- 1,19 Millionen Ukraine-Geflüchtete mit § 24-Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
- 199.271 Geduldete zum Stichtag 30. Juni 2026 erfasst
- 258.845 ausreisepflichtige Personen laut AZR – 77 % davon mit Duldung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7815 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Fraktion Die Linke erfragt seit 2008 regelmäßig detaillierte Bestandszahlen zu in Deutschland lebenden Geflüchteten, da offizielle Asylstatistiken meist nur Zugangs-, Antrags- und Entscheidungsdaten enthalten. Die vorliegende Antwort auf BT-Drs. 21/7815 bezieht sich auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7215 und liefert Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 30. Juni 2026. Die Gesamtzahl der Geflüchteten war Ende 2025 nach Berechnungen der Fragesteller auf rund 3,5 Millionen gestiegen – maßgeblich durch die Aufnahme von über einer Million Kriegsgeflüchteter aus der Ukraine seit 2022. Seit dem 12. Juni 2026 gelten infolge der Umsetzung von EU-Recht teilweise neue Rechtsgrundlagen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln.
- 1.191.056 — Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (Ukraine, vorübergehender Schutz) zum 30. Juni 2026
- 716.368 — Personen mit Flüchtlingsschutz nach GFK (§ 3 AsylG) zum 30. Juni 2026, davon 262.208 aus Syrien
- 199.271 — Geduldete Personen zum 30. Juni 2026; größte Herkunftsgruppen: Türkei (23.636), Irak (19.399)
- 258.845 — Ausreisepflichtige Personen insgesamt; 77 % davon (199.271) mit Duldung
- 36.217 — Unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit zum 30. Juni 2026
Im Detail
Die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland sank von über 300 000 Ende 2022 auf gut 220 000 Ende 2025; ein Grund hierfür waren Aufenthaltserteilungen nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG).
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7815
Zum Stichtag 30. Juni 2026 lebten in Deutschland rund 3,5 Millionen Geflüchtete in verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Kategorien. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7815) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die das Bundesministerium des Innern am 31. August 2026 übermittelt hat. Die Daten stammen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) und liefern den aktuellsten Überblick über Zusammensetzung und Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Schutzuchenden.
Ukraine: Größte Einzelgruppe mit 1,19 Millionen Aufenthaltserlaubnissen
Den größten Anteil stellen nach wie vor Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine. Zum Stichtag verfügten 1.191.056 Personen über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz). Zusätzlich hatten rund 46.600 Personen eine Fiktionsbescheinigung erhalten und knapp 30.000 ein Schutzgesuch geäußert. Insgesamt waren im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg rund 1,35 Millionen Personen im AZR erfasst. Die Einreisezahlen ukrainischer Staatsangehöriger sinken dabei kontinuierlich: Im Januar 2026 wurden noch 15.158 Einreisen registriert, im Juni nur noch 4.674. Seit 2022 haben laut AZR insgesamt 486.899 ukrainische Staatsangehörige Deutschland wieder verlassen.
Anerkannte Flüchtlinge und subsidiärer Schutz
Neben den Ukraine-Geflüchteten lebten zum Stichtag 716.368 Personen mit Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland, davon 262.208 aus Syrien und 152.655 aus Afghanistan. Hinzu kommen 362.476 Personen mit subsidiärem Schutz (§ 25 Abs. 2 AufenthG), überwiegend ebenfalls Syrerinnen und Syrer (283.981), sowie 169.484 Personen mit nationalem Abschiebungsschutz (§ 25 Abs. 3 AufenthG), mehrheitlich aus Afghanistan (100.596). Laut Drucksache hatten 87 Prozent aller Geflüchteten Ende 2025 einen geklärten Schutz- oder Aufenthaltsstatus.
Was gilt aktuell? Duldung und Ausreisepflicht
Eine Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern die vorübergehende Aussetzung einer eigentlich vollziehbaren Ausreisepflicht. Zum 30. Juni 2026 waren im AZR 199.271 Personen mit einer Duldung erfasst. Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass die AZR-Daten zu Ausreisepflichtigen teilweise fehlerhaft und überhöht sind: Personen können das Land längst verlassen haben, ohne dass dies registriert wurde. Insgesamt gelten laut AZR 258.845 Personen als ausreisepflichtig. Davon hatten 199.271 eine Duldung und 156.951 einen abgelehnten Asylantrag. Nur etwa 9 Prozent der Duldungen wurden erteilt, weil den Betroffenen vorgeworfen wird, ihre Abschiebung aktiv zu verhindern (§ 60b AufenthG). Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist laut Drucksache von über 300.000 Ende 2022 auf gut 220.000 Ende 2025 gesunken – ein wesentlicher Grund waren Aufenthaltserteilungen nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Zum Stichtag verfügten nur noch 9.437 Personen über einen solchen Titel, da die Laufzeit von 18 Monaten in immer mehr Fällen abgelaufen ist.
