- Deutschland soll jährlich 6 Milliarden Euro für Klimafinanzierung bereitstellen
- BMZ-Kürzungen ab 2027 gefährden die internationale Zusage
- COP29-Ziel: 300 Milliarden Euro global — Deutschlands Anteil unklar
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7589 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Beim G7-Gipfel 2021 sagte Deutschland zu, jährlich mindestens sechs Milliarden Euro für die internationale Klimafinanzierung bereitzustellen. Diese Mittel sollen Entwicklungs- und Schwellenländer beim Übergang zu erneuerbaren Energien und bei der Anpassung an Klimafolgen unterstützen. Auf der Weltklimakonferenz COP29 einigten sich Industrieländer auf ein kollektives Ziel von 300 Milliarden Euro jährlich. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einen „fairen Anteil“ Deutschlands an diesem Ziel in Aussicht gestellt, ohne diesen bislang konkret zu beziffern. Die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 sehen erneute Kürzungen im Einzelplan 23 (BMZ) vor.
- 6 Milliarden Euro — Jährliche Mindestzsage Deutschlands für internationale Klimafinanzierung seit dem G7-Gipfel 2021.
- 300 Milliarden Euro — Kollektives Jahresziel der Industrieländer laut COP29-Beschluss, zu dem Deutschland einen „fairen Anteil“ beitragen soll.
- 50 Prozent — Anrechnungskoeffizient, den Deutschland bei Projekten mit Rio-Marker 1 (Significant Objective) verwendet, während andere Geberländer nur 30 bis 40 Prozent anrechnen.
- 2022 bis 2024 — Zeitraum, für den die Anfrage Daten zu deutschen Wasserstoff-Infrastrukturprojekten in Entwicklungsländern abfragt.
Im Detail
Damit riskiert die Bundesregierung, den drohenden Wortbruch bei der Klimafinanzierung für die Zukunft fortzuschreiben.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7589
Deutschlands Zusage, jährlich mindestens sechs Milliarden Euro für die internationale Klimafinanzierung bereitzustellen, steht durch geplante Haushaltskürzungen unter Druck. Die Fraktion Die Linke hat am 14. August 2026 mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7589 insgesamt 16 Fragen an die Bundesregierung gerichtet, die den Kern der deutschen Klimafinanzierungspolitik beleuchten: Wie wird das Sechs-Milliarden-Versprechen konkret finanziert, und wie soll es angesichts sinkender BMZ-Mittel aufrechterhalten werden?
Klimafinanzierung: Was gilt aktuell?
Seit dem G7-Gipfel 2021 gilt für Deutschland die Zusage, jährlich mindestens sechs Milliarden Euro an Haushaltsmitteln und Zuschussäquivalenten von Darlehen für den internationalen Klimaschutz bereitzustellen. Diese Mittel fließen in Energiewendeprojekte und Klimaanpassungsmaßnahmen in einkommensschwachen Ländern des Globalen Südens — finanziert über verschiedene Haushaltsstitel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie anderer Ressorts. Auf der Weltklimakonferenz COP29 haben die Industriestaaten zusätzlich ein kollektives Ziel von 300 Milliarden Euro jährlich beschlossen. Im Koalitionsvertrag bekennt sich die Bundesregierung zu einem „fairen Anteil“ Deutschlands an diesem Ziel, ohne diesen bislang konkret zu beziffern.
BMZ-Kürzungen gefährden das 6-Milliarden-Versprechen
Die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 sehen erneute Kürzungen im Einzelplan 23 (BMZ) vor — sowohl für 2027 als auch für die Folgejahre. Die Anfrage fragt deshalb konkret, aus welchen Haushaltstiteln die sechs Milliarden für das Jahr 2024 tatsächlich geflossen sind, ob die Bundesregierung weiterhin zu ihrer Zusage steht und wie sie das Versprechen angesichts der Mittelkürzungen für 2026 und 2027 einhalten will. Darüber hinaus fragt Die Linke, wie sich der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung langfristig entwickeln soll, um den auf der COP29 vereinbarten Zielen gerecht zu werden.
Berechnungsmethoden und Rio-Marker im Fokus
Ein methodisch sensibler Teil der Anfrage betrifft die sogenannten Rio-Marker — ein internationales Klassifizierungssystem der OECD. Deutschland rechnet Projekte, bei denen Klimaschutz ein wesentliches Ziel ist (Marker-Stufe 1, „Significant Objective“), zu 50 Prozent als Klimafinanzierung an. Andere Geberländer verwenden hier nur Koeffizienten von 30 bis 40 Prozent. Die Anfrage fragt, wie die Bundesregierung diese großzügigere Anrechnungspraxis begründet und inwiefern die deutschen Projekte im Durchschnitt tatsächlich klimarelevanter sind als jene anderer Geberländer. Zum Vergleich: Bei der Biodiversitätsfinanzierung rechnet Deutschland entsprechende Projekte nur zu 40 Prozent an — hier geht die Bundesregierung laut Drucksache konservativer vor.
