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- 18 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen fehlen im Subventionsbericht
- Dienstwagenprivileg kostet laut Studie 4,2 bis 4,92 Mrd. Euro jährlich
- Bundesrechnungshof rügt fehlende Evaluation und Befristung
Hintergrund
Der 30. Subventionsbericht der Bundesregierung wurde am 10. September 2025 vom Kabinett beschlossen und weist für den Zeitraum 2023 bis 2026 insgesamt 107 Steuervergünstigungen mit jährlichen Steuermindereinnahmen von rund 40 Mrd. Euro aus — davon entfallen 18,4 Mrd. Euro auf den Bundeshaushalt im Jahr 2026. Der Bundesrechnungshof stellte in seinem Prüfbericht vom 6. Januar 2026 fest, dass die Bundesregierung den Subventionsbegriff zu eng fasst und bedeutende Steuervergünstigungen wie Dieselprivileg, Entfernungspauschale und Dienstwagenprivileg nicht ausweist, obwohl allein diese drei Regelungen nach seinen Berechnungen rund 18 Mrd. Euro jährliche Mindereinnahmen verursachen. Zudem verzichtet der Bund nach Angaben des Bundesrechnungshofes durch das Fortführen ineffizienter Steuervergünstigungen auf rund 12 Mrd. Euro jährliche Einnahmen.
- 40 Mrd. Euro — Jährliche Steuermindereinnahmen aller 107 im 30. Subventionsbericht ausgewiesenen Vergünstigungen für alle Gebietskörperschaften
- 18,4 Mrd. Euro — Davon entfallen im Jahr 2026 auf den Bundeshaushalt allein
- 18 Mrd. Euro — Jährliche Mindereinnahmen durch Dieselprivileg, Entfernungspauschale und Dienstwagenprivileg, die nicht im Subventionsbericht stehen
- 4,2 bis 4,92 Mrd. Euro — Steuermindereinnahmen allein durch das Dienstwagenprivileg für 2024 laut UBA/FiFo-Studie
- 37 von 107 — Steuervergünstigungen im Bericht, die zuletzt 2019 oder früher extern evaluiert wurden
Im Detail
Der Bundesrechnungshof fordert mit Unterstützung des Rechnungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages seit Jahren, unwirksame sowie umwelt- oder klimaschädliche Steuervergünstigungen abzuschaffen. Stattdessen hält die Bundesregierung an diesen nahezu unverändert fest, auch wenn sie Regierungszielen entgegenstehen.
— Bundesrechnungshof, Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO zum 30. Subventionsbericht, S. 3 — zitiert in BT-Drs. 21/8333
Rund 18 Milliarden Euro an jährlichen Steuermindereinnahmen tauchen im offiziellen Subventionsbericht der Bundesregierung nicht auf. Das hat der Bundesrechnungshof in seinem Prüfbericht vom 6. Januar 2026 zum 30. Subventionsbericht festgestellt. Zu den nicht ausgewiesenen Vergünstigungen gehören das Dieselprivileg, die Entfernungspauschale und das Dienstwagenprivileg. Die Fraktion Die Linke stellt dazu in BT-Drs. 21/8333 vom 5. Oktober 2026 insgesamt 24 Fragen an die Bundesregierung.
Dienstwagenprivileg im Mittelpunkt
Das Dienstwagenprivileg steht im Zentrum der Anfrage. Nach der geltenden Regelung müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen, diesen Vorteil pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenpreises monatlich versteuern. Eine Studie des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln (FiFo), erstellt im Auftrag des Umweltbundesamtes, beziffert die dadurch entstehenden Steuermindereinnahmen für das Jahr 2024 auf 4,2 Mrd. Euro. Einschließlich der zusätzlichen Sonderregelungen für batterieelektrische und Plug-in-Hybridfahrzeuge steigt die Zahl auf 4,92 Mrd. Euro. Zudem schreibt die Studie dem Dienstwagenprivileg zusätzliche CO₂-Emissionen von rund 1,68 Millionen Tonnen zu — und bezeichnet diese Schätzung als konservative Untergrenze.
Die Fraktion fragt unter anderem, wie viele Dienstwagen es in Deutschland gibt, wie viele Steuerpflichtige von der Regelung profitieren und wie hoch der durchschnittliche Steuervorteil je Einkommensdezil ist. Außerdem erkundigt sie sich nach der Verteilung der begünstigten Fahrzeuge nach Antriebsart, Bruttolistenpreis, Fahrzeugsegment, Motorleistung und CO₂-Emissionen.
