- 915.840 syrische Staatsangehörige leben zum 30. Juni 2026 in Deutschland
- Seit Assad-Sturz nur 4 Abschiebungen nach Syrien vollzogen
- 4.426 freiwillige Ausreisen in der ersten Jahreshälfte 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7816 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Assad-Regime in Syrien wurde Ende 2024 gestürzt. Seither stellt sich politisch die Frage, ob und in welchem Umfang syrische Schutzberechtigte in Deutschland ihren Schutzstatus behalten oder in ihre Heimat zurückkehren können. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sah die Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Syrien vor, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Das BAMF hatte ab Dezember 2024 Entscheidungen über syrische Asylanträge weitgehend ausgesetzt und die Entscheidungstätigkeit ab September 2025 schrittweise wieder aufgenommen. Seit Januar 2023 finden Widerrufsprüfungen — nach Abschaffung der sogenannten Regelüberprüfung (§ 73 Abs. 2a AsylG a.F.) — nur noch anlassbezogen statt.
- 915.840 — syrische Staatsangehörige hielten sich am 30. Juni 2026 in Deutschland auf (AZR).
- 4 Abschiebungen — so viele Syrer wurden seit dem Ende des Assad-Regimes tatsächlich nach Syrien abgeschoben.
- 4.426 freiwillige Ausreisen — im Zeitraum Januar bis Juni 2026, davon 2.736 mit staatlicher Förderung.
- 17.189 Widerrufsprüfverfahren — waren zum 30. Juni 2026 beim BAMF anhängig; im gesamten ersten Halbjahr 2026 wurden 5.604 neu angelegt.
- 285,5 VZÄ — Personalstellen beim BAMF für Aberkennungsverfahren in KW 31/2026, gegenüber 120,5 VZÄ in KW 19/2025.
Im Detail
Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, weitere Rückführungen nach Syrien zu ermöglichen. Sie befindet sich dazu in intensiven Gesprächen mit den zuständigen syrischen Stellen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7816, Frage 8
Eineinhalb Jahre nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien hielten sich zum 30. Juni 2026 laut Ausländerzentralregister (AZR) noch 915.840 syrische Staatsangehörige in Deutschland auf — gegenüber 936.286 zum Jahresende 2025. Die Nettozuwanderung sank von 14.399 Personen im gesamten Jahr 2025 auf nur noch 353 Personen im ersten Halbjahr 2026. Das geht aus BT-Drs. 21/7816 hervor, der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Syrien-Abschiebungen: Nur vier Fälle seit Assad-Sturz
Trotz des im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Ziels, Abschiebungen nach Syrien wieder aufzunehmen, wurden seit Regierungsantritt im Mai 2025 insgesamt vier syrische Staatsangehörige nach Syrien abgeschoben. Das steht in einem deutlichen Missverhältnis zu den 9.856 als vollziehbar ausreisepflichtig erfassten Syrern — von denen 6.781 eine Duldung besitzen und 3.075 ohne Duldung sind. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, sie befinde sich in intensiven Gesprächen mit den zuständigen syrischen Stellen, um weitere Rückführungen zu ermöglichen. Als zentrales Hindernis gilt die mangelnde Kooperation der syrischen Übergangsbehörden bei der Ausstellung von Passersatzpapieren.
Im Bereich der freiwilligen Rückkehr fiel das Bild etwas besser aus: Im Zeitraum Januar bis Juni 2026 reisten 4.426 syrische Staatsangehörige freiwillig aus, davon 2.736 mit staatlicher Förderung über das REAG/GARP-Programm und 1.690 ohne. Zum 31. Juli 2026 befanden sich außerdem 478 Anträge für 905 Personen auf Rückkehrförderung nach Syrien in Bearbeitung.
Aufenthaltsstatus: Wer hält sich wie in Deutschland auf?
Von den 915.840 Syrern in Deutschland hatten zum 30. Juni 2026 insgesamt 640.304 Personen eine Aufenthaltserlaubnis. Davon besaßen 193.373 eine Aufenthaltserlaubnis als anerkannte Flüchtlinge nach § 25 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative AufenthG, 283.981 als subsidiär Schutzberechtigte und 6.765 aufgrund eines Abschiebungsverbots. Weitere 156.185 Personen hatten eine Aufenthaltserlaubnis auf anderer Rechtsgrundlage. Hinzu kommen 70.018 Personen mit Niederlassungserlaubnis und 61.370 mit Aufenthaltsgestattung im laufenden Asylverfahren. 34.790 Asylverfahren syrischer Antragsteller sind noch offen, was laut BAMF 54,9 Prozent aller anhängigen Verfahren entspricht.
Widerrufsprüfungen: Kapazitäten ausgebaut, Quote bleibt gering
Das BAMF hat sein Personal für Aberkennungsverfahren deutlich aufgestockt: Von 120,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in KW 19/2025 stieg die Zahl auf 285,5 VZÄ in KW 31/2026. Im ersten Halbjahr 2026 wurden 5.604 neue Widerrufsprüfverfahren für syrische Schutzberechtigte angelegt; zum 30. Juni 2026 waren 17.189 solcher Verfahren anhängig. In den abgeschlossenen Verfahren des Zeitraums Januar bis Juni 2026 wurde in der Mehrzahl der Fälle kein Widerruf ausgesprochen — im Januar etwa endeten 1.047 von 1.177 Entscheidungen ohne Widerruf. Im Juni 2026 sank diese Zahl deutlich: Bei 1.299 Entscheidungen endeten noch 559 ohne Widerruf, während 739 zu einem Widerruf oder einer Rücknahme führten. Widerrufsprüfungen finden seit Abschaffung der anlasslosen Regelüberprüfung zum 1. Januar 2023 ausschließlich anlassbezogen statt, also etwa nach unerlaubter Heimreise oder auf behördliche Veranlassung.
