- EU-Kommission plant 28. Regime als neue Gesellschaftsform
- Freie Sitzwahl könnte deutsche Steuern umgehbar machen
- Mitbestimmungsregeln möglicherweise umgehbar
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6461 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes 28. Regime vorgelegt. Diese neue optionale Gesellschaftsform soll unionsweite Gültigkeit haben und Unternehmen mehr Flexibilität bei der Wahl ihres Sitzes bieten. Die Bundesregierung hatte bereits im November 2025 eine Stellungnahme zu dem damals noch nicht vorliegenden Entwurf abgegeben.
Im Detail
Darüber hinaus können sich aus den im Vorschlag vorgesehenen Regelungen zur Sitzwahl, zur Unternehmensstruktur und zur grenzüberschreitenden Tätigkeit mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf das Steueraufkommen sowie auf die Haushalte von Bund und Ländern ergeben.
— Anfrage BT-Drs. 21/6461
Die Europäische Union plant eine neue Gesellschaftsform. Das könnte grundlegende Veränderungen für deutsche Unternehmen bringen. Das sogenannte 28. Regime oder ‚EU INC‘ würde erstmals eine unionsweit gültige Unternehmensform schaffen, die neben den bestehenden nationalen Rechtsordnungen steht. Die AfD-Fraktion hat eine Anfrage zu den Auswirkungen auf das deutsche Steueraufkommen und die Mitbestimmungsregeln gestellt.
Der am 18. März 2026 vorgelegte Legislativvorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Unternehmen künftig frei wählen können, in welchem EU-Mitgliedstaat sie ihren Sitz haben möchten. Diese Flexibilität kann nach Einschätzung der AfD-Fraktion dazu führen, dass deutsche Firmen in Länder mit niedrigeren Steuersätzen oder weniger strengen Arbeitsgesetzen verlagert werden.
Was gilt aktuell?
Derzeit müssen sich Unternehmen für eine der 27 nationalen Rechtsformen der EU-Mitgliedstaaten entscheiden. Deutsche Firmen wählen meist die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Sie unterliegen damit automatisch deutschem Recht, deutschen Steuersätzen und deutschen Mitbestimmungsregeln. Ein Wechsel des Rechtssystems erfordert komplizierte grenzüberschreitende Umwandlungen.
Zehn konkrete Fragen an die Bundesregierung
Die AfD-Fraktion fragt die Bundesregierung, auf welcher Grundlage diese bereits im November 2025 eine Stellungnahme zum 28. Regime abgegeben hat, obwohl der konkrete Legislativvorschlag erst im März 2026 vorgelegen hat. Die Fraktion erkundigt sich nach der Rolle des Bundesfinanzministeriums bei der Bewertung steuerlicher Auswirkungen.
Ein zentraler Punkt betrifft die freie Sitzwahl. Unternehmen können ihre Rechtsform so wählen, dass sie deutschen Steuern und der betrieblichen Mitbestimmung entgehen, heißt es in der Anfrage. Die Gewerbesteuer, eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden, könnte betroffen sein, wenn Unternehmen ihre Sitze in andere EU-Länder verlagern.
Die Fraktion erkundigt sich auch nach möglichen Auswirkungen auf bewährte deutsche Rechtsformen wie die GmbH. Falls die neue EU-Form attraktiver wird, könnte dies das deutsche Gesellschaftsrecht verändern und zu einem Standortnachteil in der bereits angespannten Wirtschaftslage führen.
Bundestag soll früh einbezogen werden
Die AfD-Fraktion stellt fest, dass der Deutsche Bundestag bisher nicht in die Willensbildung zum 28. Regime einbezogen worden ist. Sie fordert eine frühzeitige parlamentarische Beteiligung. Die muss erfolgen, bevor die Bundesregierung ihre endgültige Position zu dem EU-Vorschlag festlegt.
Relevant ist die Frage, ob die neue Gesellschaftsform als EU-Verordnung ausgestaltet wird. Dies würde bedeuten, dass nationale Gestaltungsspielräume stark eingeschränkt wären und Deutschland wenig Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung hätte.
Steuerlicher Standortwettbewerb verschärft sich
Die geplante Regelung kann den steuerlichen Standortwettbewerb innerhalb der EU erheblich verschärfen. Während bisher komplizierte grenzüberschreitende Umwandlungen nötig gewesen sind, um von günstigeren Steuersätzen zu profitieren, würde das 28. Regime solche Verlagerungen stark vereinfachen.
Die AfD-Fraktion fragt, welche Konsequenzen die Bundesregierung daraus für das deutsche Unternehmenssteuerrecht zieht. Möglicherweise wäre Deutschland veranlasst, seine Unternehmenssteuern zu senken. Nur so kann es im Wettbewerb bestehen.
Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, ob sie die von der AfD-Fraktion thematisierten Aspekte teilt oder die neue EU-Gesellschaftsform als Chance für den europäischen Binnenmarkt bewertet. Für deutsche Unternehmen und Steuerzahler könnte diese Entscheidung weitreichende Folgen haben.
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Betroffen wären alle deutschen Unternehmen, die künftig die neue EU-Gesellschaftsform wählen könnten. Indirekt betroffen sind deutsche Steuerzahler durch mögliche Steuerausfälle und Arbeitnehmer durch potenzielle Umgehung von Mitbestimmungsregeln.
Die Anfrage wurde am 12. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort, die Frist läuft bis zum 3. Juli 2026. Nach der Antwort ist das Verfahren abgeschlossen.
- 28. Regime
- Bezeichnung für eine geplante zusätzliche EU-weite Gesellschaftsform, die neben den bestehenden 27 nationalen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten stehen würde.
Was ist das 28. EU-Regime?
Eine geplante neue EU-weite Gesellschaftsform namens 'EU INC', die in allen Mitgliedstaaten gültig wäre und Unternehmen die freie Wahl ihres Sitzes ermöglichen würde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6461 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.








































