Lücken im Subventionsbericht
Der 30. Subventionsbericht weist für den Zeitraum 2023 bis 2026 insgesamt 107 Steuervergünstigungen aus. Die jährlichen Steuermindereinnahmen aller ausgewiesenen Vergünstigungen belaufen sich demnach auf rund 40 Mrd. Euro; auf den Bundeshaushalt entfallen davon im Jahr 2026 nach Regierungsangaben 18,4 Mrd. Euro. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die Bundesregierung den Subventionsbegriff zu eng fasst und steuerliche Sonderregelungen mit mittelbarer Wirkung auf Wirtschaftszweige nicht erfasst — obwohl der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages dies seit Jahren fordert. Laut Bundesrechnungshof hatte das Bundesfinanzministerium ursprünglich beabsichtigt, Entfernungspauschale und Dienstwagenprivileg in den Subventionsbericht aufzunehmen. Nach Einsprüchen des Bundeskanzleramtes und des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterblieb dies jedoch.
Evaluation und Haushaltswirkung
Von den 107 ausgewiesenen Steuervergünstigungen betrachtet die Bundesregierung laut Subventionsbericht 56 als evaluiert. 37 Vergünstigungen wurden zuletzt 2019 oder früher extern untersucht. Trotz negativer oder nur schwacher Evaluationsergebnisse hält die Bundesregierung nach Feststellung des Bundesrechnungshofes an zahlreichen dieser Regelungen fest. Laut Bundesrechnungshof verzichtet der Bund dadurch auf rund 12 Mrd. Euro jährliche Einnahmen durch ineffiziente Vergünstigungen — zuzüglich weiterer Mindereinnahmen aus umwelt- oder klimaschädlichen Regelungen.
Die Anfrage fragt deshalb auch nach den Kriterien, nach denen die Bundesregierung über die Fortführung von Steuervergünstigungen entscheidet, die extern als ineffizient bewertet wurden. Außerdem wird gefragt, ob die im Koalitionsvertrag angekündigte Subventionsüberprüfung ausdrücklich auch auf steuerliche Sonderregelungen ausgedehnt wird, die bislang nicht im Bericht ausgewiesen sind.
Was gilt aktuell beim Dienstwagenprivileg?
Nach geltendem Recht richtet sich die Besteuerung der privaten Dienstwagennutzung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Die sogenannte 1-Prozent-Regelung setzt den geldwerten Vorteil pauschal an, unabhängig von der tatsächlichen privaten Fahrleistung. Für batterieelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride gelten reduzierte Ansätze von 0,25 bzw. 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises, was die Steuermindereinnahmen in diesen Segmenten erhöht. Alternative Besteuerungsmodelle, die sich stärker an der tatsächlichen Nutzung oder den CO₂-Emissionen orientieren, hat die Bundesregierung nach Kenntnis der Fragesteller bisher nicht eingeführt. Die Anfrage erkundigt sich, welche solcher Modelle in dieser Legislaturperiode geprüft wurden.
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Unmittelbar profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Firmenwagennutzung sowie Unternehmen, die Dienstwagen stellen. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da die ausbleibenden Einnahmen die öffentliche Haushaltslage belasten. Berufspendler sind über die Entfernungspauschale und Kfz-Halter über das Dieselprivileg ebenfalls Teil des Themenkomplexes.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8333) wurde am 5. Oktober 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht und an das Bundeskanzleramt weitergeleitet. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit, die 24 Fragen schriftlich zu beantworten.
- Dienstwagenprivileg
- Steuerliche Sonderregelung, bei der die private Nutzung eines Firmenwagens pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuert wird, was oft unter dem tatsächlichen Nutzungswert liegt.
- Subventionsbericht
- Alle zwei Jahre vom Kabinett beschlossener Bericht der Bundesregierung, der staatliche Finanzhilfen und Steuervergünstigungen dokumentiert; der 30. Subventionsbericht deckt den Zeitraum 2023–2026 ab.
- Dieselprivileg
- Steuerliche Begünstigung von Diesel-Kraftstoff gegenüber Benzin durch einen niedrigeren Energiesteuersatz, die nach Ansicht des Bundesrechnungshofes nicht im Subventionsbericht ausgewiesen wird.
Was ist das Dienstwagenprivileg?
Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen, müssen diesen Vorteil pauschal mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich versteuern — das liegt laut Studien häufig unter dem tatsächlichen Nutzungswert und erzeugt so einen Steuervorteil.
Warum fehlen diese Vergünstigungen im Subventionsbericht?
Laut Bundesrechnungshof legt die Bundesregierung den Subventionsbegriff eng aus und erfasst steuerliche Sonderregelungen mit nur mittelbarer Wirkung auf Wirtschaftszweige nicht — obwohl der Rechnungsprüfungsausschuss dies gefordert hatte.
Wie viel kostet das Dienstwagenprivileg den Staat?
Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA/FiFo) beziffert die Steuermindereinnahmen für 2024 auf 4,2 Mrd. Euro, einschließlich der Sonderregelungen für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge auf 4,92 Mrd. Euro.





































