Gegen Widerrufe wurden im Jahr 2025 in 41,4 Prozent der Fälle Klagen erhoben (273 von 659 Widerrufen), im Zeitraum Januar bis Mai 2026 in 27,1 Prozent (324 von 1.196 Widerrufen). Die durchschnittliche gerichtliche Verfahrensdauer bei Klagen gegen Widerrufe betrug im Jahr 2025 rund 21 Monate.
Schutzquote gestiegen: BAMF erklärt Hintergründe
Die Gesamtschutzquote bei syrischen Asylbewerbern stieg von 2,1 Prozent im Jahr 2025 auf 19,2 Prozent im laufenden Jahr 2026. Laut Bundesregierung ist das vor allem darauf zurückzuführen, dass das BAMF nach dem Aussetzen der Entscheidungstätigkeit ab Dezember 2024 ab September 2025 schrittweise wieder Sachentscheidungen traf — zunächst für Personengruppen, bei denen die Sachlage hinreichend klar war, etwa junge, alleinreisende Männer ohne besondere Schutzbedürftigkeit. Auch Verfahren, die die Höchstdauer von 21 Monaten überschritten hatten, wurden vorrangig entschieden. Subsidiären Schutz erhielten im Jahr 2026 bis einschließlich Mai 1.088 Personen, ein Abschiebeverbot wurde in 3.443 Fällen ausgesprochen. Individuelle Gründe für Abschiebeverbote werden statistisch nicht erfasst, wie die Bundesregierung mitteilt.
Für Fragen zu BAMF-internen Weisungen, zur Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts und zur Zahl syrischer Straftäter verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten zu anderen Drucksachen, insbesondere BT-Drs. 21/7499. Zahlungen an die syrische Regierung wurden laut Bundesregierung in den Jahren 2025 und 2026 nicht geleistet; alle in Syrien geförderten Projekte laufen über von der syrischen Regierung unabhängige Projektträger. Die Syrien-Rückkehr bleibt damit ein zentrales migrationspolitisches Thema, das auch in den Beitrag zu ausländischen Direktinvestitionen auf 17-Jahres-Tief sowie die allgemeine politische Debatte um Deutschlands Zukunftsorientierung eingebettet ist, die auf Quo Vadis, Deutschland? ausführlich beleuchtet wird.
Weiterlesen:
Betroffen sind rund 915.840 syrische Staatsangehörige in Deutschland, davon 483.724 mit einem Schutzstitel (Stand Ende Mai 2026). Daneben sind 9.856 Syrer ausreisepflichtig, 61.370 besitzen eine Aufenthaltsgestattung im laufenden Asylverfahren. 34.790 syrische Asylverfahren sind noch offen.
Bei mehreren Fragen — insbesondere zu BAMF-Weisungen (Fragen 10, 11, 17, 28) und zur Zahl syrischer Straftäter (Frage 7) — verweist die Bundesregierung pauschal auf Antworten zu anderen Drucksachen, ohne eigene inhaltliche Ausführungen zu machen. Bei Fragen zu Abschiebegründen und individuellen Schutzerwägungen verweist sie auf fehlende statistische Erfassung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Syrien-Rückkehr: Nur 4 Abschiebungen trotz 11.000 Ausreisepflichtiger →
- Widerrufsprüfverfahren
- Verfahren des BAMF, bei dem geprüft wird, ob ein gewährter Schutzstatus wegen dauerhafter Verbesserung der Lage im Herkunftsland zu widerrufen ist (§ 73 AsylG).
- Subsidiärer Schutz
- Schutzstatus unterhalb der Flüchtlingsanerkennung, der gewährt wird, wenn im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht — etwa durch Todesstrafe, Folter oder Kriegsgewalt.
- AZR
- Ausländerzentralregister — das zentrale Register in Deutschland, das Daten zu im Land aufhältigen Ausländerinnen und Ausländern erfasst.
Wie viele Syrer wurden seit dem Assad-Sturz abgeschoben?
Laut Bundesregierung wurden seit Ende des Assad-Regimes insgesamt vier syrische Staatsangehörige nach Syrien abgeschoben, obwohl rund 9.856 Syrer als ausreisepflichtig erfasst sind.
Warum stocken Abschiebungen nach Syrien?
Die Bundesregierung nennt als zentrales Hindernis die fehlende Kooperation der syrischen Seite bei der Ausstellung von Passersatzpapieren. Sie führt Gespräche auf technischer und politischer Ebene, um dies zu ändern.
Was ist ein Widerrufsprüfverfahren?
Das BAMF überprüft dabei, ob der ursprünglich gewährte Schutzstatus noch berechtigt ist — etwa weil sich die Lage im Herkunftsland dauerhaft verbessert hat. Wird der Schutzstatus widerrufen, entsteht grundsätzlich eine Ausreisepflicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7816 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