Wasserstoffprojekte und neue Finanzierungsquellen
Die Anfrage erkundigt sich zudem nach deutschen Förderprojekten für den Auf- und Ausbau von Wasserstoff-Infrastruktur in Entwicklungsländern in den Jahren 2022 bis 2024 — inklusive Projekttitel, Empfängerland, Finanzierungsvolumen und Finanzierungsinstrument. Dabei interessiert besonders, welche dieser Projekte auch das Ziel verfolgen, Wasserstoffexporte aus den Empfängerländern zu fördern, und ob sie als Klimafinanzierung gemeldet werden. Darüber hinaus fragt Die Linke nach dem Potenzial alternativer Finanzierungsquellen: Abgaben auf Gewinne fossiler Konzerne, Ticketabgaben im Premiumsegment des Flugverkehrs oder die Besteuerung extremen Reichtums stehen dabei als mögliche Instrumente im Raum. Auch Deutschlands Zurückhaltung gegenüber der Global Solidarity Levies Taskforce — einem internationalen Gremium zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen, dem Deutschland bislang nicht als aktives Mitglied angehört — ist Gegenstand der Anfrage.
Tropical Forests Forever Facility und multilaterale Fonds
Zwei weitere Fragenblöcke betreffen konkrete Instrumente: Die Anfrage fragt nach der deutschen Beteiligung an der Tropical Forests Forever Facility (TFFF), einem internationalen Fonds zum Schutz tropischer Wälder, und wie die bestehende Zusage über welche Haushaltstitel und mit welchem Auszahlungsrhythmus umgesetzt werden soll. Für den Haushalt 2027 fragt Die Linke außerdem, welche multilateralen Klima- und Umweltfonds — darunter der Green Climate Fund und die Global Environment Facility — aus dem Haushaltitel 2303 896 09 (Einzelplan 23) Beiträge erhalten sollen und in welcher Höhe. Vergleichbare Fragen zur Kontrolle von Entwicklungsmitteln stellte Die Linke bereits im Zusammenhang mit dem Zivilen Friedensdienst und dessen 824 Millionen Euro BMZ-Förderung.
Die Bundesregierung muss die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten. Bis dahin bleiben die konkreten Haushaltsdaten und die Positionierung der Regierung zum 300-Milliarden-COP29-Ziel offen. Ähnliche Transparenzfragen zu staatlichen Förderprogrammen beschäftigen den Bundestag derzeit auch in anderen Bereichen, etwa bei den 62 Millionen Euro für Business Scouts for Development oder der Nord-Süd-Kommission.
Direkt betroffen sind einkommensschwache Länder des Globalen Südens, die auf deutsche Mittel für Energiewende, Waldschutz und Klimaanpassung angewiesen sind. Mittelbar betroffen sind auch internationale Klimafonds wie der Green Climate Fund (GCF) und die Global Environment Facility (GEF), die deutschen Beitragszahlungen erhalten.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7589) ist am 14. August 2026 eingegangen. Die Bundesregierung muss die Fragen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten. Die Antwort wird dann als separate Drucksache veröffentlicht.
- Rio-Marker
- Internationales Klassifizierungssystem der OECD, das kennzeichnet, inwieweit Entwicklungshilfeprojekte auf Klimaschutz oder Biodiversität ausgerichtet sind. Der Marker bestimmt, zu welchem Prozentsatz ein Projekt als Klimafinanzierung angerechnet wird.
- Einzelplan 23 (BMZ)
- Der Haushaltsetat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Bundeshaushalt, aus dem unter anderem Beiträge an multilaterale Klima- und Umweltfonds finanziert werden.
- Tropical Forests Forever Facility (TFFF)
- Ein internationaler Fonds zum langfristigen Schutz tropischer Wälder, für den Deutschland eine Beitragszusage gemacht hat. Die Modalitäten der deutschen Einzahlung sind Gegenstand der Anfrage.
Was ist das Sechs-Milliarden-Versprechen?
Deutschland hat beim G7-Gipfel 2021 zugesagt, jährlich mindestens sechs Milliarden Euro an Haushaltsmitteln und Zuschussäquivalenten von Darlehen für die internationale Klimafinanzierung bereitzustellen.
Was ist das COP29-300-Milliarden-Ziel?
Auf der Weltklimakonferenz COP29 haben die Industrieländer vereinbart, gemeinsam 300 Milliarden Euro jährlich für Klimamaßnahmen in Entwicklungsländern aufzubringen. Deutschlands konkreter Anteil daran ist noch nicht beziffert.
Was sind Rio-Marker?
Rio-Marker sind ein internationales Klassifizierungssystem für Entwicklungshilfeprojekte, das angibt, wie stark ein Projekt auf Klimaschutz oder Biodiversität ausgerichtet ist — und damit bestimmt, wie hoch der Anteil ist, der als Klimafinanzierung gezählt wird.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7589 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