Bleiberecht und Integration: § 25a und § 25b AufenthG
73.124 Personen verfügten zum Stichtag über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (nachhaltige Integration), 22.285 über einen Titel nach § 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche). Von diesen hatten 34.502 zuvor einen Titel nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) besessen und sind damit erfolgreich in ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewechselt. Die Bundesregierung erklärt, die §§ 25a, 25b AufenthG ermöglichten bereits jetzt gut integrierten Geduldeten einen sicheren Aufenthaltstitel, und kündigt an, den Koalitionsvertrag zur Schaffung eines Bleiberechts umsetzen zu wollen – ohne konkreten Zeitrahmen zu nennen.
Unbegleitete Minderjährige und Asylsuchende
Zum 30. Juni 2026 waren 36.217 unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit erfasst – davon 14.839 unter 18 Jahren und 21.378 junge Volljährige. Zusätzlich lebten 236.153 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland, also Asylsuchende mit laufendem Verfahren. Die stärksten Herkunftsgruppen bei den Gestattungen sind Syrien (61.370), Türkei (49.812) und Afghanistan (25.269).
Die Drucksache 21/7815 dokumentiert damit die bisher umfangreichste Bestandserhebung dieser Art in der 21. Wahlperiode und bildet eine wichtige Grundlage für die laufenden politischen Debatten über Abschiebungen, Integration und Bleiberecht. Wie sich die Gesamtzahl bis Ende 2026 entwickeln wird, hängt unter anderem vom weiteren Verlauf des Ukraine-Kriegs und der Asylzugänge aus anderen Herkunftsländern ab.
Weiterlesen:
Betroffen sind alle in Deutschland lebenden Geflüchteten mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus: anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Geschützte, Geduldete, Asylsuchende sowie Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine. Ebenso betroffen sind Behörden, Kommunen und die Bundesländer, die für Unterbringung, Integration und Verwaltung dieser Personengruppen zuständig sind.
Die Bundesregierung hat die Fragen weitgehend vollständig mit tabellarischen AZR-Daten beantwortet. Bei Frage 37 (Personalressourcen für Schwärzungen) erklärt sie, dass keine statistischen Daten vorliegen. Bei Frage 21 zur geplanten Bleiberechtsregelung verweist sie auf den Koalitionsvertrag, ohne einen konkreten Zeitrahmen zu nennen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Geflüchtete in Deutschland: 3,5 Mio. Menschen zum Stand 2025 →
- AZR (Ausländerzentralregister)
- Zentrales Register aller in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer, geführt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Es enthält Angaben zu Aufenthaltsstatus, Schutzstatus und weiteren aufenthaltsrechtlichen Sachverhalten.
- Duldung
- Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bei ausreisepflichtigen Personen, wenn deren Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
- § 24 AufenthG
- Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz, die seit 2022 überwiegend Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine erteilt wird, ohne ein individuelles Asylverfahren.
Wie viele Geflüchtete leben insgesamt in Deutschland?
Laut Berechnungen der Fragesteller auf Basis des AZR lebten Ende 2025 rund 3,5 Millionen Geflüchtete in Deutschland; zum Stichtag 30. Juni 2026 waren allein 1,19 Millionen Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (Ukraine) erfasst.
Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer leben in Deutschland?
Zum 30. Juni 2026 waren insgesamt rund 1,35 Millionen Personen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg im AZR erfasst, davon 1,19 Millionen mit einer erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG.
Wie viele Menschen sind in Deutschland ausreisepflichtig?
Laut AZR waren zum 30. Juni 2026 insgesamt 258.845 Personen ausreisepflichtig, davon 199.271 mit einer Duldung. Die AZR-Daten sind nach Angaben der Bundesregierung teilweise fehlerhaft und überhöht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7815 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































