die DB InfraGO AG der Bundesregierung Auskünfte zur aktuellen Planungsphase erteilt. Dabei zeigt sich ein heterogenes Bild: Ein Teil der Projekte befindet sich in einer frühen Entwurfs- oder Vorplanung, andere haben die Genehmigungsplanung abgeschlossen oder befinden sich bereits im Bau.
Konkret im Bau befinden sich laut Drucksache die KV-Anlage Augsburg, die KV-Anlage Karlsruhe, die KV-Anlage Kornwestheim (erste Baustufe) sowie die KV-Anlage Ulm. Die KV-Anlage Duisburg ist sogar bereits fertiggestellt. Bei der KV-Anlage Großbeeren wurden hingegen 2021 lediglich zwei Umschlaggleise verlängert und im Frühjahr 2026 ein dritter Containerkran in Betrieb genommen — weitergehende Planungen haben noch nicht begonnen. Die KV-Anlage Landshut ruht nach Auskunft der DB InfraGO AG vollständig.
Für die KV-Anlage Frankfurt/Main und die KV-Anlage Großbeeren wurden die Planungen noch nicht aufgenommen. Bei den großen Ausbaustrecken — etwa der ABS Berlin–Dresden (2. Baustufe), dem Rhein-Ruhr-Express oder der ABS/NBS Frankfurt am Main–Mannheim — laufen Genehmigungs- oder Entwurfsplanungen. Für die ABS Berlin–Dresden liegen für drei Planfeststellungsabschnitte bereits Beschlüsse vor: PFA 2 vom 24. Oktober 2025, PFA 3.1 vom 17. November 2025 sowie die Änderung der Eisenbahnüberführung Wainsdorf vom 4. September 2025.
Kostendaten bleiben geheim
Wer konkrete Zahlen zu investierten Mitteln, Ausschreibungsvolumina oder dem künftigen Mittelbedarf erwartet hat, findet in der öffentlichen Fassung der Drucksache keine Antworten. Die Bundesregierung hat diese Informationen — betroffen sind die Teilfragen b, d und e zu allen 35 Projekten — als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB InfraGO AG eingestuft. Die Antworten wurden als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt. Berechtigte Abgeordnete können sie dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung einsehen.
Die Begründung: Würden Vergabepreise einzelner Projektabschnitte öffentlich, könnten Baufirmen ihre Angebote entsprechend anpassen — was zu einer Verteuerung der Maßnahmen führen würde. Dieses Argument hat die Bundesregierung zur pauschalen Geheimhaltung aller finanziellen Projektdaten genutzt, was den parlamentarischen Informationsanspruch der Abgeordneten erheblich einschränkt. Die Fragesteller hatten gerade deshalb nach möglichen Mehrkosten bei Planungsverzögerungen gefragt — Fragen, die damit ebenfalls nicht beantwortet wurden.
Keine Pausierungen — laut Bundesregierung
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Fragestellung selbst: Die Fragesteller gingen davon aus, dass Planungen für einzelne Projekte aufgrund fehlender Finanzierung de facto pausiert worden seien. Die Bundesregierung lehnte alle entsprechenden Teilfragen (c und g) ab mit dem Verweis, die Fragen setzten eine Pausierung voraus, die es „nicht gibt bzw. gegeben hat“. Laut Regierung werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB AG projektübergreifend eingesetzt und entsprechend dem jeweiligen Arbeitsanfall flexibel zugeordnet — eine projektbezogene Erfassung des Arbeitsanteils liege daher nicht vor.
Dieser Dissens ist politisch relevant: Aus Sicht der Fragesteller — und laut Medienberichten auch aus Sicht von Regionen wie Augsburg — droht bei einzelnen Strecken ein faktischer Planungsstillstand, weil nicht finanzierte Projekte keine Planungskapazitäten binden können. Weitere Hintergründe zur angespannten Finanzlage beim Schienenausbau finden sich auch in der Diskussion um den Haushaltsfinanzierungsrahmen.
Was gilt aktuell?
Nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz hat der Aus- und Neubau von Bahninfrastruktur überragendes öffentliches Interesse. Der Bedarfsplan Schiene legt verbindlich fest, welche Projekte realisiert werden sollen. Die Finanzierung der Projekte wird jedoch im Bundeshaushalt jährlich beschlossen — und für 2027 stehen die Mittelzuweisungen für viele Planungsvorhaben noch nicht fest. Projekte, für die Baurecht besteht (abgeschlossener Planfeststellungsbeschluss), aber keine gesicherte Finanzierung vorliegt, riskieren nach Ansicht der Fragesteller den Verlust des Baurechts, wenn Fristen verstreichen.
Wer die wirtschaftliche Lage im Güterverkehr und die Investitionsdynamik in Deutschland besser einordnen möchte, findet bei ausländischen Direktinvestitionen und der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung wichtige Einordnungen.
Weiterlesen:
- Investitionsbeauftragter: Mandat und Kosten unter der Lupe
- Bundestag 13.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind Bahnreisende und Pendler auf zahlreichen Strecken zwischen Nord- und Süddeutschland sowie dem grenzüberschreitenden Schienenverkehr. Darüber hinaus sind Güterverkehrsunternehmen betroffen, die auf den Ausbau von Umschlaganlagen für den Kombinierten Verkehr angewiesen sind. Auch Planungs- und Baufirmen sowie Beschäftigte bei der DB InfraGO AG sind von Verzögerungen und ungeklärter Projektfinanzierung betroffen.
Die Bundesregierung hat Fragen zu investierten Mitteln, Ausschreibungsvolumina und Mittelbedarf (Teilfragen b, d, e) pauschal als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingestuft und die Antworten nur als VS-Vertraulich hinterlegt. Fragen zu Mehrkosten bei Pausierungen (c, g) wurden mit der Begründung abgelehnt, es habe keine Pausierungen gegeben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bahnausbau: 35 Schienenprojekte ohne gesicherte Finanzierung →
- Planfeststellungsbeschluss
- Behördliche Genehmigung für ein Infrastrukturprojekt, mit der das Baurecht entsteht. Ohne diesen Beschluss darf nicht gebaut werden.
- VS-Vertraulich
- Einstufung als Verschlusssache der zweithöchsten Geheimhaltungsstufe. Solche Dokumente dürfen nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages von berechtigten Abgeordneten eingesehen werden.
- Kombinierter Verkehr (KV)
- Gütertransport, bei dem Lkw-Auflieger oder Container per Bahn befördert und nur am Anfang und Ende der Transportkette auf der Straße gefahren werden.
Warum werden Kostendaten nicht öffentlich beantwortet?
Die Bundesregierung stuft Investitionsvolumina und Ausschreibungsdaten der DB InfraGO AG als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ein. Eine öffentliche Nennung könnte Baufirmen ermöglichen, ihre Angebote an kalkulierte Vergabepreise anzupassen und die Kosten zu erhöhen.
Welche Projekte sind bereits im Bau?
Laut Drucksache befinden sich die KV-Anlagen Augsburg, Karlsruhe, Kornwestheim (erste Baustufe) und Ulm im Bau. Die KV-Anlage Duisburg ist bereits fertiggestellt.
Welche Projekte ruhen?
Nach Auskunft der DB InfraGO AG ruhen die KV-Anlage Landshut und die KV-Anlage München (Vorplanung wird noch erstellt). Für die KV-Anlagen Frankfurt/Main und Großbeeren wurden die Planungen noch nicht aufgenommen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7808 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































